Das verstehe ich jetzt nicht. Es ging doch um die Griffe, die im Brief nicht erwähnt werden. Dabei sind die das, was man abnehmen muss, wenn man die Abdeckung montiert. Und dass Griffe, Rasten und Sitz vorhanden sein müssen, wenn man jemanden transportiert, steht ja eh außer Frage. Es geht ja nur darum, ob das Fahrzeug auch ohne Griffe und Rasten zulässig ist, wenn niemand hinten sitzt.Trobiker64 hat geschrieben: ↑21.08.2023 22:20Die beschriebene Situation widerspricht nicht der StVZO, da [...] die Nutzung der Fussrasten bei der VFR 750 für den Zweipersonenbetrieb festgelegt ist. Aber zu den Ausformulierungen komme ich noch.Pat SP-1 hat geschrieben: ↑21.08.2023 13:27Cagiva x-tra-Raptor (Abdeckung verdeckt den Halteriemen am Sitz): Feld S1: 002
VFR 750 F: (Abdeckung wird geschraubt, dabei Haltegriffe entfernt: den aktuelle Fahrzeugschein finde ich nicht, im alten Brief steht Sitzplätze 2 und unten die Anmerkung: Mitnahme eines Beifahrers nur zu. wenn vorgesehene Fußrasten angebracht sind.
Bei allen drei Motorrädern dienen die Rastenträger auch als Auspuffhalter (bei der VFR nur rechts) und die Abdeckungen sind ab Werk vorhanden.
Wenn dann redet man wahrscheinlich eher über den Grund, warum man angehalten wurde, und das wird ganz sicher nicht das Fehlen eines Griffs sein.

(Anmerkung: bei der VFR habe ich die Griffe meist dran, weil es halt mein Alltagsfahrzeug ist und ich da den Griff meiner Hecktasche einhängen kann, so dass sie nicht verrutscht. Bei der SV hatte ich ihn nur für Urlaubstouren dran (Gepäckrolle abspannen) und bei der SP-1 sind auch keine Rasten dran. Gestört hat sich bisher aber auch an diesen beiden Mopeds nie jemand. Weder der TÜV noch die Polizisten, neben denen ich parke.)