So, Post aus Berlin zum Eintrag 97/24 über 175ccm bei der Abgasnorm unter Punkt 14 bei ABE-Zulassungen.
Ich stelle das mal komplett hier rein.

Das muss man einfach genießen, wie man viel schreiben aber nichts aussagen kann. Meine Kommentare sind rot gefärbt.
Zitat
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Der Hinweis in der Zulassungsbescheinigung eines Fahrzeugs über die Anwendung der Richtlinie 97/24/EG in Bezug auf Emissionsanforderungen lässt nicht notwendigerweise direkt darauf schließen (und indirekt?), welche Anforderungen bei dem in Frage stehenden Fahrzeug in Hinblick auf die Bereifung angewendet wurden, da im Rahmen einer nationalen Genehmigung (z.B. einer ABE) oftmals nur einzelne Themengebiete der vorgenannten Richtlinie (und welche ?) zur Anwendung gekommen sind. (Es würde mich mal interessieren ob man das auch in Brüssel auch so sieht).
Zu beachten ist auch, dass für bestimmte Fahrzeuge, beispielsweise Fahrzeuge mit nationalen Kleinserien- oder Einzelgenehmigungen, auch bestimmte alternative nationale Anforderungen zur Anwendung kommen konnten. Eine pauschale Aussage lässt sich hier in Bezug auf die Reifenfreiraumprüfung nicht treffen. Bei Motorrädern mit nationaler Genehmigung ohne Reifenfabrikatsbindung kann das Reifenfabrikat innerhalb der freigegebenen Größen und der entsprechenden Parameter (Lastindex, Geschwindigkeitsindex, etc.) frei gewählt werden.
Meine Fres... hat da niemand die Eier mal eine eindeutige klare Aussage tätigen zu können, ob die europ. Reifenrichtlinien anzuwenden sind oder nicht. Auch wenn der Verfasser/die Verfasserin die Frage zumindest verstanden hat, ist man trotzdem so schlau wie vorher. Inzwischen überlege ich mir die europ. Kommission mal anzuschreiben.
Aber nach diesem Schreiben wird man nur auf dem Rechtsweg um sein Recht kämpfen müssen.
Edit
Inzwischen habe ich nachgeharkt und um eine eindeutige Anwort gebeten.
