Müsste man halt mal ne Runde mit fahren.Pat SP-1 hat geschrieben: ↑26.07.2021 16:39Dann hol Dir doch eine VTR-F der 2. Baureihe. Die hat eine EU-Zulassung und außerdem kein Thema mit dem Reifenformat (vorne 120/70 und hinten 180/55 auf 5,5"). Bei der zweiten Baureihe soll der Verbrauch auch nicht so schlimm sein wie bei der ersten und die Stummel sind sehr hoch montiert.
Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
Gruß, Mattis
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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
Hier eine interessante Ausführung des ADAC zu dem Thema.
https://www.adac.de/-/media/pdf/motorra ... raeder.pdf
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Linke Hand zum Gruß.
Koichi Shimada † 11.02.2016
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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
Ich bin immer ein Fan der alten Hondas aus den 70er und Anfang 80er Jahren gewesen. Hatte damals selbst mehrere. Und mein Vater war damals Honda-Händler. Aber alles was danach kam, so gut die Honda-Qualität auch sein mag, finde ich einfach nur zum Gähnen laaaaaangweilig.
Letztens stand mal in einer Motorradzeitung in einem aktuellen Testbericht ein guter Vergleich: Die Honda CB 650 R hätte als Auto ungefähr so viel Ausstrahlung wie ein VW Golf. Und meiner Meinung nach gilt das für so ziemlich alle Hondas der letzten 30 Jahre - sie sind gut, aber tödlich langweilig. Wie ein VW halt...
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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
Also die letzten beiden CBR 1000 Modelle gefallen mir sehr gut.
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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
@Ropa:Bis Anfang der 80er???
Mitte der 80er bis Mitte 90er kamen doch die technischen Highlights von Honda: VFR in allen Varianten (V4 mit zahnradgetriebenen Nockenwellen: gab es sowas von einem anderen Hersteller? Und insb. die R-Versionen mit Titanpleul, Rutschkupplung, Schnellverschlüssen an der Gabel und was sonst noch so fast nirgends erhältlich war), Ovalkolbenmotor in der NR, Fireblade (das erste leichte BigBike) etc. Für mich gehört auch die SC45 dazu.
Mitte der 80er bis Mitte 90er kamen doch die technischen Highlights von Honda: VFR in allen Varianten (V4 mit zahnradgetriebenen Nockenwellen: gab es sowas von einem anderen Hersteller? Und insb. die R-Versionen mit Titanpleul, Rutschkupplung, Schnellverschlüssen an der Gabel und was sonst noch so fast nirgends erhältlich war), Ovalkolbenmotor in der NR, Fireblade (das erste leichte BigBike) etc. Für mich gehört auch die SC45 dazu.

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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
Da steht aber auch teilweise Unsinn.Kolbenrückholfeder hat geschrieben: ↑18.08.2021 22:00Hier eine interessante Ausführung des ADAC zu dem Thema.


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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
Sodele, ich habe heute eine neue scharf formulierte Anfrage an das BMVI gesendet. Und zwar ausschließlich zur Einstufung von ABE-Fahrzeugen ab EZ 11/2000. Ich habe hier u.a. den Vorwurf des Rechtsbruchs gegenüber EU-Recht erwähnt und auch eine Beschwerde bei der europ. Kommission in Aussicht gestellt. Mal sehen was jetzt passiert.jubelroemer hat geschrieben: ↑06.05.2021 8:55Gestern zu meiner Nachfrage eine "sehr erhellende" Antwort bekommenTrobiker64 hat geschrieben: ↑16.04.2021 13:14Entweder sind sie zu dämlich die Frage zu beantworten, oder haben keine "Eier" den Sachverhalt auch durchzudrücken..
Nach Rücksprache mit der Fachabteilung können wir Ihnen Folgendes mitteilen:
Wie bereits dargelegt, ist dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) eine Bewertung oder Begutachtung einzelner technischer Sachverhalte nicht möglich ( s. § 14 Absatz 3 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien). So dürfen Rechtsauskünfte, die eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordern, grundsätzlich nicht erteilt werden. Es wird daher erneut auf die Möglichkeit verwiesen, sich mit Ihrer Frage, die die Art der Genehmigung Ihres Fahrzeugs (nationale- oder EU-Typgenehmigung) betrifft, an eine Technische Prüfstelle oder einen technischen Dienst zu wenden.


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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
Sehr schön,
aber jetzt vor den Wahlen haben die sicher keine Zeit mehr für solche Banalitäten.
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W. Müller, Rennfahrer † 28.06.2020
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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
Eigentlich haben die Ministerien gerade dann Zeit dafür, weil es so eine Art Absprache gibt, in einem gewissen Zeitraum vor Wahlen keine politischen Aktionen zu machen (es gibt ja eh ein Neutralitätsgebot was Parteipolitik angeht, aber im letzten Quartal vor Wahlen wird darauf geachtet). Da bleibt mehr Zeit für Facharbeit (falls das die Beamten im BMVI noch können und sie sich nicht zu sehr dem Niveau ihrer letzten Chefs angenähert haben
).

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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
Mag sein, ist aber nicht mein Problem.jubelroemer hat geschrieben: ↑20.08.2021 18:24Sehr schön, aber jetzt vor den Wahlen haben die sicher keine Zeit mehr für solche Banalitäten.



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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
"Motorräder dürfen wieder mit M+S-Reifen fahren"
https://de.mynetmoto.com/news.cfm/299-w ... ooter.html
Nachdem auf dem Gebiet der unsinnigen Reifenregelungen anscheinend doch noch nachgebessert wird, bleibt zu hoffen, dass sich bei den anderen betroffenen Motorrädern auch noch was tut.
https://de.mynetmoto.com/news.cfm/299-w ... ooter.html
Nachdem auf dem Gebiet der unsinnigen Reifenregelungen anscheinend doch noch nachgebessert wird, bleibt zu hoffen, dass sich bei den anderen betroffenen Motorrädern auch noch was tut.
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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
So, gestern war es wieder soweit, Post aus Berlin. Positiv war, dass die Antwort relativ schnell kam, negativ ist, dass meine Frage nicht beantwortet wurde, man drückt sich vor der Antwort in dem man eine "Nebelwand" erzeugt.jubelroemer hat geschrieben: ↑07.09.2021 15:22Nachdem auf dem Gebiet der unsinnigen Reifenregelungen anscheinend doch noch nachgebessert wird, bleibt zu hoffen, dass sich bei den anderen betroffenen Motorrädern auch noch was tut.

Folgende Antwort kam, sodass sich jeder selber ein Urteil bilden kann:
Nach Rücksprache mit der Fachabteilung können wir Ihnen Folgendes mitteilen:
Grundsätzlich ist zu beachten, dass die von Ihnen angesprochene Verkehrsblattverlautbarung Fallbeispiele enthält und daher nicht auf alle im Feld möglicherweise auftretenden Fallgestaltungen eingehen kann. (Bemerkung meinerseits: Da frage ich mich für was das Verkehrsblatt überhaupt dient) Der dort geschilderte Fall 2 beschreibt ausdrücklich Fälle, in denen Reifen verwendet werden, die nicht in der Zulassungsbescheinigung (ZB) Teil I genannt sind. Sofern die Bereifung in der ZB I eines Motorrads mit nationaler ABE nicht auf ein bestimmtes Reifenfabrikat beschränkt ist, kann - ähnlich wie bei Fall 1a - ein typgenehmigter Reifen eines anderen Herstellers (der gleichen Reifenbauart mit gleicher Größenbezeichnung, alle übrigen Parameter z. B. Tragfähigkeitskennzahl, Geschwindigkeitskategorie sind gleich oder höherwertig) verwendet werden.
Es trifft daher nicht zu, dass alle Fahrzeughalter mit einem Motorrad mit einer nationalen ABE in jedem Fall für neue Reifen trotz unveränderter Reifengröße eine "Neueintragung" vornehmen lassen müssen.(Bemerkung meinerseits: Das wurde von mir nie behauptet, es ging ausschließlich um die o.g. Fahrzeuge)

Anscheinend besteht das Verkehrsblatt nur aus Fallbeispielen,


Da man mir wohl nicht antworten will, geht demnächst die Anfrage an die europäische Kommission.
Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
So, heute hat mich der TÜV mit meinem 70er Querschnitt auch abtreten lassen.
Die Tage kommt noch mal jemand von der Dekra bei der Werkstatt vorbei.
Mal schauen ob er mir die einträgt…
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Re: Freigabe der Reifengrößen gelten plötzlich nicht mehr
Verstehst Du die Rechtslage bei Fahrzeugen mit ABE und unveränderter Reifengröße? Bei der VFR, die ich mir jetzt gerade gekauft habe, scheint es eine Reifenbindung zu geben, wobei da selbst die Aussagen im Fahrzeugschein widersprüchlich sind. Da steht ("..."von mir): "zu 15.1-15.3: Nur Bridgestone...." (es sind konkrete Reifenmodelle genannt) aber auch "zu 15.1-15.3: Reifenpaar. nur von einem Hersteller zulässig"Trobiker64 hat geschrieben: ↑09.09.2021 20:14So, gestern war es wieder soweit, Post aus Berlin. Positiv war, dass die Antwort relativ schnell kam, negativ ist, dass meine Frage nicht beantwortet wurde, man drückt sich vor der Antwort in dem man eine "Nebelwand" erzeugt.jubelroemer hat geschrieben: ↑07.09.2021 15:22Nachdem auf dem Gebiet der unsinnigen Reifenregelungen anscheinend doch noch nachgebessert wird, bleibt zu hoffen, dass sich bei den anderen betroffenen Motorrädern auch noch was tut.Kern meiner Frage war, kombiniert mit dem Rechtsbruchvorwurf, wie Motorräder mit ABE, EU Abgasvermerk 97/24 und EZ nach 10/2000 einzustufen sind. Entweder nach altem oder europäischen Recht? Meine Meinung sollte ja hinlänglich bekannt sein.
Folgende Antwort kam, sodass sich jeder selber ein Urteil bilden kann:
Nach Rücksprache mit der Fachabteilung können wir Ihnen Folgendes mitteilen:
Grundsätzlich ist zu beachten, dass die von Ihnen angesprochene Verkehrsblattverlautbarung Fallbeispiele enthält und daher nicht auf alle im Feld möglicherweise auftretenden Fallgestaltungen eingehen kann. (Bemerkung meinerseits: Da frage ich mich für was das Verkehrsblatt überhaupt dient) Der dort geschilderte Fall 2 beschreibt ausdrücklich Fälle, in denen Reifen verwendet werden, die nicht in der Zulassungsbescheinigung (ZB) Teil I genannt sind. Sofern die Bereifung in der ZB I eines Motorrads mit nationaler ABE nicht auf ein bestimmtes Reifenfabrikat beschränkt ist, kann - ähnlich wie bei Fall 1a - ein typgenehmigter Reifen eines anderen Herstellers (der gleichen Reifenbauart mit gleicher Größenbezeichnung, alle übrigen Parameter z. B. Tragfähigkeitskennzahl, Geschwindigkeitskategorie sind gleich oder höherwertig) verwendet werden.
Es trifft daher nicht zu, dass alle Fahrzeughalter mit einem Motorrad mit einer nationalen ABE in jedem Fall für neue Reifen trotz unveränderter Reifengröße eine "Neueintragung" vornehmen lassen müssen.(Bemerkung meinerseits: Das wurde von mir nie behauptet, es ging ausschließlich um die o.g. Fahrzeuge)![]()
Anscheinend besteht das Verkehrsblatt nur aus Fallbeispielen,die zwar nicht so gekennzeichnet sind, aber mal einfach angenommen werden.
Da man mir wohl nicht antworten will, geht demnächst die Anfrage an die europäische Kommission.
Das 1. ist ja eine Einschränkung auf zwei uralte, nicht mehr existente Reifenmodelle und das andere eine generelle Einschränkung, dass man keine herstellerübergreifende Mischbereifung fahren darf. Was gilt denn? Die zweite Einschränkung wäre für mich kein Problem, aber einzelne Reifenmodelle eintragen zu lassen, geht ja mal gar nicht...
Vielen Dank