andere Reifentypen bei alter ABE-Zulassung


Richtige Einstellungen am Fahrwerk und den für dich richtigen Reifen wählen.
siggi_f
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Re: andere Reifentypen bei alter ABE-Zulassung

#91

Beitrag von siggi_f » 04.05.2025 21:00

jubelroemer hat geschrieben:
03.05.2025 13:53
Was hast du für den Spaß bezahlt :?:

Bei diesem ausgemachten Schwachsinn redet natürlich niemand von Bürokratie (die man abschaffen könnte - ist ja für einen guten Zweck (Konto vom TÜV)).
Zusammen mit der HU 142, nur austragen 52, oder so. Zulassungsstelle kommt noch on Top.

Falls das untergegangen ist: den Scheixx haben wir den deutschen Zulassungsbestimmungen der 1990er Jahre zu verdanken. Das die Grauzone ab Stichtag X nicht mehr toleriert wird, finde ich persönlich auch blöd, aber verständlich.
#isso.

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Re: andere Reifentypen bei alter ABE-Zulassung

#92

Beitrag von Trobiker64 » 05.05.2025 9:59

siggi_f hat geschrieben:
04.05.2025 21:00
Falls das untergegangen ist: den Scheixx haben wir den deutschen Zulassungsbestimmungen der 1990er Jahre zu verdanken.
8) Nicht ganz. Es gab ja keine Zulassungsvorschriften in der StVZO (§36), die eine Reifenfabrikats- und Typenbindung vorsah. Den Kardinalsfehler hatten die Fahrzeughersteller begangen, indem sie aus Produkthaftungsgründen die Reifenbindungen ab 34PS in die Fahrzeugzulassung hinein geschrieben hatten. Damit war das festzementiert und nur aufwendig wieder raus zu bekommen. Es wäre vollig ausreichend gewesen, dies in das Fahrerhandbuch rein zu schreiben. :roll: Zumindest Suzuki versucht nun mit einem Zettelchen die Grundlage für eine Austragung zur Verfügung zu stellen. Da scheint wohl die angebliche "Hüllkurve" für originale Reifengrößen keine Rolle zu spielen, was mich auch nicht überrascht. :lol:

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Re: andere Reifentypen bei alter ABE-Zulassung

#93

Beitrag von siggi_f » 05.05.2025 10:50

Hm, ich würde verstehen, wenn das der eine oder andere Hersteller so praktiziert hätte. Aber Alle? 8O 8O Sooo Einig können die sich nicht gewesen sein. Oder ist Jemandem ein Hersteller bekannt, der das in den 90ern NICHT gemacht hat?

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Re: andere Reifentypen bei alter ABE-Zulassung

#94

Beitrag von Trobiker64 » 05.05.2025 11:52

siggi_f hat geschrieben:
05.05.2025 10:50
Aber Alle?
8) Jepp, am 01.01.1990 wurde die EU-Produkthaftungsrichtlinie in deutsches Recht als Produkthaftungsgesetz eingeführt. Spätestens ab diesem Zeitpunkt hatten alle Fahrzeughersteller ein Interesse sich vor Schadensersatzansprüchen durch event. Produktschäden oder falscher Verwendung des Produktes zu schützen. Was dann noch hinter den Kulissen gelaufen ist, weiß ich nicht. Aber die Umsetzung des Reifenthemas ist letztlich ziemlich dilettantisch abgelaufen. :wink: Aber solange sich niemand wehrt, war ja alles gut. Bis dann europ. Typengenehmigungsrecht ab frühestens 1994 (freiwillig) und spätestens ab 2003 (Pflicht) eingeführt wurde und die Richtlinien 97/24/EG Kap.1 mit Wirkung 11/2000 in Deutschland dem Treiben ein Ende bereitete, zumindest zunächst theoretisch. Das rettete leider nicht mehr die alten nationalen ABE-Fahrzeuge, für die eine Austragung der Reifenbindung nun Geld kostet. :evil: Eigentlich müsste man die Prüf- und Umtragegebühren an die Fahrzeughersteller als Verursacher schicken. :twisted:

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Re: andere Reifentypen bei alter ABE-Zulassung

#95

Beitrag von Trobiker64 » 21.05.2025 9:09

jubelroemer hat geschrieben:
04.05.2025 9:41
Was Lobbyarbeit nicht so alles bewirkt.
8) Mal als Info, um eine bessere Übersicht für die Behandlung von ABE-Fahrzeugen zu haben, gibt es von Bridgestone eine Übersicht. Ich finde das aktuell treffend dargestellt. :D
Dateianhänge
Motorradreifenumrüstung für ABE Fahrzeuge .pdf
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Re: andere Reifentypen bei alter ABE-Zulassung

#96

Beitrag von Pat SP-1 » 21.05.2025 9:33

Schöne Übersicht

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Re: andere Reifentypen bei alter ABE-Zulassung

#97

Beitrag von Trobiker64 » 03.07.2025 20:22

So, Post aus Berlin zum Eintrag 97/24 über 175ccm bei der Abgasnorm unter Punkt 14 bei ABE-Zulassungen.
Ich stelle das mal komplett hier rein. 8O Das muss man einfach genießen, wie man viel schreiben aber nichts aussagen kann. Meine Kommentare sind rot gefärbt.

Zitat
vielen Dank für Ihre E-Mail.

Der Hinweis in der Zulassungsbescheinigung eines Fahrzeugs über die Anwendung der Richtlinie 97/24/EG in Bezug auf Emissionsanforderungen lässt nicht notwendigerweise direkt darauf schließen (und indirekt?), welche Anforderungen bei dem in Frage stehenden Fahrzeug in Hinblick auf die Bereifung angewendet wurden, da im Rahmen einer nationalen Genehmigung (z.B. einer ABE) oftmals nur einzelne Themengebiete der vorgenannten Richtlinie (und welche ?) zur Anwendung gekommen sind. (Es würde mich mal interessieren ob man das auch in Brüssel auch so sieht).

Zu beachten ist auch, dass für bestimmte Fahrzeuge, beispielsweise Fahrzeuge mit nationalen Kleinserien- oder Einzelgenehmigungen, auch bestimmte alternative nationale Anforderungen zur Anwendung kommen konnten. Eine pauschale Aussage lässt sich hier in Bezug auf die Reifenfreiraumprüfung nicht treffen. Bei Motorrädern mit nationaler Genehmigung ohne Reifenfabrikatsbindung kann das Reifenfabrikat innerhalb der freigegebenen Größen und der entsprechenden Parameter (Lastindex, Geschwindigkeitsindex, etc.) frei gewählt werden.


Meine Fres... hat da niemand die Eier mal eine eindeutige klare Aussage tätigen zu können, ob die europ. Reifenrichtlinien anzuwenden sind oder nicht. Auch wenn der Verfasser/die Verfasserin die Frage zumindest verstanden hat, ist man trotzdem so schlau wie vorher. Inzwischen überlege ich mir die europ. Kommission mal anzuschreiben.
Aber nach diesem Schreiben wird man nur auf dem Rechtsweg um sein Recht kämpfen müssen. :evil:

Edit
Inzwischen habe ich nachgeharkt und um eine eindeutige Anwort gebeten. :twisted:

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