Sierteq hat geschrieben:Hallo !
Ersteinmal Dank für die zahlreichen Antworten.
Wieso so spät ??? Nach meiner SV hatte mich auch meine Festplatte verlassen. Von der Versicherung gibt es nichts neues, nur ein Schreiben, das Sie meinen Fahrzeugbrief zur weiteren Regulierung des Schadens haben wollen. Ich denke einmal, vorher bekomme ich auch kein Geld von denen.
Die Versicherung ist die Lippische Landes Brand Versicherung. Eigentlich eine Versicherung ohne Probleme. Zwar etwas teurer, aber normalerweise sehr freundlich, kulant und unproblematisch.
Wenn ich das Gutachten habe seh ich dann ja was mein Zubehör so Wert ist.
Kann ich mit meiner Rechtsschutz eigentlich gegen den gleichen Versicherer klagen ??? (Nur mal so ne Frage)
Gruss
SierTeq
Klar kannste mit deiner Rechtschutzversicherung klagen. Bei derartigen Interessenkonflikten wird der Fall automatisch an eine andere Rechtsschutzversicherung abgegeben. Also kein Problem.
Melde dich noch mal, wenn du das Gutachten hast, dann gebe ich das mal spassenshalber unserem Hausjuristen- wenn du willst.
Das Ganze interessiert mich ungemein, da ich selbst beruflich ständig mit der Abwicklung von Versicherungsschäden zu tun habe. Ausserdem kann jeder von uns der Nächste sein
