habe jetzt eine neue SV 650 S gefunden beim Händler für 5750€ denke der Preis ist doch gut oder
Neues moped bracht neuen Auspuff etc
-
Jeannys
Neues moped bracht neuen Auspuff etc
Hallo
habe jetzt eine neue SV 650 S gefunden beim Händler für 5750€ denke der Preis ist doch gut oder
Kannn ich anzahlen und dann im März bei Restzahlung da abholen.So jetzt möchte ich den leovinci Auspuff hat mir der Händler auch empfohlen Welchen nehme ich da? Ja ich hab schon viele Seiten darüber hier gelesen aber erklärt es mir noch mal kurz und knapp damit auch ein Mädel ( Neuling ) es versteht
Dann brauch ich neuen Nummernschildhalter was darf der kosten
und fürs erste noch einen abdeckung hinten.Dann gleich noch ne Frage kann ich auch den leo mit 2 Auspuffrohren montieren find ich irgendwie schöner oder haut das Kostenmäßig total rein.Würd ich dann natürlich bei MO bestellen der Händler war viiiiiiiiel teurer
Hat mich fast umgehauen.DANKE EUCH schon mal.
habe jetzt eine neue SV 650 S gefunden beim Händler für 5750€ denke der Preis ist doch gut oder
-
Chrizzz
Hi, legal darfst du einen Leo nicht mehr bei dir dranbauen. Wundert mich, dass dir dein Händker sogar noch den Topf empfohlen hat.
Du musst einen Puffpuff mit KAT montieren, Sebring Twister zum Beispiel.
Nummerschildhalter ~60€ bei Polo.
Abdeckung hinten: ~80€.
Neue Blinker
15€ 
Viel Spass mit der Kiste
Du musst einen Puffpuff mit KAT montieren, Sebring Twister zum Beispiel.
Nummerschildhalter ~60€ bei Polo.
Abdeckung hinten: ~80€.
Neue Blinker
Viel Spass mit der Kiste
-
Pinky
nich ganz... is erlaubt (im augenblick)Chrizzz hat geschrieben:Hi, legal darfst du einen Leo nicht mehr bei dir dranbauen.
viewtopic.php?t=16788
leo mit 2töpfen gibts meines wissens nach nicht... da gibts andere firmen - aber bei der ab k3 kenn ich die nich... den nummernschildhalter gibts bei zietech...
den rest findest auch an jeder ecke - ebay, louis, polo, gericke andere im internet - obwohl ich für ne soziusabdeckung doch eher so um 150eur incl lacken einplanen würde
- flyingernst
- SV-Rider
- Beiträge: 1388
- Registriert: 21.05.2002 21:27
- Wohnort: Ditzingen
- Kontaktdaten:
-
SVrider:
Verdammt nochmal lasst doch nicht alle die euren Fehler noch nicht gemacht haben ins Messer laufen.
Bau dir keinen Topf ohne Kat hin. In GANZ DEUTSCHLAND ist es VERBOTEN nach der Homol...kanns nicht aussprechen, die ABGASEWERTE zu VERSCHLECHTERN. Glaub mir wenns knallt und die Versicherung soll die Invalidenrente deines Unfallgegners zahlen findet sie jemanden den sie zum Deppen machen kann. DICH. Wartet doch nicht immer bis ein Gerichtverfahren ein neues Gesetzt mit sich zieht, liebes Deutschland denk doch auch mal was!
Last die Leofahrer Leofahrer sein und kauf dir einen Topf mit KATALYSATOR, fertig, dan bist du für die Zukunft gerüstet und gut
MFG Michael
Bau dir keinen Topf ohne Kat hin. In GANZ DEUTSCHLAND ist es VERBOTEN nach der Homol...kanns nicht aussprechen, die ABGASEWERTE zu VERSCHLECHTERN. Glaub mir wenns knallt und die Versicherung soll die Invalidenrente deines Unfallgegners zahlen findet sie jemanden den sie zum Deppen machen kann. DICH. Wartet doch nicht immer bis ein Gerichtverfahren ein neues Gesetzt mit sich zieht, liebes Deutschland denk doch auch mal was!
Last die Leofahrer Leofahrer sein und kauf dir einen Topf mit KATALYSATOR, fertig, dan bist du für die Zukunft gerüstet und gut
MFG Michael
- flyingernst
- SV-Rider
- Beiträge: 1388
- Registriert: 21.05.2002 21:27
- Wohnort: Ditzingen
- Kontaktdaten:
-
SVrider:
-
brämäläm
die nummernschield halter von polo sind aber meines wissens nach nicht speziell für die sv gebautChrizzz hat geschrieben:Hi, legal darfst du einen Leo nicht mehr bei dir dranbauen. Wundert mich, dass dir dein Händker sogar noch den Topf empfohlen hat.
Du musst einen Puffpuff mit KAT montieren, Sebring Twister zum Beispiel.
Nummerschildhalter ~60€ bei Polo.
Abdeckung hinten: ~80€.
Neue Blinker15€
Viel Spass mit der Kiste
dadurch werden sie auch nicht recht passen.
also den preis wwürd ich auf max. 100euros setzen
für meine blinker (race 2) von polo habe ich 10ero pro stück bezahlt.
-
linus
-
Pinky
das schreiben in dem beitrag is vom tüv - und ich sag ja "noch" is es legal...flyingernst hat geschrieben:natürlich erzählen Händler, Verkäufer und Hersteller was anderes, SIE WOLLEN VERDIENEN
nur mal um das verweg zu nehmen
und das hat nix mit messer zu tun sondern damit das derjenige das selbst entscheiden kann - es ist nunmal nich illegal und wenns das wird ist es seine sache... aber er weiss es - darum gehts mir
flyingernst hat geschrieben:Bau dir keinen Topf ohne Kat hin. In GANZ DEUTSCHLAND ist es VERBOTEN nach der Homol...kanns nicht aussprechen, die ABGASEWERTE zu VERSCHLECHTERN. Glaub mir wenns knallt und die Versicherung soll die Invalidenrente deines Unfallgegners zahlen findet sie jemanden den sie zum Deppen machen kann. DICH. Wartet doch nicht immer bis ein Gerichtverfahren ein neues Gesetzt mit sich zieht, liebes Deutschland denk doch auch mal was!
Es ist nicht Verboten
Sniper hat geschrieben:Austauschschalldämpferanlagen ohne Katalysator an KRAD, die serienmäßig mit einem Katalysator ausgerüstet sind, sind zulässig, wenn für die Austauschschalldämpferanlage eine EG-Betriebserlaubnis für das betreffende Krad vorliegt.
In Deutschland und den EU-Mitgliedsstaaten gibt es vermehrt Krad, die serienmäßig mit einer Schalldämpferanlage mit Katalysator ausgerüstet sind. Für diese Fahrzeuge werden inzwischen Austauschschalldämpferanlagen ohne Katalysator mit EG-Betriebserlaubnis angeboten. Dies ist möglich, da im Rahmen der Genehmigung von Austauschschalldämpferanlagen gemäß 97/24/EG Kap.9 keine Abgasprüfung eforderlich ist.
In einem Artikel der Motorrad wird eine Auffassung vertreten, dass in Deutschland bei Verwendung dieser Austauschschalldämpferanlagen die Betriebserlaubnis des Krads gemäß §19(2) Satz 2 Nr.3 StVZO erlöschen würde, da davon auszugehen sei, dass sich das Abgasverhalten durch den fehlenden Katalysator verschlechtere. Dies ist nicht der Fall, da §19(3) Nr.2a StVZO eindeutig festlegt, dass §19(2) Satz Nr.3 nicht gilt, wenn für die Austauschschalldämpferanlagen eine EG-Betriebserlaubnis vorliegt.
Der BMVBW hat diese Rechtslücke erkannt. Er setzt sich dafür ein, dass zukünftig im Rahmen der Erteilung einer EG-Betriebserlaubnis für eine Austauschschalldämpferanlage gemäß 97/24/EG Kap.9 eine Abgasprüfung erforderlich ist.
Wird im Rahmen einer HU festgestellt, dass eine Originalschalldämpferanlage mit Katalysator durch eine Austauschschalldämpferanlage ohne Katalysator ersetzt wurde, ist dies im HU-Bericht mit dem Hinweis
"Fz.mit Austauschschalldämpfer ohne Kat"
zu dokumentieren. Der Kunde ist darüber zu informieren, dass bei der nächsten Befassung der Zulassungsstelle mit den Fahrzeugpapieren eine Korrektur der Fahrzeugdaten gemäß § 27 (1) StVZO erforderlich ist und dass es bei einer AU, die ab 2006 auch für Krad vorgesehen ist, zu Problemen bei der Einhaltung der Systemdaten kommen kann.
Wünscht der Kunde eine Eintragung der Schalldämpferanlage, ist Ziffer 5 entsprechend zu korrigieren. Eine Änderung der Abgasschlüsselung unter Ziffer 1 ist nicht möglich.
So, damit hab ich mein Versprechen gehalten und was amtliches Besorgt.
Das was hier steht gilt, und nix anderes.
Quelle nenn ich nicht da es ein "internes" schreiben ist.
-
SVDieter
Sniper hat folgendes geschrieben:
Austauschschalldämpferanlagen ohne Katalysator an KRAD, die serienmäßig mit einem Katalysator ausgerüstet sind, sind zulässig, wenn für die Austauschschalldämpferanlage eine EG-Betriebserlaubnis für das betreffende Krad vorliegt.
In Deutschland und den EU-Mitgliedsstaaten gibt es vermehrt Krad, die serienmäßig mit einer Schalldämpferanlage mit Katalysator ausgerüstet sind. Für diese Fahrzeuge werden inzwischen Austauschschalldämpferanlagen ohne Katalysator mit EG-Betriebserlaubnis angeboten. Dies ist möglich, da im Rahmen der Genehmigung von Austauschschalldämpferanlagen gemäß 97/24/EG Kap.9 keine Abgasprüfung eforderlich ist.
In einem Artikel der Motorrad wird eine Auffassung vertreten, dass in Deutschland bei Verwendung dieser Austauschschalldämpferanlagen die Betriebserlaubnis des Krads gemäß §19(2) Satz 2 Nr.3 StVZO erlöschen würde, da davon auszugehen sei, dass sich das Abgasverhalten durch den fehlenden Katalysator verschlechtere. Dies ist nicht der Fall, da §19(3) Nr.2a StVZO eindeutig festlegt, dass §19(2) Satz Nr.3 nicht gilt, wenn für die Austauschschalldämpferanlagen eine EG-Betriebserlaubnis vorliegt.
Der BMVBW hat diese Rechtslücke erkannt. Er setzt sich dafür ein, dass zukünftig im Rahmen der Erteilung einer EG-Betriebserlaubnis für eine Austauschschalldämpferanlage gemäß 97/24/EG Kap.9 eine Abgasprüfung erforderlich ist.
Wird im Rahmen einer HU festgestellt, dass eine Originalschalldämpferanlage mit Katalysator durch eine Austauschschalldämpferanlage ohne Katalysator ersetzt wurde, ist dies im HU-Bericht mit dem Hinweis
"Fz.mit Austauschschalldämpfer ohne Kat"
zu dokumentieren. Der Kunde ist darüber zu informieren, dass bei der nächsten Befassung der Zulassungsstelle mit den Fahrzeugpapieren eine Korrektur der Fahrzeugdaten gemäß § 27 (1) StVZO erforderlich ist und dass es bei einer AU, die ab 2006 auch für Krad vorgesehen ist, zu Problemen bei der Einhaltung der Systemdaten kommen kann.
Wünscht der Kunde eine Eintragung der Schalldämpferanlage, ist Ziffer 5 entsprechend zu korrigieren. Eine Änderung der Abgasschlüsselung unter Ziffer 1 ist nicht möglich.
So, damit hab ich mein Versprechen gehalten und was amtliches Besorgt.
Das was hier steht gilt, und nix anderes.
Quelle nenn ich nicht da es ein "internes" schreiben ist.
Aber da steht doch auch der Grund, warum Sie sich einen Topf mit Kat kaufen sollte:
Ein weiterer Grund ist der eventuelle Verlust der Garantie bei Suzuki!und dass es bei einer AU, die ab 2006 auch für Krad vorgesehen ist, zu Problemen bei der Einhaltung der Systemdaten kommen kann.
Gruß Dieter
- flyingernst
- SV-Rider
- Beiträge: 1388
- Registriert: 21.05.2002 21:27
- Wohnort: Ditzingen
- Kontaktdaten:
-
SVrider:
-
klapperkasper
An dieser Stelle darf man aber nicht vergessen, daß auch alle Nachrüstanlagen mit Kat NICHT abgasgeprüft sind (Logisch, weil nicht vorgeschrieben). Die Einhaltung irgendwelcher Grenzwerte, vor allem mit Ukat und nach längerer Laufleistung, ist doch längst nicht automatisch gegeben!
Deswegen weiß ich überhaupt nicht, wieso immer alle hier sofort der Meinung sind, es würde reichen, daß der neue Dämpfer auch einen Kat hat und das wars dann...
Anderes Beispiel:
Zur Einhaltung von EURO2 ist ja auch nicht zwingend eine elektronische Einspritzung notwendig (siehe z.B. Bandit). Im Umkehrschluß bedeutet aber das Vorhandensein einer elektronischen Einspritzung nicht automatisch auch das Einhalten von Euro2...
Grüße
Marc
Deswegen weiß ich überhaupt nicht, wieso immer alle hier sofort der Meinung sind, es würde reichen, daß der neue Dämpfer auch einen Kat hat und das wars dann...
Anderes Beispiel:
Zur Einhaltung von EURO2 ist ja auch nicht zwingend eine elektronische Einspritzung notwendig (siehe z.B. Bandit). Im Umkehrschluß bedeutet aber das Vorhandensein einer elektronischen Einspritzung nicht automatisch auch das Einhalten von Euro2...
Grüße
Marc
Für den TÜV schraubt man halt den alten (originalen) Topp wieder dranflyingernst hat geschrieben:Wenn ihr doch wisst dass ab 2006 da nix mehr geht dann baut euch doch keinen Topf ohne Kat hin, außer ihr habt das Geld alle 2 Jahre einen Topf zu kaufen, dann ist es euer Bier
Wer nicht alle 2 Jahre schrauben will, kauft sich halt einen mit KAT.
-
charon82
Ich hebe vor ein paar Wochen bei BOS angerufen.flyingernst hat geschrieben:natürlich erzählen Händler, Verkäufer und Hersteller was anderes, SIE WOLLEN VERDIENEN
nur mal um das verweg zu nehmen
Deren auskunft war sie bekommen zwar die ABE für die Töpfe ohne Kat aber ab 2006 dürfen die Kunden definitiv nicht mehr damit fahren weil sie die Abgaswerte nicht mehr einhalten!