ei ei ei Probezeit verlängert ?


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SV-Schnarchi
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#31

Beitrag von SV-Schnarchi » 12.10.2004 16:00

Wurdet ihr bei den geschw. messungen alle mit dem auto abgelichtet oda wie?

erzählt mal;)

btw. hatte auch schon nachschulg ect. hab nun nur nochn jahr, aber weiß jemand wo man das dann nachgucken kann wie lange man dann noch probezeit hat?
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#32

Beitrag von heikchen007 » 12.10.2004 16:07

SV-Schnarchi hat geschrieben:btw. hatte auch schon nachschulg ect. hab nun nur nochn jahr, aber weiß jemand wo man das dann nachgucken kann wie lange man dann noch probezeit hat?
Guckst du einfach auf deinen Führerschein:

das Erteilungsdatum (beim EU-FS die Nr. 10) und dann einfach + 4 Jahre (da ja Verlängerung der 2 Jahre um 2 Jahre)... :wink:
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#33

Beitrag von SV-Schnarchi » 12.10.2004 16:11

mh, da gilt ja dann aber das datum der letzten erstellung oder? also nicht das datum z.b. meines 125er führerscheines?
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Bombwurzel


#34

Beitrag von Bombwurzel » 12.10.2004 16:25

Nein. Es gilt das Datum der Ersterteilung

Jeder weitere Führerschein zieht keine neue Probezeit nach sich.
Also 2 Jahre ohne Zwischenfälle 125er gefahren - schon biste aus'm Schneider.
Machste dann noch Auto oder den großen Moppedschein, gibts keine neue Probezeit, also auch keine Verlängerung um weitere 2 Jahre falls du sofort auf Punktejagt gehst.


Btw.

In meinem fall wurde ich direkt nach der Gescwindigkeitsübertretung vom freundlichen Streckenposten rausgewunken.

:?

Lessa


#35

Beitrag von Lessa » 12.10.2004 17:56

Bombwurzel hat geschrieben:Nein. Es gilt das Datum der Ersterteilung

Jeder weitere Führerschein zieht keine neue Probezeit nach sich.
:?
genau so ist es.

probezeit verlängerung fällt nur an wenn du in der probezeit nen bock schiesst. dann fangen die 2 jahre wieder von vorne an.

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#36

Beitrag von heikchen007 » 13.10.2004 10:47

Lessa hat geschrieben:probezeit verlängerung fällt nur an wenn du in der probezeit nen bock schiesst. dann fangen die 2 jahre wieder von vorne an.
*klugscheißon*

Na das ist so aber nicht korrekt formuliert. Bei Auffälligkeiten in der Probezeit fangen die 2 Jahre nicht wieder von vorne an. Die Probezeit von 2 Jahren verlängert sich nach diesen 2 Jahre um weitere 2 Jahre auf insgesamt 4 Jahre.

*klugscheißoff*
Ich lehne es ab, eine Schlacht des Geistes mit einem unbewaffneten Gegner zu führen

Schwester vom Oberkaputnik & Tantchen der Nichte

Mutti vom Schilfgras

Lessa


#37

Beitrag von Lessa » 13.10.2004 15:04

heikchen007 hat geschrieben:
Lessa hat geschrieben:probezeit verlängerung fällt nur an wenn du in der probezeit nen bock schiesst. dann fangen die 2 jahre wieder von vorne an.
*klugscheißon*

Na das ist so aber nicht korrekt formuliert. Bei Auffälligkeiten in der Probezeit fangen die 2 Jahre nicht wieder von vorne an. Die Probezeit von 2 Jahren verlängert sich nach diesen 2 Jahre um weitere 2 Jahre auf insgesamt 4 Jahre.

*klugscheißoff*
hmm... dann muss sich die gesetzeslage geändert haben. ich bin persönlich durch diese problem durchmaschiert. ist allerdings schon ein paar jahre her.... nach 11 monaten hatten die mich bei einer eselei erwischt. musste zur nachschulung, hatte meinen führerschein für 9 monate weg und als ich ihn zurückbekommen habe fing meine probezeit von vorne an. nichts mit addition.

Bombwurzel


#38

Beitrag von Bombwurzel » 13.10.2004 15:12

Da wurden keine Gesetze verändert. Seit Einführung der Probezeitverlängerung gibt es nur diese eine Regelung, dass sich die Probezeit um weitere 2 Jahre (also auf insgesamt 4 Jahre) verlängert.

Alles Wissenswerte zu dem Thema findet man auch HIER


Hier der entsprechende Parapraph des Strassenverkehrs Gesetzes

Lessa


#39

Beitrag von Lessa » 13.10.2004 17:33

Bombwurzel hat geschrieben:Da wurden keine Gesetze verändert. Seit Einführung der Probezeitverlängerung gibt es nur diese eine Regelung, dass sich die Probezeit um weitere 2 Jahre (also auf insgesamt 4 Jahre) verlängert.

Alles Wissenswerte zu dem Thema findet man auch HIER


Hier der entsprechende Parapraph des Strassenverkehrs Gesetzes
wie ich schon sagte: <b>bei mir ist es schon ein paar jahre her (17)</b>
und eins kannst du mir glauben ich weiss ob ich 4 jahre hatte oder nicht! nachdem ich meinen führerschein zurück hatte waren es definitv 2 jahre probezeit!
schade das ich meine rosa führerschein im juli abgeben musste um meinen führerschein auf klassa A zu erweitern sonst hätte ich diesen beweis schwarz auf rosa gehabt.

Bombwurzel


#40

Beitrag von Bombwurzel » 14.10.2004 17:00

Lessa hat geschrieben:
Bombwurzel hat geschrieben:Da wurden keine Gesetze verändert. Seit Einführung der Probezeitverlängerung gibt es nur diese eine Regelung, dass sich die Probezeit um weitere 2 Jahre (also auf insgesamt 4 Jahre) verlängert.

Alles Wissenswerte zu dem Thema findet man auch HIER


Hier der entsprechende Parapraph des Strassenverkehrs Gesetzes
wie ich schon sagte: <b>bei mir ist es schon ein paar jahre her (17)</b>
und eins kannst du mir glauben ich weiss ob ich 4 jahre hatte oder nicht! nachdem ich meinen führerschein zurück hatte waren es definitv 2 jahre probezeit!
schade das ich meine rosa führerschein im juli abgeben musste um meinen führerschein auf klassa A zu erweitern sonst hätte ich diesen beweis schwarz auf rosa gehabt.
Na will ja auch keiner abstreiten...

...in den Behörden sitzen auch blos Menschen, und die machen gelegentlich auch mal Fehler.
Ich hab nem Kunden aus Versehen auch schon Konditionen eingeräumt, die ihm eigentlich nicht zustehen. Passiert halt. Hab nur einmal falsch geklickt und erst gemerkt, als das Angebot schon raus war.

Genauso wirds bei dir passiert sein.
Das gibt in der Flensburger Software keinen Button "Probezeit verlängern" - das wird alles noch ordentlich per Hand eingetragen. Hat der Bearbeiter halt das falsche Datum zur Grundlage der Berechnung verwendet. Passiert. Freu dich drüber. ;)

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