So, Ihr Schwachköppe
(*duckundweg*)
Ich erklärs mal kurz, innerorts verhält sich das mit dem Rechtsfahrgebot wie mit der 130km/h Richtgeschwindigkeit, es ist ein Gebot. man solle sich dran halten. Man solle, man muß nicht.
Damit es nicht zu Ausschweifungen kommt, darf man ja bei blockierter linker Spur innerorts auch rechts vorbei.
Außerorts ists natürlich anders!
Wenn auf einer zweispurigen Straße jdm aber mehr als 10 km/h langsamer fährt als erlaubt ist dies eine Nötigung (straftat) sowie eine vorsätzliche Verkehrsgefährdung(straftat)!!
