Integralhelm erlaubt oder nicht?


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t1me


Integralhelm erlaubt oder nicht?

#1

Beitrag von t1me » 25.07.2005 8:15

kurze knappe frage,

miten integralhelm offen fahren ist das erlaubt oder nicht?

gruß
t1me

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Wörsty
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#2

Beitrag von Wörsty » 25.07.2005 8:21

Was meinst du genau? :) empty

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#3

Beitrag von Duffy » 25.07.2005 8:21

ich meine hier gelesen zu haben dass es verboten sein soll
kann mir aber nicht erklären warum un was das soll, ich mein wofür sin die dinger da wenn man se net öffnen darf :) empty
war ma ab, hier können dir bestimmt noch en paar andere was genaueres sagen
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LED Umbau für die SV Tachos ab K3 und Gladius? Bei Interesse --> PN.

Fefeh


#4

Beitrag von Fefeh » 25.07.2005 8:23

Also ich würd sagen, ist völlig wurscht ob der offen ist oder nicht. Wofür kann man sie sonst aufklappen? Außerdem ist es dann ja nix anderes als ein Jethelm. Die sind ja auch nicht verboten

t1me


#5

Beitrag von t1me » 25.07.2005 8:27

Wörsty hat geschrieben:Was meinst du genau? :) empty
ob ich mit auf geklappten helm fahren darf?

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#6

Beitrag von Duffy » 25.07.2005 8:32

jo, bei dem helm bin ich der meinung so wie ich es oben geschrieben habe
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Fazerfahrer


#7

Beitrag von Fazerfahrer » 25.07.2005 8:40

Hi,

würde mich auch mal interessieren.

Habe schon oft gesehen, daß selbst von unseren grün-weißen BMW Freunden die BMW Klapphelme mit offenem Kinnteil gefahren werden.

Q996


#8

Beitrag von Q996 » 25.07.2005 9:55

Wüsste auch nicht das es verboten ist.

ALs langjähriger Klapphelmfahrer rate ich aber zur Vorsicht. Die Hebelwirkung des offenen Kinnteils ist enorm. Dumm gefallen dürfte es einem problemlos das Genick brechen!
Empfehlenswert ist der Jethelm-Umbaukit, den es für BMW-Klapphelme gibt. Ist im Urlaub eine feine Sache: Intergal auf der BAB und Cruisen am Ziel.

bye, Marcus

blue-faze


#9

Beitrag von blue-faze » 25.07.2005 10:54

Kennt jemand die Holger-Aue-Comics "Klappe die Erste / Klappe die Zweite"? :rofl:

Ganz davon abgesehen, dass es m.M. leicht :) up und :party: und :clown: aussieht, wenn man so rumfährt, hab ich das hier rausgekramt

StVO: §21a Sicherheitsgurte, Schutzhelme

(1) [...]
(2) Die Führer von Krafträdern und ihre Beifahrer müssen während der Fahrt amtlich genehmigte Schutzhelme tragen.

Der Paragraph ist u.a. Grundlage für ein Urteil des VG Augsburg, wonach Helme bei der Benutzung im Straßenverkehr eine ausreichende Schutzwirkung haben müssen.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass:
1. das hochgeklappte Kinnteil in dieser Position fest arretiert ist (kann beim heftigen Bremsen runterklappen und Sicht behindern); daher ständige Gefahr für Träger
2. ein hochgeklappter Helm in diesem Zustand sturzgeprüft wurde (außer BMW-Helme)
3. die Schutzwirkung noch ausreichend vorhanden ist, da ein wesentliches, stabilisierendes Element (Kinnteil) des Helms nicht "funktioniert" (da hochgeklappt)

Der Sicherheit zuliebe würde ich also die Klappe beim Fahren eher schließen. Verboten ist das "offene Fahren" zwar noch nicht (kenne zumindest keine entsprechende Regelung), aber ob im Falle eines Unfalles irgendeine Versicherung zahlt...

crashed kid (Mr. NOS)


#10

Beitrag von crashed kid (Mr. NOS) » 25.07.2005 11:30

soweit ich weiß, gilt die ce norm, oder was es auch ist, nur bei geschlossenem helm.....

und zum aufkleppen sind die, um sich an ampeln oder treffs besser unterhlaten zu können, ohne den helm abnehmen zu müssen...oder auch für wenn man in der tanke bezahlen geht....

capri1600gt


#11

Beitrag von capri1600gt » 25.07.2005 11:37

Q996 hat geschrieben:Wüsste auch nicht das es verboten ist.

ALs langjähriger Klapphelmfahrer rate ich aber zur Vorsicht. Die Hebelwirkung des offenen Kinnteils ist enorm. Dumm gefallen dürfte es einem problemlos das Genick brechen!
Empfehlenswert ist der Jethelm-Umbaukit, den es für BMW-Klapphelme gibt. Ist im Urlaub eine feine Sache: Intergal auf der BAB und Cruisen am Ziel.

bye, Marcus
Blöde Frage, aber glaubst du eigentlich, daß du beim "Cruisen" nicht hinfallen kannst?
Wenn ja, warum tragst du dann überhaupt noch einen Helm (mal abgesehen davon, daß es Pflicht ist)?
Wenn nein, was stört dich an der derzeitigen Form deines Gesichts?

Ich persönlich würde _nie_ mit einem Jethelm oder offenem Klapphelm fahren. Mir sind schon geschlossene Klapphelme suspekt. Ich mag mein Kinn, meine Gesichtsform und die möglichkeit feste Speisen zu mir nehmen zu können. Das alles setz ich sicher nicht für ein wenig mehr Fahrtwind oder "Freiheitsfeeling" aufs Spiel.
Aber das muß jeder selbst wissen....

Kathi (die da lieber ein paar goile Bilder/Grafiken/Airbrushs auf ihrem Helm hat)

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Gutso
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Re: Integralhelm erlaubt oder nicht?

#12

Beitrag von Gutso » 25.07.2005 13:23

t1me hat geschrieben:kurze knappe frage,

miten integralhelm offen fahren ist das erlaubt oder nicht?
Vom Gesetzgeberseite ist es nicht verboten, aber von der Herstellerseite. In jedem Handbuch weißt jeder Klapphelmhersteller daraufhin, dass man nicht mit einem offenen Kinnteil fahren soll, da keine Schutzwirkung des Helms mehr gegeben ist!

Q996


#13

Beitrag von Q996 » 25.07.2005 14:20

capri1600gt hat geschrieben: Blöde Frage, aber glaubst du eigentlich, daß du beim "Cruisen" nicht hinfallen kannst?
Wenn ja, warum tragst du dann überhaupt noch einen Helm (mal abgesehen davon, daß es Pflicht ist)?
Wenn nein, was stört dich an der derzeitigen Form deines Gesichts?
Tja Kathi, was soll ich auf so eine blöde Frage antworten?
Natürlich fällt man u.U. auch beim Cruisen auf's Fressbrett.
Aber ich fahre sehr gerne mit einem Jethelm und nein, an meinem Gesicht stört mich nichts außer das ich mich alle paar Tage rasieren muss :D
Ja, ich habe schon Unfallerfahrungen gesammelt und ja, der letzte Sturz war mit einem schweren Kopfeinschlag verbunden (glücklicherweise mit gutem Intergralhelm). Bleibende körperliche Schäden werde ich trotzdem haben. Mit Sicherheit werde ich mich aber auch wieder mit einem Jethelm auf's Bike setzen wenn mir danach ist. Und ich werde kein unangenehmes Gefühl haben, weil's mir einfach großen Spaß macht.

Wenn Du unglücklich fällst, nützt die beste Schutzkleidung nichts. Muss halt jeder für sich entscheiden, was vertretbar ist.
Wenn ich mir wirklich ernsthafte Gedanken über das Gefährdungspotential als Motorradfahrer machen würde, würde ich kein Motorrad fahren.

In diesem Sinne: allzeit zwei Finger Luft unterm Lenkerende,
Marcus

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