Neues moped bracht neuen Auspuff etc


Wie mach ich und wo bekomme ich was? Was ist gut und günstig?
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Jeannys


Neues moped bracht neuen Auspuff etc

#1

Beitrag von Jeannys » 06.11.2004 18:22

Hallo
habe jetzt eine neue SV 650 S gefunden beim Händler für 5750€ denke der Preis ist doch gut oder :?: Kannn ich anzahlen und dann im März bei Restzahlung da abholen.So jetzt möchte ich den leovinci Auspuff hat mir der Händler auch empfohlen Welchen nehme ich da? Ja ich hab schon viele Seiten darüber hier gelesen aber erklärt es mir noch mal kurz und knapp damit auch ein Mädel ( Neuling ) es versteht :D Dann brauch ich neuen Nummernschildhalter was darf der kosten :?: und fürs erste noch einen abdeckung hinten.Dann gleich noch ne Frage kann ich auch den leo mit 2 Auspuffrohren montieren find ich irgendwie schöner oder haut das Kostenmäßig total rein.Würd ich dann natürlich bei MO bestellen der Händler war viiiiiiiiel teurer :!: Hat mich fast umgehauen.DANKE EUCH schon mal.

Chrizzz


#2

Beitrag von Chrizzz » 06.11.2004 18:58

Hi, legal darfst du einen Leo nicht mehr bei dir dranbauen. Wundert mich, dass dir dein Händker sogar noch den Topf empfohlen hat.

Du musst einen Puffpuff mit KAT montieren, Sebring Twister zum Beispiel.
Nummerschildhalter ~60€ bei Polo.
Abdeckung hinten: ~80€.
Neue Blinker ;) 15€ ;)

Viel Spass mit der Kiste ;)

Pinky


#3

Beitrag von Pinky » 06.11.2004 19:13

Chrizzz hat geschrieben:Hi, legal darfst du einen Leo nicht mehr bei dir dranbauen.
nich ganz... is erlaubt (im augenblick)

viewtopic.php?t=16788

leo mit 2töpfen gibts meines wissens nach nicht... da gibts andere firmen - aber bei der ab k3 kenn ich die nich... den nummernschildhalter gibts bei zietech...

den rest findest auch an jeder ecke - ebay, louis, polo, gericke andere im internet - obwohl ich für ne soziusabdeckung doch eher so um 150eur incl lacken einplanen würde

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#4

Beitrag von flyingernst » 06.11.2004 19:38

Verdammt nochmal lasst doch nicht alle die euren Fehler noch nicht gemacht haben ins Messer laufen.

Bau dir keinen Topf ohne Kat hin. In GANZ DEUTSCHLAND ist es VERBOTEN nach der Homol...kanns nicht aussprechen, die ABGASEWERTE zu VERSCHLECHTERN. Glaub mir wenns knallt und die Versicherung soll die Invalidenrente deines Unfallgegners zahlen findet sie jemanden den sie zum Deppen machen kann. DICH. Wartet doch nicht immer bis ein Gerichtverfahren ein neues Gesetzt mit sich zieht, liebes Deutschland denk doch auch mal was!

Last die Leofahrer Leofahrer sein und kauf dir einen Topf mit KATALYSATOR, fertig, dan bist du für die Zukunft gerüstet und gut

MFG Michael

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#5

Beitrag von flyingernst » 06.11.2004 19:40

natürlich erzählen Händler, Verkäufer und Hersteller was anderes, SIE WOLLEN VERDIENEN

nur mal um das verweg zu nehmen

brämäläm


#6

Beitrag von brämäläm » 06.11.2004 19:54

Chrizzz hat geschrieben:Hi, legal darfst du einen Leo nicht mehr bei dir dranbauen. Wundert mich, dass dir dein Händker sogar noch den Topf empfohlen hat.

Du musst einen Puffpuff mit KAT montieren, Sebring Twister zum Beispiel.
Nummerschildhalter ~60€ bei Polo.
Abdeckung hinten: ~80€.
Neue Blinker ;) 15€ ;)

Viel Spass mit der Kiste ;)
die nummernschield halter von polo sind aber meines wissens nach nicht speziell für die sv gebaut :!:
dadurch werden sie auch nicht recht passen.
also den preis wwürd ich auf max. 100euros setzen 8O , oder selber machen :wink:
für meine blinker (race 2) von polo habe ich 10ero pro stück bezahlt.

linus


#7

Beitrag von linus » 06.11.2004 20:07

und wenn ich meinen dbeater rausnehme zahlt die versicherung nich weil der sound das opfer vorher so doll erschreckt hat dass es zum unfall gekommen is oder was?!?!?!? also meines wissens zahlen die nur nich bei echter leistungssteigerung

Pinky


#8

Beitrag von Pinky » 06.11.2004 20:08

flyingernst hat geschrieben:natürlich erzählen Händler, Verkäufer und Hersteller was anderes, SIE WOLLEN VERDIENEN

nur mal um das verweg zu nehmen
das schreiben in dem beitrag is vom tüv - und ich sag ja "noch" is es legal...

und das hat nix mit messer zu tun sondern damit das derjenige das selbst entscheiden kann - es ist nunmal nich illegal und wenns das wird ist es seine sache... aber er weiss es - darum gehts mir

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#9

Beitrag von Gutso » 06.11.2004 22:28

flyingernst hat geschrieben:Bau dir keinen Topf ohne Kat hin. In GANZ DEUTSCHLAND ist es VERBOTEN nach der Homol...kanns nicht aussprechen, die ABGASEWERTE zu VERSCHLECHTERN. Glaub mir wenns knallt und die Versicherung soll die Invalidenrente deines Unfallgegners zahlen findet sie jemanden den sie zum Deppen machen kann. DICH. Wartet doch nicht immer bis ein Gerichtverfahren ein neues Gesetzt mit sich zieht, liebes Deutschland denk doch auch mal was!
:lol: :lol: :lol:

Es ist nicht Verboten :idea:
Sniper hat geschrieben:Austauschschalldämpferanlagen ohne Katalysator an KRAD, die serienmäßig mit einem Katalysator ausgerüstet sind, sind zulässig, wenn für die Austauschschalldämpferanlage eine EG-Betriebserlaubnis für das betreffende Krad vorliegt.

In Deutschland und den EU-Mitgliedsstaaten gibt es vermehrt Krad, die serienmäßig mit einer Schalldämpferanlage mit Katalysator ausgerüstet sind. Für diese Fahrzeuge werden inzwischen Austauschschalldämpferanlagen ohne Katalysator mit EG-Betriebserlaubnis angeboten. Dies ist möglich, da im Rahmen der Genehmigung von Austauschschalldämpferanlagen gemäß 97/24/EG Kap.9 keine Abgasprüfung eforderlich ist.

In einem Artikel der Motorrad wird eine Auffassung vertreten, dass in Deutschland bei Verwendung dieser Austauschschalldämpferanlagen die Betriebserlaubnis des Krads gemäß §19(2) Satz 2 Nr.3 StVZO erlöschen würde, da davon auszugehen sei, dass sich das Abgasverhalten durch den fehlenden Katalysator verschlechtere. Dies ist nicht der Fall, da §19(3) Nr.2a StVZO eindeutig festlegt, dass §19(2) Satz Nr.3 nicht gilt, wenn für die Austauschschalldämpferanlagen eine EG-Betriebserlaubnis vorliegt.

Der BMVBW hat diese Rechtslücke erkannt. Er setzt sich dafür ein, dass zukünftig im Rahmen der Erteilung einer EG-Betriebserlaubnis für eine Austauschschalldämpferanlage gemäß 97/24/EG Kap.9 eine Abgasprüfung erforderlich ist.

Wird im Rahmen einer HU festgestellt, dass eine Originalschalldämpferanlage mit Katalysator durch eine Austauschschalldämpferanlage ohne Katalysator ersetzt wurde, ist dies im HU-Bericht mit dem Hinweis
"Fz.mit Austauschschalldämpfer ohne Kat"
zu dokumentieren. Der Kunde ist darüber zu informieren, dass bei der nächsten Befassung der Zulassungsstelle mit den Fahrzeugpapieren eine Korrektur der Fahrzeugdaten gemäß § 27 (1) StVZO erforderlich ist und dass es bei einer AU, die ab 2006 auch für Krad vorgesehen ist, zu Problemen bei der Einhaltung der Systemdaten kommen kann.


Wünscht der Kunde eine Eintragung der Schalldämpferanlage, ist Ziffer 5 entsprechend zu korrigieren. Eine Änderung der Abgasschlüsselung unter Ziffer 1 ist nicht möglich.


So, damit hab ich mein Versprechen gehalten und was amtliches Besorgt.
Das was hier steht gilt, und nix anderes.

Quelle nenn ich nicht da es ein "internes" schreiben ist.

SVDieter


#10

Beitrag von SVDieter » 07.11.2004 8:02

Sniper hat folgendes geschrieben:
Austauschschalldämpferanlagen ohne Katalysator an KRAD, die serienmäßig mit einem Katalysator ausgerüstet sind, sind zulässig, wenn für die Austauschschalldämpferanlage eine EG-Betriebserlaubnis für das betreffende Krad vorliegt.

In Deutschland und den EU-Mitgliedsstaaten gibt es vermehrt Krad, die serienmäßig mit einer Schalldämpferanlage mit Katalysator ausgerüstet sind. Für diese Fahrzeuge werden inzwischen Austauschschalldämpferanlagen ohne Katalysator mit EG-Betriebserlaubnis angeboten. Dies ist möglich, da im Rahmen der Genehmigung von Austauschschalldämpferanlagen gemäß 97/24/EG Kap.9 keine Abgasprüfung eforderlich ist.

In einem Artikel der Motorrad wird eine Auffassung vertreten, dass in Deutschland bei Verwendung dieser Austauschschalldämpferanlagen die Betriebserlaubnis des Krads gemäß §19(2) Satz 2 Nr.3 StVZO erlöschen würde, da davon auszugehen sei, dass sich das Abgasverhalten durch den fehlenden Katalysator verschlechtere. Dies ist nicht der Fall, da §19(3) Nr.2a StVZO eindeutig festlegt, dass §19(2) Satz Nr.3 nicht gilt, wenn für die Austauschschalldämpferanlagen eine EG-Betriebserlaubnis vorliegt.

Der BMVBW hat diese Rechtslücke erkannt. Er setzt sich dafür ein, dass zukünftig im Rahmen der Erteilung einer EG-Betriebserlaubnis für eine Austauschschalldämpferanlage gemäß 97/24/EG Kap.9 eine Abgasprüfung erforderlich ist.

Wird im Rahmen einer HU festgestellt, dass eine Originalschalldämpferanlage mit Katalysator durch eine Austauschschalldämpferanlage ohne Katalysator ersetzt wurde, ist dies im HU-Bericht mit dem Hinweis
"Fz.mit Austauschschalldämpfer ohne Kat"
zu dokumentieren. Der Kunde ist darüber zu informieren, dass bei der nächsten Befassung der Zulassungsstelle mit den Fahrzeugpapieren eine Korrektur der Fahrzeugdaten gemäß § 27 (1) StVZO erforderlich ist und dass es bei einer AU, die ab 2006 auch für Krad vorgesehen ist, zu Problemen bei der Einhaltung der Systemdaten kommen kann.

Wünscht der Kunde eine Eintragung der Schalldämpferanlage, ist Ziffer 5 entsprechend zu korrigieren. Eine Änderung der Abgasschlüsselung unter Ziffer 1 ist nicht möglich.


So, damit hab ich mein Versprechen gehalten und was amtliches Besorgt.
Das was hier steht gilt, und nix anderes.

Quelle nenn ich nicht da es ein "internes" schreiben ist.

Aber da steht doch auch der Grund, warum Sie sich einen Topf mit Kat kaufen sollte:
und dass es bei einer AU, die ab 2006 auch für Krad vorgesehen ist, zu Problemen bei der Einhaltung der Systemdaten kommen kann.
Ein weiterer Grund ist der eventuelle Verlust der Garantie bei Suzuki!

Gruß Dieter

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#11

Beitrag von flyingernst » 07.11.2004 11:44

Finde ich eigentlich gut von Suzuki so dieser gesetzlichen Diskussion aus dem Weg zu gehen

MFG Michael

Wenn ihr doch wisst dass ab 2006 da nix mehr geht dann baut euch doch keinen Topf ohne Kat hin, außer ihr habt das Geld alle 2 Jahre einen Topf zu kaufen, dann ist es euer Bier

klapperkasper


#12

Beitrag von klapperkasper » 07.11.2004 15:23

An dieser Stelle darf man aber nicht vergessen, daß auch alle Nachrüstanlagen mit Kat NICHT abgasgeprüft sind (Logisch, weil nicht vorgeschrieben). Die Einhaltung irgendwelcher Grenzwerte, vor allem mit Ukat und nach längerer Laufleistung, ist doch längst nicht automatisch gegeben!
Deswegen weiß ich überhaupt nicht, wieso immer alle hier sofort der Meinung sind, es würde reichen, daß der neue Dämpfer auch einen Kat hat und das wars dann...

Anderes Beispiel:
Zur Einhaltung von EURO2 ist ja auch nicht zwingend eine elektronische Einspritzung notwendig (siehe z.B. Bandit). Im Umkehrschluß bedeutet aber das Vorhandensein einer elektronischen Einspritzung nicht automatisch auch das Einhalten von Euro2...

Grüße
Marc

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#13

Beitrag von svbomber » 07.11.2004 16:23

flyingernst hat geschrieben:Wenn ihr doch wisst dass ab 2006 da nix mehr geht dann baut euch doch keinen Topf ohne Kat hin, außer ihr habt das Geld alle 2 Jahre einen Topf zu kaufen, dann ist es euer Bier
Für den TÜV schraubt man halt den alten (originalen) Topp wieder dran :roll:
Wer nicht alle 2 Jahre schrauben will, kauft sich halt einen mit KAT.

charon82


#14

Beitrag von charon82 » 07.11.2004 20:38

flyingernst hat geschrieben:natürlich erzählen Händler, Verkäufer und Hersteller was anderes, SIE WOLLEN VERDIENEN
nur mal um das verweg zu nehmen
Ich hebe vor ein paar Wochen bei BOS angerufen.
Deren auskunft war sie bekommen zwar die ABE für die Töpfe ohne Kat aber ab 2006 dürfen die Kunden definitiv nicht mehr damit fahren weil sie die Abgaswerte nicht mehr einhalten!

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