saihttaM hat geschrieben:Ich schleppe doch auch keine Papiere für nen Federbein oder ne Stahlflex mit mir rum, wenn da ne KBA drauf steht...
Du bist da schon, je nach Baugruppe, in der Nachweispflicht, im Gegensatz zu Kennzeichnungen per e-Nummer. Denn auch eine ABE kann Anwendungseinschränkungen besitzen, die es unter Umständen zu überprüfen gilt.

Es gibt aber auch Beispiele, wo das nicht gilt, wie z.B. vielen Auto-Stahlfelgen und Serien-Alufelgen, deren technische Eckwerte (Größe, ET, Naben- und Lochkreisdurchmesser usw.) selbst erklärend sind und gegen die COC-Bescheinigung des Fahrzeugs gegengeprüft werden könnten.
saihttaM hat geschrieben:Dafür hat er doch ne Datenbank.
Für Führer- und Fahrzeugschein gibt es auch eine Datenbank,.......
