Ich hatte den BVDM vor einigen Monaten mal angeschrieben und bis heute keine Antwort erhalten, ählich wie beim IFZ.

Ich hatte den BVDM vor einigen Monaten mal angeschrieben und bis heute keine Antwort erhalten, ählich wie beim IFZ.
Die neue Regierung wird vermutlich wieder die sein, die uns dieseTrobiker64 hat geschrieben: ↑03.01.2025 13:02Und wenn eine neue Regierung drankommt mit einem umfassenden Personalwechsel geht der Spass von vorne wieder los.
Eingetragen wurde bei mir der Power 5 mit 120/70 u 160/60optimus hat geschrieben: ↑13.03.2025 7:34https://youtu.be/0yGGFC4Y9hk?si=52qGH07R98vH4Myd
Da wird alles erklärt.
Warum? Bei unserer Knubbel habe ich noch keine Eintragung machen lassen, aber bei meiner SP-1, die unter EU-Recht fällt. Und da hat der SV selbstverständlich kein Reifenmodell in die Papiere eintragen lassen, allerdings in seinen Prüfbericht geschrieben "geprüft mit ...." geschrieben. Das ist m.E. auch das korrekte Vorgehen: er hat in seinem Bericht sauber dokumentiert, was er wie geprüft hat und in den Papieren steht das rechtlich relevante.Trobiker64 hat geschrieben: ↑14.03.2025 9:51Die Eintragung des Reifentyps findet nur aus Haftunggründen für den Sachverständigen statt.
Das wäre der Idealfall.Pat SP-1 hat geschrieben: ↑14.03.2025 10:09Und da hat der SV selbstverständlich kein Reifenmodell in die Papiere eintragen lassen, allerdings in seinen Prüfbericht geschrieben "geprüft mit ...." geschrieben. Das ist m.E. auch das korrekte Vorgehen: er hat in seinem Bericht sauber dokumentiert, was er wie geprüft hat und in den Papieren steht das rechtlich relevante.
Eigentlich ist das genau das, was man von einem Beliehenen erwarten darf, nämlich dass er die beiden Rollen, die er inne hat, nämlich Sachverständiger und Behörde, trennt. Also in seiner Funktion als Sachverständiger eine Prüfung durchführt und zu dieser einen Prüfbericht verfasst und in seiner Funktion als Behörde die Rechtsfolge sauber abbildet. Halt genau so, wie es dann gemacht wird, wenn es keinen Beliehenen gibt und diese beiden Aufgaben von verschiedenen Personen ausgeführt werden.
Bei unserem Leon ist die Mindestmasse in der ZB1, aber die korrekte ausstattungsbereinigte Masse ergeht aus dem EU-Zertifikat. Was soll das, wenn in diesem konkreten Fall auch noch rund 80kg weniger genutzt werden können? Da ist ein unnützer Reifenbindungseintrag eher zu vernachlässigen.
Gute Frage. Allerdings stelle ich mir da die Frage, warum die Werte aus dem CoC nicht korrekt übernommen wurden.Trobiker64 hat geschrieben: ↑14.03.2025 11:26Bei unserem Leon ist die Mindestmasse in der ZB1, aber die korrekte ausstattungsbereinigte Masse ergeht aus dem EU-Zertifikat. Was soll das, wenn in diesem konkreten Fall auch noch rund 80kg weniger genutzt werden können?