[SV650 Gen3] Ultinon Pro6000 moto H4 LED mit Zulassung
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Re: [SV650 Gen3] Ultinon Pro6000 moto H4 LED mit Zulassung
...dafür gibt es ja ne allgemeine Betriebserlaubnis: wenn alle Voraussetzungen lt. ABE erfüllt sind, keine Eintragung notwendig...
viele Grüße
Dirk
meine SV650 nova: https://www.svrider.de/index.php?seite= ... tails=7640
brruum - brrruuuumm - brrrrrrruuuuumm :-)
Wie ein guter Freund (†) zu sagen pflegte: " ... und dads bloß des, wos' woits!"
Dirk
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Re: [SV650 Gen3] Ultinon Pro6000 moto H4 LED mit Zulassung
"Ihr Fahrzeug hat eine freigegebene Scheinwerfergenehmigungsnummer, ist aber nicht in der Kompatibilitätsliste aufgeführt?
Bei Fahrzeugen, die nicht im Verwendungsbereich enthalten sind, aber mit einem Scheinwerfer ausgerüstet sind, der im Verwendungsbereich enthalten ist, kann die Kombination Scheinwerfergenehmigungsnummer mit H4/H7-LED gemäß den Abnahmevorgaben nach §19(2) StVZO in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Beispieltext für die Eintragung: Ziff XX: a. gen. H4-LED KBA Nr. XX in Verbindung mit Scheinwerfer Gen.nr. EXXXX*"
https://www.osram.de/am/night-breaker-led
Obligatorisch oder nicht notwendig?
Meine Erkundigungen:
Aussage Philips: Fahrzeug muss in der ABG vermerkt sein. Nicht legal.
Aussage Osram: Eintragung im Fahrzeugschein
Aussage KÜS: Nicht legal, ggf. über Eintragung möglich --> an TÜV wenden
Aussage TÜV: Eintragung möglich und notwendig
§19 abs.3 STVZO ist dort nicht so exakt ausgeführt, dass eine Aussage zu treffen ist, meiner Meinung nach.
(3) Abweichend von Absatz 2 Satz 2 erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs jedoch nicht, wenn bei Änderungen durch Ein- oder Anbau von Teilen
1.für diese Teile
a) eine Betriebserlaubnis nach § 22 oder eine Bauartgenehmigung nach § 22a erteilt worden ist
Ja, für den Scheinwerfer mit E-Nummer. Das Fahrzeug ist aber nicht als freigegebenes Modell aufgelistet.
Ich sehe es auch so, dass das keine Rolle spielen sollte. Aber wenn die Prüforganisationen es anders sehen, was bleibt mir nun übrig? Jedes mal beim TÜV ausbauen? Einen Streit anfangen? Rechtsanwalt engagieren
?
--> Eintragen lassen, Diskussion erledigt. Kostet halt Geld. Vielleicht habe ich auch Pech und WCX0 steht in der nächsten Fassung der ABG. Dann ist das so.
Bei Fahrzeugen, die nicht im Verwendungsbereich enthalten sind, aber mit einem Scheinwerfer ausgerüstet sind, der im Verwendungsbereich enthalten ist, kann die Kombination Scheinwerfergenehmigungsnummer mit H4/H7-LED gemäß den Abnahmevorgaben nach §19(2) StVZO in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Beispieltext für die Eintragung: Ziff XX: a. gen. H4-LED KBA Nr. XX in Verbindung mit Scheinwerfer Gen.nr. EXXXX*"
https://www.osram.de/am/night-breaker-led
Obligatorisch oder nicht notwendig?
Meine Erkundigungen:
Aussage Philips: Fahrzeug muss in der ABG vermerkt sein. Nicht legal.
Aussage Osram: Eintragung im Fahrzeugschein
Aussage KÜS: Nicht legal, ggf. über Eintragung möglich --> an TÜV wenden
Aussage TÜV: Eintragung möglich und notwendig
§19 abs.3 STVZO ist dort nicht so exakt ausgeführt, dass eine Aussage zu treffen ist, meiner Meinung nach.
(3) Abweichend von Absatz 2 Satz 2 erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs jedoch nicht, wenn bei Änderungen durch Ein- oder Anbau von Teilen
1.für diese Teile
a) eine Betriebserlaubnis nach § 22 oder eine Bauartgenehmigung nach § 22a erteilt worden ist
Ja, für den Scheinwerfer mit E-Nummer. Das Fahrzeug ist aber nicht als freigegebenes Modell aufgelistet.
Ich sehe es auch so, dass das keine Rolle spielen sollte. Aber wenn die Prüforganisationen es anders sehen, was bleibt mir nun übrig? Jedes mal beim TÜV ausbauen? Einen Streit anfangen? Rechtsanwalt engagieren

--> Eintragen lassen, Diskussion erledigt. Kostet halt Geld. Vielleicht habe ich auch Pech und WCX0 steht in der nächsten Fassung der ABG. Dann ist das so.
Re: [SV650 Gen3] Ultinon Pro6000 moto H4 LED mit Zulassung
Das ist genau die Sache. Es sind nicht die Voraussetzungen laut ABG (Allgemeine Bauartgenehmigung) erfüllt. Auch wenn vermutlich nur formal.
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Re: [SV650 Gen3] Ultinon Pro6000 moto H4 LED mit Zulassung
Was soll man dazu noch sagen/schreiben...Maarv hat geschrieben: ↑04.07.2024 9:20Obligatorisch oder nicht notwendig?
Meine Erkundigungen:
Aussage Philips: Fahrzeug muss in der ABG vermerkt sein. Nicht legal.
Aussage Osram: Eintragung im Fahrzeugschein
Aussage KÜS: Nicht legal, ggf. über Eintragung möglich --> an TÜV wenden
Aussage TÜV: Eintragung möglich und notwendig




Re: [SV650 Gen3] Ultinon Pro6000 moto H4 LED mit Zulassung
Mahlzeit!
ciao, Jockel
Der hat aber keine E-Nummer, also darf man ihn nicht fahren.
ciao, Jockel
XT 250, Bj. 1984
SV 650 S, Bj. 2001
Svartpilen 401, Bj. 2023
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Re: [SV650 Gen3] Ultinon Pro6000 moto H4 LED mit Zulassung
Vlt reicht ja die amerikanische Nummer und wird, wenn man eh schon dabei ist, akzeptiert. Muss man halt abklären.
Gruß, Mattis
Ride on✌🏼
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Re: [SV650 Gen3] Ultinon Pro6000 moto H4 LED mit Zulassung
Ich bin bei dir. Leider bringt mir das nichts, wenn ich zur HU muss. Jetzt gibt es keine Diskussion mehr während der HU. Außerdem ist jetzt Wahlweise 1 Sitzer eingetragen, wegen Entfernung der Fußrasten.Trobiker64 hat geschrieben: ↑04.07.2024 12:25[...]. Hier müssen dann aber auch Scheinwerfer und LED-Leuchtmittel (LED-Modul) entsprechend zusammen geprüft werden. Deshalb liegt ja auch bei den Leuchtmitteln eine KBA-Genehmigungsnummer zur nachträglichen Kennzeichnung bei. Wichtig ist hier, dass die ausgesuchten Scheinwerfer mit den Osram/Philips-Leuchtmitteln zusammen einen bauartgenehmigten Scheinwerfer darstellen. Damit ist die Grundlage des §22a StVZO erfüllt (steht so auch in der Osram-ABG) und auch deren Verwendung. Es ist mir schleierhaft wie man auf die Idee kommen kann, das Leuchtmittel in Verwendung zum Fahrzeug zu betrachten. In der z.B. Osram-ABG steht lediglich, in welchen Fahrzeuge man die Scheinwerfer findet. Daraus abzuleiten, dass man die Scheinwerfer bei anderen Fahrzeugen eintragen muss, finde ich schon sehr sportlich, da man das ja auch bei reinen LED-Scheinwerfern auch nicht muss.
Re: [SV650 Gen3] Ultinon Pro6000 moto H4 LED mit Zulassung
An die die die Phillips LED schon verbaut haben. Was habt ihr mit der Gummiabdeckung vom Sockel gemacht?. Habt ihr den drauf gelassen? Bei mir passt dann die LED nicht mehr richtig in die LED Fassung. Ich muss aber auch dazu sagen ich habe die etwas kleinere Boost LED. Die normale hätte auch sicher nicht gepasst, da der Vorbesitzer die Heizgriffe über den Scheinwerfer angeschlossen hat. Die Boost passt daher recht saugend rein. (bis auf den Gummi) Der Lüfter liegt allerdings auch recht nahe und Offen an der Kabelöffnung. Meint ihr die LED hält das aus bei Regen?
Re: [SV650 Gen3] Ultinon Pro6000 moto H4 LED mit Zulassung
Hatte auch erst gedacht ohne Gummi zufahren, aber es dann mit etwas Nachdruck installieren können. Ohne wäre es mir etwas zu unsicher gewesen, dass nicht doch Staub oder Wasser eintritt, da das schwarze Scheinwerfer-Gehäuse hinten komplett offen ist.
Die Kabel habe ich im schwarze Scheinwerfer-Gehäuse noch etwas umsortiert, dass nichts den Lüfter berührt.
Re: [SV650 Gen3] Ultinon Pro6000 moto H4 LED mit Zulassung
Ok also muss ich das auch noch mal versuchen. Welche Version der Ultinon hast du denn?.Maarv hat geschrieben: ↑07.07.2024 14:42
Hatte auch erst gedacht ohne Gummi zufahren, aber es dann mit etwas Nachdruck installieren können. Ohne wäre es mir etwas zu unsicher gewesen, dass nicht doch Staub oder Wasser eintritt, da das schwarze Scheinwerfer-Gehäuse hinten komplett offen ist.
Die Kabel habe ich im schwarze Scheinwerfer-Gehäuse noch etwas umsortiert, dass nichts den Lüfter berührt.
An den Lüfter kann bei mir eigentlich nichts kommen. Lediglich halt Wasser durch dieses Überdimensionale Loch was Suzuki da rein gemacht hat.
Re: [SV650 Gen3] Ultinon Pro6000 moto H4 LED mit Zulassung
Die ganz normale Philips Ultinon Pro6000
11342U6000X1 ?
11342U6000X1 ?
Re: [SV650 Gen3] Ultinon Pro6000 moto H4 LED mit Zulassung
Da ich meine K7 gerade nicht im Zugriff habe, wollte ich euch mal fragen, ob die Freigabe auch für die SV 650 S gilt. WVBY passt ja, aber ob E13 9465 auch für die S-Scheinwerfer passt, kann ich leider gerade nicht verifizieren. Danke euch!
Gruß Mathias
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