svbomber hat geschrieben:>Ein juristisch bewanderter Freund hat mich darauf hingewiesen, dass mir das Tragen einer Sturmhaube, die den größten Teil des Gesichtes verdeckt, im Zweifelsfalle als Vermummung ausgelegt werden kann.
Ich würde es lediglich vermeiden mit Helm und Sturmhaube eine Bank oder Tankstelle zu betreten
hat kaputti beides schon in der eile der sache gemacht
na und was ist da passier
und inder tanke wurde er nur darauf hingewissen das er das doch bitte demnächst lassen soll weil das eben nicht gerne gesehn wird
also wen du dann nicht noch irgend was aus der jacke fummelst oder so dan ist das , zumindestens bei kaputti kein prob. gewesen
aber ein polizist hat bei einer allgemeinen verkehrskonntrolle mal zu einem bekannten des kaputtis gemeint das er die sturmhaube abziehen müsste ( damit der herr im falle des falles weis wer das war/ wie er aussah