ABE?!? Sebring Twister Carbon


Wie mach ich und wo bekomme ich was? Was ist gut und günstig?
incu


ABE?!? Sebring Twister Carbon

#1

Beitrag von incu » 24.03.2011 21:09

Hallo,

bin auf der Suche nach dem ABE Zettel für meinen ESD....ist der Sebring Twister Carbon auf einer 650N
Hat vielleicht jemand sowas zuhause und kanns mir zukommen lassen?

green650


Re: ABE?!?

#2

Beitrag von green650 » 25.03.2011 9:00

Hi,

sollte doch eine E-Nr. drauf sein!?

Wenn ja, dann gilt.

EWG-Betriebserlaubnis EG/ABE
Für Austauschauspuffanlagen oder Einzelteile dieser Anlagen als unabhängige technische Einheit nach der Richtlinie 78/1015/EWG, Anhang II
Laut § 19 Abs. 2, Straßen-Verkehrs-Zulassungsordnung (STVZO), in Verbindung mit Absatz 3, Ziffer 2 und Absatz 4, ist es nicht erforderlich, daß seitens des Inhabers der Betriebserlaubnis eine Kopie der Betriebserlaubnis bzw. eine Übereinstimmungsbescheinigung mitzuliefern ist, wenn die Anlage mit Genehmigungszeichen ("E" Nummer) gekennzeichnet ist.
Zuletzt geändert von green650 am 25.03.2011 11:44, insgesamt 1-mal geändert.

incu


Re: ABE?!?

#3

Beitrag von incu » 25.03.2011 10:55

genau diese Übereinstimmungserklärung brauch ich für die Überprüfung!

Dachte das ist die ABE?!?

green650


Re: ABE?!?

#4

Beitrag von green650 » 25.03.2011 11:44

incu hat geschrieben:genau diese Übereinstimmungserklärung brauch ich für die Überprüfung!

Dachte das ist die ABE?!?

eben nicht, steht doch da.
Such dir einen anderen Prüfer :wink: wenn du die Möglichkeiten hast.

incu


Re: ABE?!?

#5

Beitrag von incu » 27.03.2011 16:33

green650 hat geschrieben:
incu hat geschrieben:genau diese Übereinstimmungserklärung brauch ich für die Überprüfung!

Dachte das ist die ABE?!?

eben nicht, steht doch da.
Such dir einen anderen Prüfer :wink: wenn du die Möglichkeiten hast.
in Österreich leider nicht so einfach, auch bei ner Polizeikontrolle sollte man diesen dabei haben.

Brauche also nachwievor eine ABE für einen Sebring Twister Carbon TW3 e4 2082

Wenn wer eine haben sollte bitte melden!

Gelöschter Benutzer 14732


Re: ABE?!?

#6

Beitrag von Gelöschter Benutzer 14732 » 27.03.2011 16:56

Wenn der Auspuff eine e Nummer hat, die eingestanzt ist und für dein Motorrad, brauchst du nix mit dir mitführen. Ist nunmal so.

Ich wohn übrigens auch in Österreich.

incu


Re: ABE?!?

#7

Beitrag von incu » 27.03.2011 19:23

elchupacabre hat geschrieben:Wenn der Auspuff eine e Nummer hat, die eingestanzt ist und für dein Motorrad, brauchst du nix mit dir mitführen. Ist nunmal so.

Ich wohn übrigens auch in Österreich.

Dann hattest wohl bisher viel viel glück mit den Behörden. (wie auch ich bisher)

Aber wenn mir ein kleiner Zettel alles ersparen kann nimm ich diesen halt gern mit.

Und zur Info.....

es gibt unterschiedliche E-Nummern....

zB E-Nummern auf Endschalldämpfern, Federbeinen usw.

Hast du diese Verbaut brauchst du ein Gutachten mit, welches besagt das DIESER Auspuff auf DEIN Motorrad passt und darauf getestet und abgenommen wurde.

Sonst könnt sich ja jedes Moped und jeder Roller einen X-beliebigen ESD draufbasteln.
Rubrik "EG-BE erforderlich, muss nicht eingetragen werden"

Schalldämpfer: muss ECE (E..) oder EEC [e..] tragen sowie ECE/EEC-Gutachten für exakt die gegenständliche Motorradtype. Trotz EG-BE erlischt i.a. die Verwendungsberechtigung, wenn die vorgegeben, serienmäßigen Schalldruckpegel [dBA] bei Betriebstemperatur überschritten werden (was leider auch häufig bei fabriksneuen Austauschdämpfer-Anlagen vorkommt !), jedoch ist hier die "Schmerzgrenze" der Exekutive bzw. der Prüfbeamten manchmal unterschiedlich.

Die Messungen haben im betriebswarmen Zustand an Orten mit möglichst geringer Schallreflexion und bei "ruhiger Umgebung" zu erfolgen (sonst addieren sich ev. Motor- und Windgeräusche bzw. Straßenlärm), und zwar bei beschleunigter Vorbeifahrt und im Nahfeldbereich.

Die hierfür zur Anwendung kommenden Richtlinie sind:

Austauschschalldämpferanlagen: Richtlinie ECE-R 92

Geräuschpegel und Auspuffanlage (bes. Nahfeldpegel): Richtlinie 97/24/EG (ersetzt Richtlinie 78/1015/EWG) und Richtlinie ECE-R 41

Alle genannten RiLi sind komplex und umfangreich, daher hier nur ein Auszug betreffend die zulässigen Schalldruckpegel:

1) Motorradspezifische Grenzwerte: max. genehmigte Schalldruckpegel dürfen auch mit Austauschschalldämpfern nicht überschritten werden (also z.B. im Nahfeldbereich 84dBA bei 6500 min-1 und bei Vorbeifahrt 76dBA) - mit i.a. "1dBA-Toleranz".

2) Allgemeine Toleranzen:

Ev. vorhandene Silencer-Einsätze sind mittels Schweiß- oder Nietverbindung zu fixieren.

I.a. müssen Schalldämpfer mit E-/e-Zeichen und gültigem, für exakt das gegenständliche Fahrzeug passendem und durch eine akkreditierte Prüfstelle (TÜV, DEKRA, etc.) ausgestelltem Teilegutachten nicht eingetragen werden (Österreich). Das Teilegutachten ist stets mitzuführen.

Häufig gestellte Frage: "Was kann ich tun, wenn mein Motorrad mit der Austausch-Schalldämpferanlage nicht (mehr) den vorgeschriebenen Höchstschalldruckpegel einhält"? In diesem Falls gilt die Anlage als "defekt" und muss ausgetauscht werden.
Quelle: http://www.legales-tuning.at/bike.htm

Gelöschter Benutzer 14732


Re: ABE?!?

#8

Beitrag von Gelöschter Benutzer 14732 » 27.03.2011 19:42

Mir gehts auch speziell um den Auspuff, der hat ne e Nummer und solang ich mit Dämpfer drin fahre, hatte ich noch nie Probleme, Rennleitung schaut rein, DB Eater drin. passt. fertig...

In Flames


Re: ABE?!?

#9

Beitrag von In Flames » 29.03.2011 21:44

@incu

Die Sorge hat ich auch mit meinem Barracuda-Auspuff, da ist auch "nur" eine E-Nummer draufgestanzt.
Nach längerem Mailverkehr mit dem Hersteller, hat der mir zugesichert, dass - sollte es zu Problemen kommen - die Polizei sich mit der E-Nummer an den Hersteller wenden muss, und dieser dann praktisch grünes Licht gibt.
Hört sich kompliziert an, aber ich führ jetzt hald immer dieses Mail bei den Papieren mit, somit sollte ich erst mal aus dem Schneider sein.

PS: Ich bin ebenfalls aus Österreich und fahre MIT db-killer.

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Re: ABE?!? Sebring Twister Carbon

#10

Beitrag von Rem1x » 15.06.2023 17:08

Weiß denn Jemand welche E Nummer die richtige ist für die SV650 Bj. 2006? Oder noch besser wäre eine ABE. Ich schätze mal ob Carbon oder Edelstahl... die Nummer ist die gleiche oder?

Ich würde gerne einen kaufen. Bei Kleinanzeigen gibt es einige mit verschiedenen Nummern...
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Ropa75
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Re: ABE?!? Sebring Twister Carbon

#11

Beitrag von Ropa75 » 15.06.2023 20:55

Rem1x hat geschrieben:
15.06.2023 17:08
Weiß denn Jemand welche E Nummer die richtige ist für die SV650 Bj. 2006? Oder noch besser wäre eine ABE. Ich schätze mal ob Carbon oder Edelstahl... die Nummer ist die gleiche oder?
Entweder E-Nummer oder ABE. Wenn eine E-Nummer vorhanden ist, dann gibt es keine ABE. Diese Regelung ist schon Jahrzehnte alt und wurde schon zig-tausendmal kommuniziert.

Grüße
Rolf

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Re: ABE?!? Sebring Twister Carbon

#12

Beitrag von Rem1x » 15.06.2023 20:58

Und welche E Nummer ist die richtige für die sv650 BJ 2006?
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Neinkeier
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Re: ABE?!? Sebring Twister Carbon

#13

Beitrag von Neinkeier » 09.08.2023 6:28

Moin!!
Ich habe das selbe Problem .
Bei mir steht folgende Nummer TW3 E4 2082
Aber langt das für den TÜV Prüfer ???

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Re: ABE?!? Sebring Twister Carbon

#14

Beitrag von Marc » 09.08.2023 9:24

Wenn er kein Depp ist, dann ja.
Das ist nur leider nicht immer gegeben.
Eigentlich können dir Herrn die Nummern recht unkompliziert beim KBA abfragen, das war jedenfalls mal der Grundgedanke dahinter - Zentralisierung der zulassungsdaten und weg mit dem Papierkram.
Aber in der Realität sind sowohl TÜV als auch Polizei entweder zu faul oder zu doof dieses zu tun.

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Re: ABE?!? Sebring Twister Carbon

#15

Beitrag von gagscreen » 09.08.2023 11:54

Ich war neulich beim TÜV - da wurde nur geschaut, ob E-Nr auf den entspr. Teilen drauf stehen, und bei meinen Kupplungs-/Bremshebel ("nur" KBA..) darauf hingewiesen, dass die ABE-Papiere mitgeführt werden müssen..
viele Grüße

Dirk

meine SV650 BJ19: https://www.svrider.de/index.php?seite= ... tails=7640
brruum - brrruuuumm - brrrrrrruuuuumm :-)

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