Toskana/Umbrien/Marken - Mai oder Juni 2006


Ausfahrten und Treffen mit anderen SVridern - kennen lernen, fahren, klönen, Spaß haben.
peter_s


#421

Beitrag von peter_s » 25.10.2006 18:39

Hi!

Habe nix erhalten bislang. Zumindest zwischen Österreich und Italien glaube ich aber zu wissen, dass es kein Abkommen gibt, was die Verfolgung von Radarstrafen gibt. War bis jetzt der allerletzte Rettungsanker, falls man in .at geblitzt wurde und einen Bekannten in Italien hatte ;) Man musste diesen nur überreden, einzugestehen, dass er zu dieser Zeit mit dem Kfz unterwegs war 8) Aber wie gesagt: Plan C

mfg, Peda

!ch


#422

Beitrag von !ch » 25.10.2006 19:38

peter_s hat geschrieben:dass es kein Abkommen gibt, was die Verfolgung von Radarstrafen gibt.
War w.e. bis vor kurzem so. Leider nix mehr! Schas! :(

LAP


#423

Beitrag von LAP » 26.10.2006 1:05

Hab mich schon ein wenig erkundigt, und so schauts aus:

- Italien hat mit Österreich ein Rechtsabkommen.
- Italien hat mit Österreich kein Exekutionsabkommen.

D.h. die österr. Polizei muss zwar die Strafe zustellen (=Rechtsabkommen), was man damit macht (Zahlen, Papierflieger bauen, Mistkübel befüllen, ...) ist der österr. Polizei wurscht, weil kein Exekutionsabkommen. Allerdings, wenn du in Italien aufgehalten wirst und überprüft wirst und die draufkommen dass du eine offene, nicht bezahlte Strafe hast, kann ein Betrag eingehoben, der mindestens doppelt so hoch ist. Das wären dann schlappe 600er für 12 km/h zuviel ...

Das ist die Theorie. Im Schengen Abkommen ist festgehalten, dass Verwaltungsübertretung von nicht-Inländern nicht elektronisch gespeichert werden dürfen. Ich folgere daraus, dass die ital. Polizei solche vorhergegangenen Verwaltungsübertretungen nicht abfragen kann.?.

Bin mir im Moment nicht sicher was ich tun soll: Momentan bin ich bei 80 Prozent nicht zahlen und 20 Prozent vielleicht doch :wink:

Werd mich da noch weiter erkundigen ....

!ch


#424

Beitrag von !ch » 26.10.2006 8:29

Ist das der Status Quo? Hast du dir das auf der ÖAMTC-Seite durchgelesen? Das Gesetz gilt ab 1.1.2007 und gilt rückwirkend sozusagen schon für 2006. :?

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