Ärger nach Verkauf der 650er wegen 16er Ritzel


Allgemeine Gesprächsthemen, Fragen und Antworten.
gibb3n


#31

Beitrag von gibb3n » 25.10.2006 18:12

XPulse hat geschrieben:
gibb3n hat geschrieben: Er hatte das Teil doch bei ebay verkauft oder? Denn da muss sie nicht rein, das stand auch bei Erklräung dabei als man seinen account als privat oder geschäftlich angeben musste.
Der Verkäufer kann nur bestraft werden wenn der Anbieter falsch eAngaben macht.

greetz :twisted:
Ich wills jetzt nich nochmal schreiben :roll:

Bitte füttere mal Google mit Privatverkauf und EBay :)
Dieser Gerichtsbeschluss entwertet mein kommentar ja nicht.
Zitat meiner Seits: Der Verkäufer kann nur bestraft werden wenn der Anbieter falsche Angaben macht.
Aus diesem beschluss wird auch nicht ersichtlich, dass dieser Passusvon privat zu privat verwendet werden muss.

Weiter heißt es: Dafür, dass nur eine Garantie ausgeschlossen werden sollte, seien Anhaltspunkte nicht ersichtlich. Solche Garantien seien beim Privatverkauf unüblich und nur im gewerblichen Bereich von Bedeutung. Zudem würde "Garantie" in der Laiensphäre vielfach mit der gesetzlichen Mängelhaftung gleichgesetzt.

Hier steht auch nichts davon, dass Garantien nur dann unüblich sind wenn darauf hingewiesen wird.
Also was willst du denn vonmir?

greetz :twisted:

XPulse


#32

Beitrag von XPulse » 25.10.2006 19:59

Garantie muss kein Privatmann leisten, Gewährleistung sehr wohl wenn er sie nicht ausschliesst.

Keine Ahnung auf was genau Du hinaus willst. Eine Wandlung bzw. Minderung des Kaufvertrags ist ja keine "Bestrafung" im rechtlichen Sinn. Fakt ist imho nur: EBay Verkauf normaler Handelsgütern von Privatpersonen ohne Gewährleistungsauschluss = gewährte Gewährleistung.

Sollte ich mich irren tuts mir leid - aber so hab ich es in den Wirtschafts- und Privatrecht Vorlesungen gelernt.

ps. wir drehen uns im Kreis :)

~Idefix~
SV-Rider
Beiträge: 507
Registriert: 30.05.2004 15:37
Wohnort: Aachen
Kontaktdaten:

SVrider:

#33

Beitrag von ~Idefix~ » 25.10.2006 22:31

Die Gewährleistung muss auch bei Privatverkäufen explizit ausgeschlossen werden, wenn man nicht für Sachmängel haften will!!

Wer wirklich gegenteiliger Meinung ist:
Ich wette einen Kasten Bier inklusive Lieferung und freier Sortenwahl!!

~Idefix~

Antworten