Hinterradabdeckung TÜV-Pflicht?


Wie mach ich und wo bekomme ich was? Was ist gut und günstig?
RS2


Hinterradabdeckung TÜV-Pflicht?

#1

Beitrag von RS2 » 06.01.2010 17:08

Hallo,


weiß jemand von euch ob ich es vom TÜV abnehmen lassen muss wenn ich eine Hinterradabdeckung montiere?
Interessiert das überhaupt einen TÜV oder sonstwen?
Ich denke, das es sich hierbei ja nicht um ein sicherheitsrelevantes Teil handelt.

Gruß RS2

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utzibbg
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Re: Hinterradabdeckung TÜV-Pflicht?

#2

Beitrag von utzibbg » 06.01.2010 20:08

Du musst für alle Anbauteile eine ABE vorweisen. Wenn ein TÜV-Gutachten bzw. eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beiliegt, ist eine Abnahme und Eintragung erforderlich.
Den einen Prüfer interessiert es, der andere sieht es nichtmal. Wenn es hart auf hart kommt, kann es ungünstig für Dich ausgehen.
Die original SUZUKI-HRAs sind alle eintragungsfrei.
Daß ich meine Meinung geändert habe, ändert nichts an der Tatsache, daß ich recht habe :,)
grüssle utzi :D Rennen Oschersleben
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rennbär


Re: Hinterradabdeckung TÜV-Pflicht?

#3

Beitrag von rennbär » 06.01.2010 20:28

Deckung! Halbwissen gepaart mit eigener Erfahrung...die da wären: als zusätzlicher Spritzschutz eintragungsfrei (auch gerade noch mal auf einer Händlerseite gesehen, SV-Markus selig hatte dazu auch was auf seiner sv-ig.de stehen...leider nicht mehr on) und persönlcih mit der abdeckung von M-Design null Probleme gehabt beim tüvven....vielleicht gibts ja fundierte Quellen dazu...

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Re: Hinterradabdeckung TÜV-Pflicht?

#4

Beitrag von 90Gradiger » 12.05.2015 11:32

Hallo

Hab meine SV 1000 S erst eine Woche und an der ist die original Suzuki Hinterradabdeckung drann - leider habe ich beim Kauf keine ABE mitbekommen
Hat Diese hier vielleich jemand und könnte diese einscannen ?
Ich muss bald zur HU , und da könnte die ABE gefordert werden ?!
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    Re: Hinterradabdeckung TÜV-Pflicht?

    #5

    Beitrag von Trobiker64 » 12.05.2015 13:04

    Bei Motorrädern, die nach europäischen recht homologiert sind, gibt es keine konkrete Anforderungen an den Spritzschutz, er muss halt funktionell vorhanden sein. Bei alten Fahrzeugen (nach altem nationem Recht) muss eine Differenzhöhe zur Radmittelachse von max. 15cm eingehalten werden. Allerdings hatte das KBA die Prüforganisationen dazu angewiesen mit dieser Überprüfung (man kann es auch Korinthenkackerei bezeichnen :( ) aufzuhören. Bei umfassenden Radabdeckungen kann man auch anders argumentieren, da von Anbauteilen keine Gefahr ausgehen darf. Also Materialnachweis und Anbauabstände zu bewegenden Teilen sind solche Faktoren. Viel mehr wird auch bei den ABE`s und Teilegutachten nicht geprüft.

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    Re: Hinterradabdeckung TÜV-Pflicht?

    #6

    Beitrag von SVKNECHT » 12.05.2015 14:21

    Ist die Originale Hinterradabdeckung nicht in der BE des Motorrades entahlten, ähnlich wie bei einem Sportpaket des Fahrzeug Herstellers bei PKWs?
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    Re: Hinterradabdeckung TÜV-Pflicht?

    #7

    Beitrag von SVKNECHT » 12.05.2015 14:40

    Ist die Originale Hinterradabdeckung nicht in der BE des Motorrades entahlten, ähnlich wie bei einem Sportpaket des Fahrzeug Herstellers bei PKWs?
    Meine SV klick hier

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    Re: Hinterradabdeckung TÜV-Pflicht?

    #8

    Beitrag von Arminator650 » 12.05.2015 14:54

    SVKNECHT hat geschrieben:Ist die Originale Hinterradabdeckung nicht in der BE des Motorrades entahlten, ähnlich wie bei einem Sportpaket des Fahrzeug Herstellers bei PKWs?
    Müsste ähnlich sein, wie mit der Vollverkleidung. Originalteil und konnte man bei einer Neumaschine ja gleich mitbestellen. Da drückt einem der Händler ja auch keine ABE in die Hand. Oder seh' ich das falsch?
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    Re: Hinterradabdeckung TÜV-Pflicht?

    #9

    Beitrag von 90Gradiger » 12.05.2015 16:43

    Ja , - um missverständnisse zu vermeiden - ich meine das Farbige Teil - vorne oben an der Schwinge:
    http://shop-motorrad.suzuki.de/p/hinter ... s-1?pp=500
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      Re: Hinterradabdeckung TÜV-Pflicht?

      #10

      Beitrag von Trobiker64 » 12.05.2015 22:12

      Ich schrieb ja schon, das ist kein normaler Spritzschutz in Form einer Verlängerung. Von dem Teil darf keine Gefahr ausgehen. Also, Zulassung entweder über die BE ohne eigene Kennzeichnung, oder das Anbauteil hat eine eigene Zulassung per ABE (mit KBA-Nr.).


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      Re: Hinterradabdeckung TÜV-Pflicht?

      #12

      Beitrag von bigrick » 13.05.2015 9:32

      Ich wäre vorsichtig mit den Dingen die auf irgendwelchen Seiten stehen, auch wenn motorradonline.de nicht irgendeine Seite ist.
      Jedenfalls decken sich die Infos auf motorradonline nicht mit denen des Tüv Süd.

      http://www.tuev-sued.de/hanse/tipps_fuer_motorradfahrer
      - für Motorräder mit EG-Zulassung ist keine bestimmte Radabdeckung vorgeschrieben.
      Das ist auch der Grund warum es für viele Hinterradabdeckungen keine Papiere gibt.

      VG

      EDIT:
      Bei keinem Hersteller für HRA´s kann man nachlesen das eine ABE oder Eintragung für HRA´s erfoderlich ist. (Teilw. ist sogar das Gegenteil zu lesen)

      Im Umkehrschluss würde ich folgern das das Fahrzeub ab Werk über einen Spritzschutz verfügt. Was ich darüber hinaus zusätzlich montiere dürfte damit auch per Gesetzt egal sein da damit nicht:

      1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert werden,
      2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten sein oder
      3. das Abgas- und Geräuschverhalten verschlechtert werden.

      Sollte das doch der Fall sein, müsste man ja bei ALLEM was man zusätzlich ans Fahrzeug anbaut zum Tüv/Dekra rennen und abnehmen lassen.

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      Re: Hinterradabdeckung TÜV-Pflicht?

      #13

      Beitrag von Trobiker64 » 13.05.2015 12:47

      bigrick hat geschrieben:2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten sein
      Genau so ist es.

      Jan Zoellner
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      Re: Hinterradabdeckung TÜV-Pflicht?

      #14

      Beitrag von Jan Zoellner » 13.05.2015 13:14

      RS2 hat geschrieben:Interessiert das überhaupt einen TÜV oder sonstwen?
      Ich denke, das es sich hierbei ja nicht um ein sicherheitsrelevantes Teil handelt.
      Das interessiert meines Wissens den TÜV, wenn die Hinterradabdeckung auch den Kettenschutz beinhaltet (ist bei meiner so).

      Ciao
      Jan
      --
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      Re: Hinterradabdeckung TÜV-Pflicht?

      #15

      Beitrag von ake » 13.05.2015 15:45

      Was lob ich mir meine Guzzi mit Kardan. :mrgreen: Habe auch eine HRA dran und der Hersteller meinte, sie müsse nicht eingetragen werden.

      Gruß
      AKE
      ... Honda NTV650, Suzuki SV1000S, Moto Guzzi Griso 1200 8V ... V2 rulez :-)

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