heckhöherlegung eintragen lassen?
heckhöherlegung eintragen lassen?
bin grade auf der suche nach einer heckhöherlegung und habe festgestellt, dass die umbaukits (2 kleine stahlteile) mit abe bis zu 90 euro kosten. ohne abe gibts die gleichen schon für 25. jetzt frage ich mich ob ein ottonormal-tüver das merkt, wenn das heck 3cm höher liegt? die 65 euro kann man sich doch sparen oder? was meint ihr?
Re: heckhöherlegung eintragen lassen?
das übliche, ohne Abe ists halt billiger, könnte aber im Unfall"fall" dazu führen das die Versicherung nichts zahlt wenn das Fahrzeug nicht den Bestimmungen entspricht. Dann können die gesparten 65€ schnell mal sehr teuer werden.
Der TÜV merkt sowas meist gar nicht, aber dem ist das auch halbwegs egal...
Der TÜV merkt sowas meist gar nicht, aber dem ist das auch halbwegs egal...
Re: heckhöherlegung eintragen lassen?
Habs für 40€ eingetragen bekommen... is halt nciht sowas wie n anderes ritzel doer so was keiner sieht... da reicht ein gekonnter blick und die Sache ist klar... Moppedfahren is halt n teures hobby, besonders wenn man was dran machen will ^^
Lass es doch einfach beid er nächsten Inspektion/TÜV/Umbauaktion etc. in deiner Werkstatt schnell mitmachen...
Lass es doch einfach beid er nächsten Inspektion/TÜV/Umbauaktion etc. in deiner Werkstatt schnell mitmachen...
Re: heckhöherlegung eintragen lassen?
hm da is was dran, hab ich nicht dran gedacht. dann muss es wohl die teurere variante sein...
also andere frage: weiss jemand wieviel so ne tüv abnahme mit teilegutachten kostet?
hab nämlich eine HHL mit einem solchen gutachten gefunden für 40 euro, da entscheidet jetzt die tüv-gebühr ob die billiger is als das abe-teil (günstigstes 70 euro).
werden die tüv gebühren pro umbauteil berechnet oder gibts ne pauschale wenn ich da hin fahr und alle teile zusammen eintragen lasse?
also andere frage: weiss jemand wieviel so ne tüv abnahme mit teilegutachten kostet?
hab nämlich eine HHL mit einem solchen gutachten gefunden für 40 euro, da entscheidet jetzt die tüv-gebühr ob die billiger is als das abe-teil (günstigstes 70 euro).
werden die tüv gebühren pro umbauteil berechnet oder gibts ne pauschale wenn ich da hin fahr und alle teile zusammen eintragen lasse?
Re: heckhöherlegung eintragen lassen?
Muss man die mit Abe nicht auch eintragen lassen? Ich dächte das damals die sone Tüv Abnahme bei der Drosselung, hierwärs ja das gleiche, so 42 oder 48 gekostet. Dann kommt halt noch die Eintragung hinzu.
Btw. ich hab hier noch Zwei Knochen rumliegen, vom Vorbesitzer, wie sind denn die Originalmaße, das ich weiß obs ne Höherlegung oder Tieferlegung ist. Leider lag keine Abe mit bei, wie groß ist die Chance das eingetragen zu bekommen?
Btw. ich hab hier noch Zwei Knochen rumliegen, vom Vorbesitzer, wie sind denn die Originalmaße, das ich weiß obs ne Höherlegung oder Tieferlegung ist. Leider lag keine Abe mit bei, wie groß ist die Chance das eingetragen zu bekommen?
Re: heckhöherlegung eintragen lassen?
sachen mit abe kannste eintragen lassen, musste aber nicht. wenn nicht musst du den wisch aber immer dabei haben.
steht auf den knochen iwas drauf? manche hersteller schicken ihren kunden kostenlos diverse papiere zu herstellung und material zur tüv eintragung ( kein teilegutachten!) mit sowas (kopie von jemandem der sowas hat) hättste vll ne chance die eingetragen zu bekommen, aber ganz ohne papiere ises schwierig denke ich.
edit: das teil was beim drosselsatz dabei is, is soweit ich weiss keine ABE.
steht auf den knochen iwas drauf? manche hersteller schicken ihren kunden kostenlos diverse papiere zu herstellung und material zur tüv eintragung ( kein teilegutachten!) mit sowas (kopie von jemandem der sowas hat) hättste vll ne chance die eingetragen zu bekommen, aber ganz ohne papiere ises schwierig denke ich.
edit: das teil was beim drosselsatz dabei is, is soweit ich weiss keine ABE.
Re: heckhöherlegung eintragen lassen?
Lies mal deine Versicherungsbedingungen, "nichts zahlt" ist urband legend, einfach nicht totzukriegenDieter hat geschrieben:das übliche, ohne Abe ists halt billiger, könnte aber im Unfall"fall" dazu führen das die Versicherung nichts zahlt wenn das Fahrzeug nicht den Bestimmungen entspricht. Dann können die gesparten 65€ schnell mal sehr teuer werden.
Der TÜV merkt sowas meist gar nicht, aber dem ist das auch halbwegs egal...

Re: heckhöherlegung eintragen lassen?
Meint?x-stars hat geschrieben:Lies mal deine Versicherungsbedingungen, "nichts zahlt" ist urband legend, einfach nicht totzukriegenDieter hat geschrieben:das übliche, ohne Abe ists halt billiger, könnte aber im Unfall"fall" dazu führen das die Versicherung nichts zahlt wenn das Fahrzeug nicht den Bestimmungen entspricht. Dann können die gesparten 65€ schnell mal sehr teuer werden.
Der TÜV merkt sowas meist gar nicht, aber dem ist das auch halbwegs egal...
Re: heckhöherlegung eintragen lassen?
genau das wollte ich auch grade schreibenbullit006 hat geschrieben: Meint?

Re: heckhöherlegung eintragen lassen?
Den kompletten Versicherunsschutz verlierst du nur in zwei Fällen:
-Vorsätzliche Schädigung eines Dritten
-Alkohol am Steuer
In allen anderen Fällen muss die Versicherung zahlen. Je nach Schwere deiner Obliegenheitsverletzung (zwischen "Schaden nicht angezeigt" und "Fahren mit abgebauten Bremsen" gibts ja ne große Spanne) kann die Versicherung dich im Anschluss in Regress nehmen, d.h. Geld von dir zurückverlangen. Der Regress ist aber auf 2.500 Euro (5.000 Euro in schweren Fällen) pro Obliegenheitsverletzung gedeckelt. Will heißen, wenns dumm läuft musst du für deine nicht eingetragene Tieferlegung 5.000 Euro zurückzahlen, dann vllt noch mal 5.000Euro für abgefahrene Reifen, etc. - kann sich also schon läppern, aber wird wohl selten ein Betrag werden, wo du den Rest deines Lebens am Zahlen bist. Dazu muss deine "Vertragsverletzung" auch direkte Kausalität zum Unfall haben, sprich wenn du volles Mett irgendwo reinrauschst, weil deine Bremsen versagt haben und man stellt hinterher fest, dass du die von deinem Roller an die SV gebaut hast, wird der Schluss wohl einfach sein. Wenn du aber irgendwo reinrauschst und die Versichung bemängelt, dass deine Spiegel keine Mindestgröße haben, kann sie dafür keinen Regress fordern.
Wer das nachlesen möchte: Versicherungsbedingungen rauskramen, was sind meine Pflichten und was passiert, wenn ich diese verletze, steht bei allen Versicherungen ähnlich drin
-Vorsätzliche Schädigung eines Dritten
-Alkohol am Steuer
In allen anderen Fällen muss die Versicherung zahlen. Je nach Schwere deiner Obliegenheitsverletzung (zwischen "Schaden nicht angezeigt" und "Fahren mit abgebauten Bremsen" gibts ja ne große Spanne) kann die Versicherung dich im Anschluss in Regress nehmen, d.h. Geld von dir zurückverlangen. Der Regress ist aber auf 2.500 Euro (5.000 Euro in schweren Fällen) pro Obliegenheitsverletzung gedeckelt. Will heißen, wenns dumm läuft musst du für deine nicht eingetragene Tieferlegung 5.000 Euro zurückzahlen, dann vllt noch mal 5.000Euro für abgefahrene Reifen, etc. - kann sich also schon läppern, aber wird wohl selten ein Betrag werden, wo du den Rest deines Lebens am Zahlen bist. Dazu muss deine "Vertragsverletzung" auch direkte Kausalität zum Unfall haben, sprich wenn du volles Mett irgendwo reinrauschst, weil deine Bremsen versagt haben und man stellt hinterher fest, dass du die von deinem Roller an die SV gebaut hast, wird der Schluss wohl einfach sein. Wenn du aber irgendwo reinrauschst und die Versichung bemängelt, dass deine Spiegel keine Mindestgröße haben, kann sie dafür keinen Regress fordern.
Wer das nachlesen möchte: Versicherungsbedingungen rauskramen, was sind meine Pflichten und was passiert, wenn ich diese verletze, steht bei allen Versicherungen ähnlich drin
Re: heckhöherlegung eintragen lassen?
Vielen Dank jetz sind wir schlauerx-stars hat geschrieben:Den kompletten Versicherunsschutz verlierst du nur in zwei Fällen:
-Vorsätzliche Schädigung eines Dritten
-Alkohol am Steuer
In allen anderen Fällen muss die Versicherung zahlen. Je nach Schwere deiner Obliegenheitsverletzung (zwischen "Schaden nicht angezeigt" und "Fahren mit abgebauten Bremsen" gibts ja ne große Spanne) kann die Versicherung dich im Anschluss in Regress nehmen, d.h. Geld von dir zurückverlangen. Der Regress ist aber auf 2.500 Euro (5.000 Euro in schweren Fällen) pro Obliegenheitsverletzung gedeckelt. Will heißen, wenns dumm läuft musst du für deine nicht eingetragene Tieferlegung 5.000 Euro zurückzahlen, dann vllt noch mal 5.000Euro für abgefahrene Reifen, etc. - kann sich also schon läppern, aber wird wohl selten ein Betrag werden, wo du den Rest deines Lebens am Zahlen bist. Dazu muss deine "Vertragsverletzung" auch direkte Kausalität zum Unfall haben, sprich wenn du volles Mett irgendwo reinrauschst, weil deine Bremsen versagt haben und man stellt hinterher fest, dass du die von deinem Roller an die SV gebaut hast, wird der Schluss wohl einfach sein. Wenn du aber irgendwo reinrauschst und die Versichung bemängelt, dass deine Spiegel keine Mindestgröße haben, kann sie dafür keinen Regress fordern.
Wer das nachlesen möchte: Versicherungsbedingungen rauskramen, was sind meine Pflichten und was passiert, wenn ich diese verletze, steht bei allen Versicherungen ähnlich drin

Re: heckhöherlegung eintragen lassen?
Hallo ich wollte nich nochmal einen extra Thread aufmachen, also ich hab hier noch ein Paar Knochen rumliegen von VH-Motorradtechnik der mittlere Lochabstand ist 14,5cm und es ist 17G aufgeprägt. Sind das nun ne Höherlegung oder Tieferlegung? Alle Teile von VH.M besitzten ne ABE, kann ich mir die Nachträglich ausdrucken oder hat jemand von euch sowas das er mir schicken könnte?
Re: heckhöherlegung eintragen lassen?
wird ne tieferlegung oder die standardhöhe sein...
mein 30mm höherlegungdknochen hat 8,5cm lochabstand (lochinnenkante zu innenkante)
mein 30mm höherlegungdknochen hat 8,5cm lochabstand (lochinnenkante zu innenkante)
Re: heckhöherlegung eintragen lassen?
ich habs mal dran gehalten bei mir und die ich jetz hier rumliegen habe sind ungefähr 2cm kürzer als die die Verbaut sind. Hab ich da jetz ne schon ne Tieferlegung verbaut?