bednix hat geschrieben:naja es ist so, wenn du ein gebrauchtes motorrad von einem händler kaufst, muss er dir garantieren dass du falls es probleme gibt, er sich darum kümmert (komplett). wahrscheinlich, aber nicht immer, hat der händler dann auch einen deal mit suzuki. aber wenn du z.b in einem solchen fall zu suzuki direkt gehst, sagen die: "danke, machen sie das mit ihren händler aus."
so ist's bei uns in österreich gesetzlich festgelegt.
lg ph.
Sorry, aber du verwechselst da zwei Paar Schuh!
Was du meinst ist die _Gewährleistung_, die betrifft den Händler und dauert gesetzlich zwei Jahre. Allerdings sagt die nur aus, daß das Motorrad _zum Zeitpunkt der Übergabe_ in Ordnung war und keine versteckten Mängel hatte. Da wiederum liegt es in den ersten 6 Monaten beim Händler zu beweisen, daß dem so war und in den restlichen 18 Monaten bei dir, daß dem _nicht_ so war. Sprich de facto hast du 6 Monate, wo der Händler alle gravierenden Sachen (Verschleißteile ausgenommen) repariert und dann 1,5 Jahre, wo du mit Gutachten und Rechtsstreitigkeiten eventuell dein Geld bekommst.
Garantie ist etwas völlig anderes. Die wird freiwillig vom Hersteller/Händler gegeben und somit kann derjenige auch bestimmen, was darunter fällt. Bei einem Neufahrzeug gibt _meist_ der Hersteller eine Garantie (VW hat das z.B. vor einiger Zeit eingestellt, die reden sich auf die Gewährleistung aus, die aber... s.o.). Bei einer Garantie ggarantiert dir derjenige, daß das Motorrad(Auto, Waschmaschine, was auch immer) in einem gewissen Zeitraum keine Reparaturen braucht, von Verschleißteilen abgesehen. Und das ist der gravierende Unterschied! Allerdings kann der Hersteller auch Bedingungen stellen, z.B. regelmäßige Services.
Ein Beispiel: Du hast 2 Jahre Garantie unter der Voraussetzung, daß jedes Service fristgerecht und in der Markenwerkstätte gemacht wird. Nach 23 Monaten reißt dir der Zahnriemen und du hast einen kapitalen Motorschaden. Das muß der Hersteller reparieren.
Du hast 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung. Nach 23 Monaten reißt dir der Zahnriemen. Nun mußt du dem Händler nachweisen, daß dieser Zahnriemen schon zum Zeitpunkt der Übergabe einen Schaden hatte, der sich eben erst 23 Monate später bemerkbar gemacht hat. Schwierig und wenn sich der Händler quer legt, oft unmöglich. Eventuell bekommst du in Kulanz einen Teil ersetzt.
Siehst du den Unterschied?
Kathi (die sich damit schon ziemlich genau beschäftigt hat, als das neue Gewährleistungsgesetz rauskam)