120/70-17 Vorderreifen
Imho ja alles wenn's die Rennleitung durchziehtrookie hat geschrieben:(droht eine sofortige Stilllegung/Punkte/Geldstrafe/ etc...)?

Grage ein bischen rum und lasse es eintragen (vorher den Kotflügel etwas höher hängen!), die knapp 40,- €uro sind das Risiko nicht wert

Wenns sie´s denn eintragenKuNiRider hat geschrieben: Grage ein bischen rum und lasse es eintragen (vorher den Kotflügel etwas höher hängen!), die knapp 40,- €uro sind das Risiko nicht wert

Der TÜV-Prüfer, bei dem ich war, hat sich absolut stur gestellt. Ohne Wisch von Suzuki wäre da nix zu machen ... Nunja, der nächste 120/60 Reifen ist schon geordert.
schon wieder ein uraltes Posting, aber ich probiers einfach malrap hat geschrieben:Probiert mal den 110/70. Da liegen Welten dazwischen.
Die 3" Vorderradfelge von der ersten Bandit 600 könnte passen, hab mal alles grob vermessen.
Auf meiner 3,5" Felge der SV wird er leicht auseinandergezogen.
Bessere Dämpfung durch die 70, messerscharfes Handling durch das 110.
Man kann in Schräglage Schlangenlinien fahren und auch bremsen.
Rap, hast Du den 110/70 jetzt auf der Originalfelge oder nicht?
und wie fährt sich der 150/70 hinten?
bitte, bitte INPUT
Ich war heute mal beim TÜV, eigentlich wegen meinem Superbike-Lenker, habe aber sofort mal wegen einem anderen Vorderreifen gefragt.
Eintrag kein Problem
Der TÜV-Prüfer macht für den ADAC Instruktor bei Rennstreckentrainings, und hat vollstes Verständnis für die Umschreibung auf 70er Querschnitt. Bei mir wird aber wahrscheinlich die Reifenbindung bleiben, er meinte, anders könnte er das nicht machen.
Ich kann mir aber jetzt ein paar Reifen aussuchen, die ich gerne mit 70er Querschnitt fahren will, die kommen dann in den Brief
Eintrag kein Problem



Der TÜV-Prüfer macht für den ADAC Instruktor bei Rennstreckentrainings, und hat vollstes Verständnis für die Umschreibung auf 70er Querschnitt. Bei mir wird aber wahrscheinlich die Reifenbindung bleiben, er meinte, anders könnte er das nicht machen.
Ich kann mir aber jetzt ein paar Reifen aussuchen, die ich gerne mit 70er Querschnitt fahren will, die kommen dann in den Brief

Warum lässt du das auch extra eintragen? Reicht doch wenn du das Zettelchen vom TÜV ins Mopped legst.KuNiRider hat geschrieben:Update:
War heute auf der Zulassungsstelle zum Eintragen in den Brief ....
zuerst hat ja alles gefunzt ....
aber dann kam die Strafe der Bürokratie!![]()
..................... Zweiseitiger KFZ-Schein!So richtig toll mit einer vermutlich nicht rostfreien Heftklammer zusammengetackert
dachte ich auch, stimmt aber nichtMarkus SVS hat geschrieben:Warum lässt du das auch extra eintragen? Reicht doch wenn du das Zettelchen vom TÜV ins Mopped legst.KuNiRider hat geschrieben:Update:
War heute auf der Zulassungsstelle zum Eintragen in den Brief ....
zuerst hat ja alles gefunzt ....
aber dann kam die Strafe der Bürokratie!![]()
..................... Zweiseitiger KFZ-Schein!So richtig toll mit einer vermutlich nicht rostfreien Heftklammer zusammengetackert

Ganz sicher. Normal gilt folgendes:SanDee hat geschrieben:dachte ich auch, stimmt aber nicht
Das war bis jetzt bei allen Eintragungen so. Umlenkhebel und Federbein bei der SV und Sportfahrwerk, Felgen und Reifen bei der Dose. Warum sollte dann bei den Reifen für die SV etwas anderes gelten ???Nach erfolgter Anbauprüfung durch den zuständigen Kraftfahrzeugverständigen erhalten sie eine Anbaubestätigung.
Wenn sich die Zulassungsstelle das nächste mal mit Ihren Fahrzeugpapieren befasst (z.B. An-, Ummeldung, Halterwechsel etc. ) legen Sie bitte zusätzlich die Anbaubestätigung für die Berechtigung der Fahrzeugdaten vor.
Solange Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein durch die Zulassungsstelle noch nicht korrigiert sind, ist die Anbaubestätigung mitzuführen.
EDIT: Gerade noch was gefunden bei Michelin was meine Aussage bestätigt.
Teilegutachten
- wird erstellt bei Änderung der originalen Reifengröße
- Anbauabnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen erforderlich
- Mitführen des Anbauabnahmezertifikats (1 Blatt Papier) notwendig
@Markus SVS: Du beziehst Dich hier auf ein Teilegutachten, daß hast Du aber leider nicht.
Sogar bei meiner SB-Gabelbrücke hatte ich da Problem, weil im Gutachten nur steht "entspricht im wesentlichen der geprüften Gabelbrücke der GSX-R 750....
Es besteht also weder bei Reifen noch bei meiner Gabelbrücke ein Teilegutachten, also ist es eine Einzelabnahme! Die kann nur von einem aaS vergenommen werden, und wird nach Aufwand berechnet. Wenn also der aaS meint, er müßte umfangreiche Fahrversuche machen, mußt Du es schlucken, bzw. den TÜV wechseln. Mein TÜV-Prüfer fährt selber Rennstrecke und weiß eben selber, daß ein 70er Verderreifen besser ist als ein 60er, und deshalb trägt er das ein, auch ohne jedes eingetrage Reifenfabrikat gefahren zu sein ---> Kosten bleiben gering
Zur Erklärung:
Sogar bei meiner SB-Gabelbrücke hatte ich da Problem, weil im Gutachten nur steht "entspricht im wesentlichen der geprüften Gabelbrücke der GSX-R 750....
Es besteht also weder bei Reifen noch bei meiner Gabelbrücke ein Teilegutachten, also ist es eine Einzelabnahme! Die kann nur von einem aaS vergenommen werden, und wird nach Aufwand berechnet. Wenn also der aaS meint, er müßte umfangreiche Fahrversuche machen, mußt Du es schlucken, bzw. den TÜV wechseln. Mein TÜV-Prüfer fährt selber Rennstrecke und weiß eben selber, daß ein 70er Verderreifen besser ist als ein 60er, und deshalb trägt er das ein, auch ohne jedes eingetrage Reifenfabrikat gefahren zu sein ---> Kosten bleiben gering
Zur Erklärung:
Der amtlich anerkannte Sachverständige(aaS) in der Regel Diplom- Ingenieur (TH oder TU) steht ganz vorn und wird mit Aufgaben bis hin zur Erstellung von Gutachten für Allgemeine Betrieberlaubnis (ABE) betraut.
Darunter rangiert der amtlich anerkannte Sachverständige mit Teilbefugnis(aaSmT Diplom-Ingenieur/FH) der Gutachten für eine Wiedererteilung der Betrieberlaubnis für Fahrzeuge anfertigen darf die schon einmal zum Verkehr zugelassen waren (Beispiel: Wiederzulassung eines länger als zwölf Monaten stillgelegten Fahrzeugs).
Diesem weitgehend gleichgestellt ist der amtlich anerkannte Prüfer (aaP) meist ebenfalls Diplom-Ingenieur/FH. Die Aufgaben eines aaPmT beschränken sich dagegen auf die regelmäßig vorgeschriebene Untersuchung der Kraftfahrzeuge nach § 29 StVZO ( Hauptuntersuchung).