Hoffe es regelt sich alles bei Dir.
Gruß,
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P.S.: Müllermilch wegen 2 mal 500 ml unterm Arsch
Dann is ja alles paletti - den Fahrer braucht die Rennleitung nur für den Fahrerfluchtdelikt - die Versicherung bleibt ja die selbe, ob der Halter gefahren ist oder seine Oma.merke hat geschrieben:den fahrer haben sie noch nicht alles was sie haben ode wissen ist die nummer des kenzeichens.
nich schlecht.... ^^Currywurst hat geschrieben:
Gruß Curry(der 20 Euro Telefonkostenpauschale bekommen hat)
Das macht glaub ich nicht die Polizei - es gibt da eine Notfallnummer von der Vereinigung aller Versicherer, die kann dir anhand des Kennzeichens sagen an welche Versicherung du dich wenden musst - die haben da auch alle Telefonnummern....SV Colonia hat geschrieben: ....und wenn du das gutachten von der polizei bezüglich des kennzeichens hast, müsstest du auch (bzw. die polizei) herausfinden können, bei welcher versicherung das fahrzeug versichert ist.
ja wenn's so liegt würde ich auf jeden fall zum RA , die haben bei der ordnungsmacht bessere möglichkeitenmerke hat geschrieben:hallo
also die nummer vom auto rücken die nicht raus weil die nicht wissen wer gefahren ist ach keine ahnung werd montag morgen wiedermal hinfahren und am besten auch zum anwalt![]()
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