Fakten zum Thema fehlender Rückstrahler


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mattis


Fakten zum Thema fehlender Rückstrahler

#1

Beitrag von mattis » 13.05.2005 15:23

Moin,

eben kam die Antwort von der Info-Stelle der Polizei Bayern:

-------------------------------------------------------------------------

zu Ihrer E-Mail-Anfrage vom 04.05.2005 dürfen wir Ihnen Folgendes mitteilen:

Nach § 53 Abs. 4 StVZO müssen Kraftfahrzeuge zwei Rückstrahler zu führen - auch Kräder mit Beiwagen. Bei einem Krad ohne Beiwagen reicht ein Rückstrahler.
Die Nichtbeachtung dieser Vorschrift stellt eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit nach §§ 53 Abs. 1, 2, 4, 5, 6, 8, 9, 69a StVZO i.V.m. §24 StVG in Höhe von 15 EUR - ohne Eintrag im Verkehrszentralregister inFlensburg - dar.

Mit freundlichen Grüßen

Bayer. Staatsministerium des Innern
Sachgebiet IC4 - Verkehrsrecht
80539 München, Odeonsplatz 3
Tel. 089/2192-2554
Fax 089/2192-12272
CNP 7-201-2554

----------------------------------------------------------------------------------

Somit sollte das geklärt sein ;-)


Gruß
Matthias

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SunnyFrani
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#2

Beitrag von SunnyFrani » 13.05.2005 15:28

15 EUR sind eine Tankfüllung, ist ~230km Spaß - na da ist die Sache doch klar. 8) Rangepappt das Ding und auf.

mattis


#3

Beitrag von mattis » 13.05.2005 15:37

SunnyFrani hat geschrieben:15 EUR sind eine Tankfüllung, ist ~230km Spaß - na da ist die Sache doch klar. 8) Rangepappt das Ding und auf.
An der SV ja, da stört er ja nicht.

Mir gings um die Enduro. Da müsst ich noch ne Halterung aus Alu-Dranfrickeln. Und beim ersten Hoppser ist das Dingens wieder wech.

Nene. Das Teil bleibt im Schrank.


me

jensel
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#4

Beitrag von jensel » 13.05.2005 17:17

Ich find das Ding auch net ganz unsinnig, wenn man mal nachts fährt.

Ist ne sicherheit, falls das Licht kaputt geht.

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Wörsty
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#5

Beitrag von Wörsty » 13.05.2005 17:25

Reichen da nicht solche roten Reflektionsauflkeber? :idea:

Doctor Spoktor


#6

Beitrag von Doctor Spoktor » 13.05.2005 17:56

lt stvo.de muss das ding sogar 150mm lang sein :lol:

SVDieter


#7

Beitrag von SVDieter » 13.05.2005 19:56

lt stvo.de muss das ding sogar 150mm lang sein
... und ne E-Nummer haben.... :lol: :lol:

Gruß Dieter

dee
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#8

Beitrag von dee » 14.05.2005 9:51

hat das rücklicht nicht ohnehin rückstrahlende funktion?? (mein reflektor überm nummernschild fehlt auch seit anfang an .... :cry: )

SVHellRider


#9

Beitrag von SVHellRider » 14.05.2005 10:56

jensel hat geschrieben:...Ist ne sicherheit, falls das Licht kaputt geht.
Mich stört das Ding ja auch wenig, aber

1. hat die SV 2 Rücklichter, die selten zusammenausfallen und
2. gibt's Nummerschilder auch nur noch reflektierend.

Das ist für meinen Geschmack Sicherheit genug.

Doctor Spoktor


#10

Beitrag von Doctor Spoktor » 14.05.2005 13:08

SVHellRider hat geschrieben:
jensel hat geschrieben:...Ist ne sicherheit, falls das Licht kaputt geht.
Mich stört das Ding ja auch wenig, aber

1. hat die SV 2 Rücklichter, die selten zusammenausfallen und
2. gibt's Nummerschilder auch nur noch reflektierend.

Das ist für meinen Geschmack Sicherheit genug.
das sieht nur so aus.... das rücklixht ist eine einheit........ :wink:

SVHellRider


#11

Beitrag von SVHellRider » 14.05.2005 13:27

The Spoktor hat geschrieben:...das sieht nur so aus.... das rücklixht ist eine einheit........ :wink:
Dann hab ich das mit den Bremslichtern verwechselt. :oops:

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Re: Fakten zum Thema fehlender Rückstrahler

#12

Beitrag von SVJoker » 14.05.2005 22:13

mebner hat geschrieben:Die Nichtbeachtung dieser Vorschrift stellt eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit nach §§ 53 Abs. 1, 2, 4, 5, 6, 8, 9, 69a StVZO i.V.m. §24 StVG in Höhe von 15 EUR - ohne Eintrag im Verkehrszentralregister inFlensburg - dar.
Gut zu wissen, die Polente in den endlosen Weiten des hohen Nordens achtet nämlich auf solche Kleinigkeiten. Und bemängelt sie auch.
In meinem Fall dankenswerterweise ohne Bußgeld. :P

Meinen Rückstrahler habe ich z.Z. im Tankrucksack montiert, da stört er kaum. 8)
Je älter ich werde, um so seltsamer werden die Anderen.

Grossmeister-A


#13

Beitrag von Grossmeister-A » 15.05.2005 16:25

Hi,

wo gibt es denn diese Reflektionsaufkleber (s. Wörsty) zu kaufen, habe bis jetzt keine gefunden?

Mit freundlichen Grüßen

Nordschwarzwald-Rider :-)

Q996


#14

Beitrag von Q996 » 15.05.2005 21:21

Haben die auch gesagt, das der Rückstrahler mittig über bzw. unter dem Rücklicht/Kennzeichen angebracht sein muss?
Mein Rückstrahler hat meinen links unten an der Schwinge montierten Rückstrahler nämlich moniert (Stempel gab's aber trotzdem)...

bye, Marcus

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#15

Beitrag von bluthundjs » 29.05.2005 14:00

Hab meinen unters Nummernschild gebogen. 8)
geht nicht gibts nicht :-)

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