Ich kann dir nur sagen, wie es mit den Zulassungsvorschriften aussieht. Diese haben keine konkreten Bauvorschriften für Sitze oder Sitzbankabdeckungen. Schaut man sich das TÜV-Gutachten (Bodystyle) als Basis der ABE an, dann werden nur sinnlose Prüfgrundlagen aufgeführt, weil es nichts besseres gibt wie z.B. die EU-Verordnung 44/2014 und 03/2014 mit den 540mm Sitzhöhe und
vorstehenden Außenkanten.

(dieser Punkt kommt erst dann zum Tragen, wenn das Anbauteil deutlich über das Fahrzeug hinaus steht). Oder §35a StVZO ( ?????? ), was für ein Blödsinn, das hat mit dem Bauteil nichts zu tun. Zudem ist die Sitzbankabdeckung noch nicht mal
fest mit dem Fahrzeug verbunden, was eine Grundvoraussetzung ist, und somit ist dann auch die Anwendung des VdTÜV-Gutachtens 736 hinfällig. Sonst dürfte ich noch nicht mal meinen Sigma-Tacho zusätzlich benutzen. Ich könnte jetzt beliebig fortfahren......Es jedoch auch klar, dass Bauteile mit ABE sich besser verkaufen lassen, besonders in Deutschland. Ich könnte da durchaus noch so ein paar Beispiele nennen, bei denen es wahrscheinlich nur ums "Marketing" geht.