andere Reifentypen bei alter ABE-Zulassung


Richtige Einstellungen am Fahrwerk und den für dich richtigen Reifen wählen.
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Re: andere Reifentypen bei alter ABE-Zulassung

#46

Beitrag von Trobiker64 » 03.01.2025 13:02

jubelroemer hat geschrieben:
03.01.2025 9:28
Verkehrsministerium mit dem BVDM rausgekommen ist.
Ich hatte den BVDM vor einigen Monaten mal angeschrieben und bis heute keine Antwort erhalten, ählich wie beim IFZ. :evil: Die Herrschaften haben es wohl nicht nötig. Wahrscheinlich ist das genauso ein Luftpumpen-Verband ohne jegliche Marktmacht. Und wenn eine neue Regierung drankommt mit einem umfassenden Personalwechsel geht der Spass von vorne wieder los. Als Fahrer einer 99er oder 2000er Knubbel würde ich mir die Typenbindung beim TÜV-Süd austragen lassen, das bringt wenigstens etwas.

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Re: andere Reifentypen bei alter ABE-Zulassung

#47

Beitrag von jubelroemer » 03.01.2025 13:59

Trobiker64 hat geschrieben:
03.01.2025 13:02
Und wenn eine neue Regierung drankommt mit einem umfassenden Personalwechsel geht der Spass von vorne wieder los.
Die neue Regierung wird vermutlich wieder die sein, die uns diese :shit: eingebrockt hat. Das für die Träumer, die ernsthaft glauben dass in Zukunft alles wieder besser wird.
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Re: andere Reifentypen bei alter ABE-Zulassung

#48

Beitrag von Black Jack » 03.01.2025 20:42

Mal ein paar wenige Zahlen
Seit 1982 hatten wir
16 Jahre CDU
7 Jahre SPD
16 Jahre CDU
3 Jahre Ampel
zugegeben Schröder war auch nicht so dolle...

Aber die Ampel konnte unmöglich wieder in Ordnung bringen was 39 Jahre lang verbockt wurden!
Und weder CDU noch AFD werden den Karren aus dem Dreck ziehen!
Gruß Jürgen

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Re: andere Reifentypen bei alter ABE-Zulassung

#49

Beitrag von Trobiker64 » 15.01.2025 22:48

Junge, Junge, wer soll da noch durchblicken. :autsch: Jetzt sind bei ABE-Fahrzeugen die Serviceinformationen der Reifenhersteller (für Originalgrößen) mit in die alten Herstellerbescheinigungen (für geänderte Größen) gewandert. Weil man über "Herstellerbescheinigungen" Eintragungen vornehmen kann, z.B. Austragungen der Typenbindung bei Originalgrößen oder geänderte Größen. Wer lässt sich so einen Mist einfallen? Der Begriff "Serviceinformation" ist also nicht tauglich für Eintragungen, da bekommt man vom Kopfschütteln ein Schleudertrauma. :( hell

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Re: andere Reifentypen bei alter ABE-Zulassung

#50

Beitrag von optimus » 13.03.2025 7:34


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Re: andere Reifentypen bei alter ABE-Zulassung

#51

Beitrag von optimus » 13.03.2025 20:57

optimus hat geschrieben:
13.03.2025 7:34
https://youtu.be/0yGGFC4Y9hk?si=52qGH07R98vH4Myd
Da wird alles erklärt.
Eingetragen wurde bei mir der Power 5 mit 120/70 u 160/60

Ausgetragen wurde die Reifenbindung.
Mit 120/60 160/60 darf ich jetzt alles fahren.

Leider war nach ETRTO Maßen der Freiraum beim 70 iger zu wenig.
Deswegen die beiden Änderungen.

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Re: andere Reifentypen bei alter ABE-Zulassung

#52

Beitrag von jubelroemer » 14.03.2025 9:22

optimus hat geschrieben:
13.03.2025 20:57
Leider war nach ETRTO Maßen der Freiraum beim 70 iger zu wenig.
Deswegen die beiden Änderungen.
:?: :?:
Klingt für mich nicht logisch.
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Re: andere Reifentypen bei alter ABE-Zulassung

#53

Beitrag von Trobiker64 » 14.03.2025 9:51

optimus hat geschrieben:
13.03.2025 20:57
Ausgetragen wurde die Reifenbindung.
Mit 120/60 160/60 darf ich jetzt alles fahren.

Leider war nach ETRTO Maßen der Freiraum beim 70 iger zu wenig.
Deswegen die beiden Änderungen.
8) Im Grunde gilt bei deiner 2001er Knubbel für die Reifen auch europ. Typengenehmigungsrecht, wenn du unter Punkt 14 der ZB1 eine europ. Abgasnorm drin stehen hast (97/24 über 175ccm....). Das bedeutet, dass auch für den 120/70er keine Typenbindung besteht, da der §72 StVZO dies über den Bestandsschutz regelt. Die Eintragung des Reifentyps findet nur aus Haftunggründen für den Sachverständigen statt. Die Eintragungen habe ich übrigens auch bei der Kante und fahre auch andere Reifentypen mit dem 120/70er, aktuell vorne auf der K4S einen 120/65er legal. :D

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Re: andere Reifentypen bei alter ABE-Zulassung

#54

Beitrag von Pat SP-1 » 14.03.2025 10:09

Trobiker64 hat geschrieben:
14.03.2025 9:51
Die Eintragung des Reifentyps findet nur aus Haftunggründen für den Sachverständigen statt.
Warum? Bei unserer Knubbel habe ich noch keine Eintragung machen lassen, aber bei meiner SP-1, die unter EU-Recht fällt. Und da hat der SV selbstverständlich kein Reifenmodell in die Papiere eintragen lassen, allerdings in seinen Prüfbericht geschrieben "geprüft mit ...." geschrieben. Das ist m.E. auch das korrekte Vorgehen: er hat in seinem Bericht sauber dokumentiert, was er wie geprüft hat und in den Papieren steht das rechtlich relevante.

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Re: andere Reifentypen bei alter ABE-Zulassung

#55

Beitrag von Trobiker64 » 14.03.2025 10:23

Ich habe es ja schon oft genug geschrieben. Dieser Haftungseintrag ist bei EU-Recht nicht bindend, aber der Sachverständige darf dies eigennützig tun und für den Fahrzeugbesitzer ist das ohne Nachteile. Das sieht bei ABE-Fahrzeugen ohne europ. Rechtsbezug schon anders aus.
Pat SP-1 hat geschrieben:
14.03.2025 10:09
Und da hat der SV selbstverständlich kein Reifenmodell in die Papiere eintragen lassen, allerdings in seinen Prüfbericht geschrieben "geprüft mit ...." geschrieben. Das ist m.E. auch das korrekte Vorgehen: er hat in seinem Bericht sauber dokumentiert, was er wie geprüft hat und in den Papieren steht das rechtlich relevante.
Das wäre der Idealfall.

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Re: andere Reifentypen bei alter ABE-Zulassung

#56

Beitrag von Pat SP-1 » 14.03.2025 10:29

Trobiker64 hat geschrieben:
14.03.2025 10:23
Das wäre der Idealfall.
Eigentlich ist das genau das, was man von einem Beliehenen erwarten darf, nämlich dass er die beiden Rollen, die er inne hat, nämlich Sachverständiger und Behörde, trennt. Also in seiner Funktion als Sachverständiger eine Prüfung durchführt und zu dieser einen Prüfbericht verfasst und in seiner Funktion als Behörde die Rechtsfolge sauber abbildet. Halt genau so, wie es dann gemacht wird, wenn es keinen Beliehenen gibt und diese beiden Aufgaben von verschiedenen Personen ausgeführt werden.

Eine Eintragung in Papieren, die nicht rechtlich bindend ist, führt nur zu Verwirrung und ist sowohl für die Bürger als auch Behörden schlecht.

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Re: andere Reifentypen bei alter ABE-Zulassung

#57

Beitrag von Trobiker64 » 14.03.2025 10:53

Pat SP-1 hat geschrieben:
14.03.2025 10:29
Eine Eintragung in Papieren, die nicht rechtlich bindend ist, führt nur zu Verwirrung und ist sowohl für die Bürger als auch Behörden schlecht.
:mrgreen: Man hat auch eine Fahrzeugfarbe in den Papieren und es interessiert niemanden. Selbst das Leergewicht ist keine feste Größe. Da kommt es auf paar weitere Eintragungen nicht mehr an. Wichtig ist, dass man Bescheid weiß. 8)

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Re: andere Reifentypen bei alter ABE-Zulassung

#58

Beitrag von Pat SP-1 » 14.03.2025 11:01

Die Leermasse ist aber insofern relevant, als dass sie bei der Homologation bzgl. der Ermittlung der Verbrauchswerte eine Rolle spielt und man natürlich die Zuladung kennen muss, weil man ja als Privatperson keine Fahrzeugwaage zur Verfügung hat, aber natürlich dafür verantwortlich ist, das Fahrzeug nicht zu überladen.
Was das mit der Farbe soll, ist mir allerdings auch schleierhaft. Und beim PKW steht sie drin, beim Krad nicht. Warum auch immer :) empty

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Re: andere Reifentypen bei alter ABE-Zulassung

#59

Beitrag von Trobiker64 » 14.03.2025 11:26

Pat SP-1 hat geschrieben:
14.03.2025 11:01
weil man ja als Privatperson keine Fahrzeugwaage zur Verfügung hat, aber natürlich dafür verantwortlich ist, das Fahrzeug nicht zu überladen.
Bei unserem Leon ist die Mindestmasse in der ZB1, aber die korrekte ausstattungsbereinigte Masse ergeht aus dem EU-Zertifikat. Was soll das, wenn in diesem konkreten Fall auch noch rund 80kg weniger genutzt werden können? Da ist ein unnützer Reifenbindungseintrag eher zu vernachlässigen.

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Re: andere Reifentypen bei alter ABE-Zulassung

#60

Beitrag von Pat SP-1 » 14.03.2025 11:27

Trobiker64 hat geschrieben:
14.03.2025 11:26
Pat SP-1 hat geschrieben:
14.03.2025 11:01
weil man ja als Privatperson keine Fahrzeugwaage zur Verfügung hat, aber natürlich dafür verantwortlich ist, das Fahrzeug nicht zu überladen.
Bei unserem Leon ist die Mindestmasse in der ZB1, aber die korrekte ausstattungsbereinigte Masse ergeht aus dem EU-Zertifikat. Was soll das, wenn in diesem konkreten Fall auch noch rund 80kg weniger genutzt werden können?
Gute Frage. Allerdings stelle ich mir da die Frage, warum die Werte aus dem CoC nicht korrekt übernommen wurden.

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