ei ei ei Probezeit verlängert ?
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- heikchen007
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Guckst du einfach auf deinen Führerschein:SV-Schnarchi hat geschrieben:btw. hatte auch schon nachschulg ect. hab nun nur nochn jahr, aber weiß jemand wo man das dann nachgucken kann wie lange man dann noch probezeit hat?
das Erteilungsdatum (beim EU-FS die Nr. 10) und dann einfach + 4 Jahre (da ja Verlängerung der 2 Jahre um 2 Jahre)...
Ich lehne es ab, eine Schlacht des Geistes mit einem unbewaffneten Gegner zu führen
Schwester vom Oberkaputnik & Tantchen der Nichte
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- SV-Schnarchi
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Bombwurzel
Nein. Es gilt das Datum der Ersterteilung
Jeder weitere Führerschein zieht keine neue Probezeit nach sich.
Also 2 Jahre ohne Zwischenfälle 125er gefahren - schon biste aus'm Schneider.
Machste dann noch Auto oder den großen Moppedschein, gibts keine neue Probezeit, also auch keine Verlängerung um weitere 2 Jahre falls du sofort auf Punktejagt gehst.
Btw.
In meinem fall wurde ich direkt nach der Gescwindigkeitsübertretung vom freundlichen Streckenposten rausgewunken.

Jeder weitere Führerschein zieht keine neue Probezeit nach sich.
Also 2 Jahre ohne Zwischenfälle 125er gefahren - schon biste aus'm Schneider.
Machste dann noch Auto oder den großen Moppedschein, gibts keine neue Probezeit, also auch keine Verlängerung um weitere 2 Jahre falls du sofort auf Punktejagt gehst.
Btw.
In meinem fall wurde ich direkt nach der Gescwindigkeitsübertretung vom freundlichen Streckenposten rausgewunken.
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Lessa
- heikchen007
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SVrider:
*klugscheißon*Lessa hat geschrieben:probezeit verlängerung fällt nur an wenn du in der probezeit nen bock schiesst. dann fangen die 2 jahre wieder von vorne an.
Na das ist so aber nicht korrekt formuliert. Bei Auffälligkeiten in der Probezeit fangen die 2 Jahre nicht wieder von vorne an. Die Probezeit von 2 Jahren verlängert sich nach diesen 2 Jahre um weitere 2 Jahre auf insgesamt 4 Jahre.
*klugscheißoff*
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Lessa
hmm... dann muss sich die gesetzeslage geändert haben. ich bin persönlich durch diese problem durchmaschiert. ist allerdings schon ein paar jahre her.... nach 11 monaten hatten die mich bei einer eselei erwischt. musste zur nachschulung, hatte meinen führerschein für 9 monate weg und als ich ihn zurückbekommen habe fing meine probezeit von vorne an. nichts mit addition.heikchen007 hat geschrieben:*klugscheißon*Lessa hat geschrieben:probezeit verlängerung fällt nur an wenn du in der probezeit nen bock schiesst. dann fangen die 2 jahre wieder von vorne an.
Na das ist so aber nicht korrekt formuliert. Bei Auffälligkeiten in der Probezeit fangen die 2 Jahre nicht wieder von vorne an. Die Probezeit von 2 Jahren verlängert sich nach diesen 2 Jahre um weitere 2 Jahre auf insgesamt 4 Jahre.
*klugscheißoff*
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Bombwurzel
Da wurden keine Gesetze verändert. Seit Einführung der Probezeitverlängerung gibt es nur diese eine Regelung, dass sich die Probezeit um weitere 2 Jahre (also auf insgesamt 4 Jahre) verlängert.
Alles Wissenswerte zu dem Thema findet man auch HIER
Hier der entsprechende Parapraph des Strassenverkehrs Gesetzes
Alles Wissenswerte zu dem Thema findet man auch HIER
Hier der entsprechende Parapraph des Strassenverkehrs Gesetzes
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Lessa
wie ich schon sagte: <b>bei mir ist es schon ein paar jahre her (17)</b>Bombwurzel hat geschrieben:Da wurden keine Gesetze verändert. Seit Einführung der Probezeitverlängerung gibt es nur diese eine Regelung, dass sich die Probezeit um weitere 2 Jahre (also auf insgesamt 4 Jahre) verlängert.
Alles Wissenswerte zu dem Thema findet man auch HIER
Hier der entsprechende Parapraph des Strassenverkehrs Gesetzes
und eins kannst du mir glauben ich weiss ob ich 4 jahre hatte oder nicht! nachdem ich meinen führerschein zurück hatte waren es definitv 2 jahre probezeit!
schade das ich meine rosa führerschein im juli abgeben musste um meinen führerschein auf klassa A zu erweitern sonst hätte ich diesen beweis schwarz auf rosa gehabt.
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Bombwurzel
Na will ja auch keiner abstreiten...Lessa hat geschrieben:wie ich schon sagte: <b>bei mir ist es schon ein paar jahre her (17)</b>Bombwurzel hat geschrieben:Da wurden keine Gesetze verändert. Seit Einführung der Probezeitverlängerung gibt es nur diese eine Regelung, dass sich die Probezeit um weitere 2 Jahre (also auf insgesamt 4 Jahre) verlängert.
Alles Wissenswerte zu dem Thema findet man auch HIER
Hier der entsprechende Parapraph des Strassenverkehrs Gesetzes
und eins kannst du mir glauben ich weiss ob ich 4 jahre hatte oder nicht! nachdem ich meinen führerschein zurück hatte waren es definitv 2 jahre probezeit!
schade das ich meine rosa führerschein im juli abgeben musste um meinen führerschein auf klassa A zu erweitern sonst hätte ich diesen beweis schwarz auf rosa gehabt.
...in den Behörden sitzen auch blos Menschen, und die machen gelegentlich auch mal Fehler.
Ich hab nem Kunden aus Versehen auch schon Konditionen eingeräumt, die ihm eigentlich nicht zustehen. Passiert halt. Hab nur einmal falsch geklickt und erst gemerkt, als das Angebot schon raus war.
Genauso wirds bei dir passiert sein.
Das gibt in der Flensburger Software keinen Button "Probezeit verlängern" - das wird alles noch ordentlich per Hand eingetragen. Hat der Bearbeiter halt das falsche Datum zur Grundlage der Berechnung verwendet. Passiert. Freu dich drüber.