Was muss beim TÜV eingetragen werden???
Was muss beim TÜV eingetragen werden???
Hi,
ich habe meine SVS über den Winter etwas umgebaut und werde jetzt wohl das ein oder andere beim TÜV eintragen müssen. Erst war ich mir eigentlich ziemlich sicher, das es nur ein Teil davon ist. Nachdem ich aber nun so ein paar Postings hier zu dem Thema gelesen habe bin ich mir gar nicht mehr sicher.
Hier die Liste der Teile und meine Meinung dazu:
- Blinker Little Duke (NEIN, da mit E-Zeichen)
- Soziushöcker-Sitzbankabdeckung (NEIN)
- Heckinnenverkleidung von Mad-Mix (NEIN)
- Spiegelverlängerungen (NEIN)
- Avon 45/46ST (NEIN, da Freigabe von Avon erhältlich)
- Bugspoiler (JA, ABE habe ich)
Also muss doch eigentlich nur der Bugspoiler (der auch ein schönes Schildchen innen angebracht hat) eingetragen werden oder???
Ich werde wahrscheinlich ein wenig Stress wegen dem Abstand meiner Blinker hinten bekommen (18cm) aber ich fahre ja schließlich nicht zur HU sondern zur Sondereintragung, also soll es den Knaben vom TÜV doch eigentlich nicht jucken oder?
In meinem Pixum Album ist alles zu sehen - bis auf die Avons die sind neu.
Besten Dank für Eure Tips.
ich habe meine SVS über den Winter etwas umgebaut und werde jetzt wohl das ein oder andere beim TÜV eintragen müssen. Erst war ich mir eigentlich ziemlich sicher, das es nur ein Teil davon ist. Nachdem ich aber nun so ein paar Postings hier zu dem Thema gelesen habe bin ich mir gar nicht mehr sicher.
Hier die Liste der Teile und meine Meinung dazu:
- Blinker Little Duke (NEIN, da mit E-Zeichen)
- Soziushöcker-Sitzbankabdeckung (NEIN)
- Heckinnenverkleidung von Mad-Mix (NEIN)
- Spiegelverlängerungen (NEIN)
- Avon 45/46ST (NEIN, da Freigabe von Avon erhältlich)
- Bugspoiler (JA, ABE habe ich)
Also muss doch eigentlich nur der Bugspoiler (der auch ein schönes Schildchen innen angebracht hat) eingetragen werden oder???
Ich werde wahrscheinlich ein wenig Stress wegen dem Abstand meiner Blinker hinten bekommen (18cm) aber ich fahre ja schließlich nicht zur HU sondern zur Sondereintragung, also soll es den Knaben vom TÜV doch eigentlich nicht jucken oder?
In meinem Pixum Album ist alles zu sehen - bis auf die Avons die sind neu.
Besten Dank für Eure Tips.
@timelord
Wo hast du die Soziushöcker-Sitzbankabdeckung her?! Die scheint ja sehr gut zu passen
?!
MfG rookie
PS. Wir hatten doch erst kürzlich die Diskussion: "ABE und trotzdem eintragen lassen." Lies dir deine ABE am Besten noch einmal genau durch, dort steht drin, ob du den Bugspoiler trotzdem eintragen lassen musst oder nicht!
[/code]
Wo hast du die Soziushöcker-Sitzbankabdeckung her?! Die scheint ja sehr gut zu passen

MfG rookie
PS. Wir hatten doch erst kürzlich die Diskussion: "ABE und trotzdem eintragen lassen." Lies dir deine ABE am Besten noch einmal genau durch, dort steht drin, ob du den Bugspoiler trotzdem eintragen lassen musst oder nicht!
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Also wenn das wirklich stimmt, habe ich wirklich den allerletzten Respekt vor unserem deutschen Verkehrsregulatorium verloren. Könnte mir vorstellen das das bei einer irreversiblen (Fighterheck oder sowas) Umbaumassnahme logisch klingt. Aber bei einer einfachen Abdeckung???svdoc hat geschrieben:Nur als Hinweis, laut Aussage vom TÜV müssen bei Soziusabdeckung Haltegriff und Soiusrasten ab.
Gruß
Doc
Wenn ich dann mal zu zweit fahren will bedeutet das folglich:
Sitzbank wieder drauf = 30 Sekunden
Griff und Fußrasten anbauen = 10 Minuten = SCHWACHSINN !!!
Naja, ist mir eh egal. Ich fahre immer alleine weil ich eine Nicht-Motorrd-fahrende-Frau habe.

*kopfschüttel* Die spinnen echt in Deutschland. Glücklicherweise interessiert es die Rennleitung nicht. Welchen Sinn soll denn so eine Vorschrift auch haben. Unglaublich......suzischubser hat geschrieben:.......müssen nicht nur der Haltegriff und die Soziusfußrasten ab sondern auch noch ............ taraaaaa....... der Fahrzeugbrief auf einen Sitzplatz geändert werden........
Gruß
Die neues SV´s haben laut Fahrzeugschein eh nur EINEN Sitzplatz, von daher ist das nicht ganz so tragisch
Also, genau steht drin: ZIFF.12: SITZPLATZ:1
und bei BEMERKUNGEN: ZIFF.12: WAHLW.2, DANN FUSSRASTEN U.HALTEGRIFF F.BEIFAHRER ANBAUEN.
Als ob die SV mit abgebauten Fussrasten und Haltegriff ausgeliefert wird.
Gruß Dieter

Also, genau steht drin: ZIFF.12: SITZPLATZ:1
und bei BEMERKUNGEN: ZIFF.12: WAHLW.2, DANN FUSSRASTEN U.HALTEGRIFF F.BEIFAHRER ANBAUEN.



Als ob die SV mit abgebauten Fussrasten und Haltegriff ausgeliefert wird.

Gruß Dieter
das kann nicht sein ...suzischubser hat geschrieben:So und nun kommt das Beste !!! Wenn man eine Sitzbankabdeckung anbaut müssen nicht nur der Haltegriff und die Soziusfußrasten ab sondern auch noch ............ taraaaaa....... der Fahrzeugbrief auf einen Sitzplatz geändert werden, womit dann mal mit so kurz umbauen essig ist.
Bis denne
bei meiner gixxer war eine sitzbankabdeckung beim kauf inklusive.
einen haltegriff gab`s nicht (wie hätte das auch ausgesehen); der war als halteschlaufe auf der soziusbank.
fußrasten waren logischerweise immer dran.
da konnt ich hin und her wechseln (nur abdeckung oder sitzbank) und musste nicht vor jeder fahrt das STVA besuchen

wozu sind den sonst in der sitzbankabdeckung die aussparungen für den haltgriff ...
