black east hat geschrieben: ↑26.09.2024 14:47
Er meint auch, so lange ne 2-2 dran ist (also seriennah für den Beobachter), wird keiner was sagen, dann reichts auch wenn die ESD ne E-Nr. haben.

Meine erste Frage wäre gewesen, wo das steht, was er da behauptet. Ich habe es ja schon erklärt. Auch Tüvler erzählem manchmal zulassungsrechtlichen Unsinn. Solange der Krümmer keine Genehmigungsnummer besitzt, weil er z.B. keinen zusätzlich notwendigen Vorschalldämpfer besitzt oder keinen zusätzlich notwendigen Vorkat beinhaltet, ist der Krümmer nur relevant, wenn er deutlich mehr Leistung bringt. Aber 5% Leistungserhöhung + 5% Messtoleranz ist schon eine Menge Holz. Der @Knubbler kann das sicher besser erklären als ich.
black east hat geschrieben: ↑26.09.2024 14:47
Kommts zum Versicherungsfall, ist die Betriebserlaubnis allerdings erloschen.........................

Ich weiß ja was gemeint ist. Ich wüsste keinen Grund, warum ein Krümmer die Versicherung nicht zahlen lassen sollte, wenn ein Unfall passiert. Die nicht zulässige technische Änderung muss nämlich unfallverusachend sein.