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von Domieee » 14.08.2011 13:43
Hallo,
da ich mich aktuell auch mit der Problematik beschäftige und hier immer wieder lese ein Kat wäre eingetragen bei Modellen bis inkl. K6 (ein Nachrüstschalldämpfer dürfe daher nur nach austragen des Kats montiert werden) frage ich mich wo dieser Kat eingetragen ist. In meinen Fahrzeugpapieren finde ich nichts.
Da der originale Kat sich im Schalldämpfer befindet ist mir auch nicht ganz klar, wie die Auspuffanlagen ihre E-Zeichen erhalten sollen. Wenn man lediglich den Auspuff am Testmotorrad tauscht, ist der Kat ja auch weg- und wird mehr getauscht - müssen diese Teile auch mit in die Prüfung einbezogen werden, das heißt die Zubehörteile gelten nur im Verbund. Meines Wissens gibt es des Weiteren auch keine Hinweise beim Kauf der Anlagen, die mich dazu auffordern den Kat austragen zu lassen.
Heute bin ich durch Zufall auf einen Artikel in der Motorrad (17/2009) gestoßen, wo ein Sachverständiger des TÜV-Rheinland fragen zu Zubehöranlagen beantwortete. Hier heißt es sinngemäß, dass alle ab 2006 nach Euro 3 homologierten Motorräder nur mit Kat gefahren werden dürfen. Bei älteren, z.B. nach Euro 2 gilt: Selbst wenn serienmäßig ein Kat verbaut ist dürfen Anlagen ohne Kat verbaut werden. Sollten die vom Hersteller angegebenen Abgaswerte nicht eingehalten werden wird dies lediglich vermerkt und es gelten die 4,5 Volumen-Prozent CO-Gehalt.
Bei Bedarf kann ich auch eine Kopie meines Fahrzeugscheins einstellen
Gruß
Dominik