habs mir schon halber gedacht, das es nicht so einfach geht. hätte es eh noch vorher mit dem tüvver abgeklärtsilver650man hat geschrieben:Leute, es reicht nicht einfach so ein Umrüstkit reinzudengeln.Bluebird hat geschrieben:an meiner N ist das abblendlicht, naja... fernlicht is nit schlecht. aber so xeneonfernicht wär natürlich das non + ultra. bräuchte dafür aber n doppelscheinwerfer, wo ich so n h7 xenonbrenner reintüdeln kann. ist aber für diesen winter nicht geplant. nächsten vielleicht
Der Scheinwerfer selbst muß auf das Xenon abgestimmt sein.
Zum Thema der angegebenen E13 Prüfung mal Folgendes:
E13Prüfung erfolgte in Luxemburg (schon merkwürdig, dass da der TÜV mit angegeben wird und ein Schelm, der Böses dabei denkt
Etliche Staaten beteiligen sich an der Fortentwicklung der ECE-Regelungen, denn neue Technologien der Fahrzeugtechnik erfordern fortlaufend eine Anpassung der Regelungen. Weitere Staaten erkennen die Regelungen an und prüfen auf deren Grundlage Fahrzeuge und Fahrzeugteile. Eine positive Prüfung stellt die Grundlage der Zulassung des Fahrzeugteils oder Fahrzeugs zum Straßenverkehr dar. Das Fahrzeug ist dann für alle Staaten, die Vertragspartner sind, zugelassen.
Auf dem geprüften Teil wird vermerkt, in welchem Land die Prüfung beziehungsweise Zulassung erfolgte. Zu erkennen ist dies am Prüfzeichen des Vertragspartners, das in einem Kreis auf dem Fahrzeugteil angebracht ist. Die Prüfstelle für lichttechnische Einrichtungen an Fahrzeugen arbeitet mit dem Kraftfahrt - Bundesamt in Flensburg zusammen. Hier geprüfte Fahrzeugteile erhalten das Prüfzeichen E1.
Die folgende Übersicht ist nicht vollständig, sondern besteht aus willkürllich ausgewählten Partnern. Eine Liste aller Vertragsparteien findet sich im allgemeinen Teil der aktuellen ECE-Regelung.
Vertragsparteien des Übereinkommens über die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Anbauteile.
Vertragsparteien des Übereinkommens über die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Anbauteile. Prüfzeichen Vertragspartei
E1 Deutschland
E2 Frankreich
E3 Italien
E4 Niederlande
E5 Schweden
E6 Belgien
E7 Ungarn
E8 Tschechische Republik
E9 Spanien
E10 Jugoslawien
E11 Vereinigtes Königreich
E12 Österreich
E13 Luxemburg
E14 Schweiz
xenon
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Sprach irgendwer gegen Bi-Xenon? Es ging um die Technik bzgl. Verwendung Xenon Abblend mit vorgeschriebener LWR und SpritzeKonne hat geschrieben:gibs ja doch als abblendlicht und fernlichtbixenon
Muß jeder selberwissen und vor allem die Steuergeräte unterbekommenKonne hat geschrieben: also wenn da bixenon nich so teuer wär tät ichs machn in beide scheinwerfer tüv is mia doch latte
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MEINST DU DAS HUMMELN VON BIENEN GEMOBBT WERDEN WEIL SIE ZU DICK SIND???????
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wusste ja nich das es bi auch so gibtsilver650man hat geschrieben:Sprach irgendwer gegen Bi-Xenon? Es ging um die Technik bzgl. Verwendung Xenon Abblend mit vorgeschriebener LWR und SpritzeKonne hat geschrieben:gibs ja doch als abblendlicht und fernlichtbixenon
Muß jeder selberwissen und vor allem die Steuergeräte unterbekommenKonne hat geschrieben: also wenn da bixenon nich so teuer wär tät ichs machn in beide scheinwerfer tüv is mia doch latte

in der svs findet sich sicher ein plätzchen

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Bei Bi-Xenon wird entweder mit je einer Leuchtquelle für Fern- und Abblendlicht gearbeit oder aber mit einer Leuchtquelle, wo dann mittels Klappspiegel (Shutter) zwischen Fern- und Abblendlicht gewechselt wird.Konne hat geschrieben:wusste ja nich das es bi auch so gibtsilver650man hat geschrieben:Sprach irgendwer gegen Bi-Xenon? Es ging um die Technik bzgl. Verwendung Xenon Abblend mit vorgeschriebener LWR und SpritzeKonne hat geschrieben:gibs ja doch als abblendlicht und fernlichtbixenon
Muß jeder selberwissen und vor allem die Steuergeräte unterbekommenKonne hat geschrieben: also wenn da bixenon nich so teuer wär tät ichs machn in beide scheinwerfer tüv is mia doch latte
in der svs findet sich sicher ein plätzchen
Kannst dir bei meinem Touran mal anschauen

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Blue Vision sind Käse nimm lieber osram silver schieß mich tot... weil bei den blauen wird per Filter der Gelbanteil weggemacht... hatte das im Lupo drin, da merkste wenn einer hinter dir ist absolut nicht das du Licht anhast. Deswegen hab ich mir diese silver viecher fürs Auto und die +50% fürs Moped geholt
löl, das fernlicht hat den sinn in die weite zu leuchten, wozu soll ich es dann in der weite regulieren?! die heilbronner TÜV deppen kannste eh vergessen, keine ahnung von nix und davon viel, ich fahr schon gar nicht mehr dran vorbeiBluebird hat geschrieben:so, hab heute antwort vom tüv (anfrage ob man xenonbrenner von ebay fürs fernlicht bei nem doppelscheinwerfer verwenden kann)
antwort: nein. da auch fürs fernlicht ne leuchtweitenregelung benötigt wird. und das ebaymaterial hat nur gefakte e-nummern (sind umgebaute h4, h7 oder h3 birnen)

welche kannst denn empfehlen?Lazareth hat geschrieben:löl, das fernlicht hat den sinn in die weite zu leuchten, wozu soll ich es dann in der weite regulieren?! die heilbronner TÜV deppen kannste eh vergessen, keine ahnung von nix und davon viel, ich fahr schon gar nicht mehr dran vorbeiBluebird hat geschrieben:so, hab heute antwort vom tüv (anfrage ob man xenonbrenner von ebay fürs fernlicht bei nem doppelscheinwerfer verwenden kann)
antwort: nein. da auch fürs fernlicht ne leuchtweitenregelung benötigt wird. und das ebaymaterial hat nur gefakte e-nummern (sind umgebaute h4, h7 oder h3 birnen)...

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Solange du einen Scheinwerfer mit abblend- und Fernlicht hast, wirst du den ohne LWR und ASR nicht eingetragen bekommen. Eine Schlupflücke bietet die Verwendung von 2 unabhängigen Scheinwerfer, also einen Fern- und der Andere Abblendlicht. Dann würde man (wenn Xenon) nur beim Abblendlicht LWR und SWR benötigen. Die Scheinwerfer müssen jedoch die jeweilige Zulassung für Xenon haben (also hauptsächlich der Scheinwerfer mit Glas).Lazareth hat geschrieben:löl, das fernlicht hat den sinn in die weite zu leuchten, wozu soll ich es dann in der weite regulieren?! die heilbronner TÜV deppen kannste eh vergessen, keine ahnung von nix und davon viel, ich fahr schon gar nicht mehr dran vorbeiBluebird hat geschrieben:so, hab heute antwort vom tüv (anfrage ob man xenonbrenner von ebay fürs fernlicht bei nem doppelscheinwerfer verwenden kann)
antwort: nein. da auch fürs fernlicht ne leuchtweitenregelung benötigt wird. und das ebaymaterial hat nur gefakte e-nummern (sind umgebaute h4, h7 oder h3 birnen)...
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so hab ichs meinem Tüvver vorgetragen. Dennoch hat er gesagt, es würde nicht gehn, weil man auch für Fernlicht auch LWR braucht. Bei der SWR könnte man aber noch n Auge zudrücken, sagt er. Naja, sind eben diese Heilbronner Tüvver, die sind nunmal so streng. Bei Mega Tec gibts n Xenonscheinwerfer mit E- Nummer (Danke Lazareth). Muss da mal anfragensilver650man hat geschrieben:Solange du einen Scheinwerfer mit abblend- und Fernlicht hast, wirst du den ohne LWR und ASR nicht eingetragen bekommen. Eine Schlupflücke bietet die Verwendung von 2 unabhängigen Scheinwerfer, also einen Fern- und der Andere Abblendlicht. Dann würde man (wenn Xenon) nur beim Abblendlicht LWR und SWR benötigen. Die Scheinwerfer müssen jedoch die jeweilige Zulassung für Xenon haben (also hauptsächlich der Scheinwerfer mit Glas).Lazareth hat geschrieben:löl, das fernlicht hat den sinn in die weite zu leuchten, wozu soll ich es dann in der weite regulieren?! die heilbronner TÜV deppen kannste eh vergessen, keine ahnung von nix und davon viel, ich fahr schon gar nicht mehr dran vorbeiBluebird hat geschrieben:so, hab heute antwort vom tüv (anfrage ob man xenonbrenner von ebay fürs fernlicht bei nem doppelscheinwerfer verwenden kann)
antwort: nein. da auch fürs fernlicht ne leuchtweitenregelung benötigt wird. und das ebaymaterial hat nur gefakte e-nummern (sind umgebaute h4, h7 oder h3 birnen)...
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Den hab ich drin.Bluebird hat geschrieben:Bei Mega Tec gibts n Xenonscheinwerfer mit E- Nummer (Danke Lazareth). Muss da mal anfragen
Ist aber nicht bei ihm gekauft.
Der Scheinwerfer ist jedoch ein Zusatzscheinwerfer. Wenn eure Tüver sowieso schon sich ins Hemd machen, kannste dann das bei euch vergessen.
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Mein Tüv sagt: Egal was bei den Xenonbrennern für ein E-Prüfzeichen oder Zertifikat druff ist, egal ob Abblend oder Fernlicht, der Scheinwerfer muss bauartbedingt für Xenonbrenner zugelassen sein!!
Und das ist keiner!! Alle sind nur für übliche Halogenbirnen zugelassen!!
Wenn du Xenon eingetragen bekommen möchtest musst du also zum Lichtechnischen Instutut nach Karslruhe oder Berlin gehn, um eine Reihe von Messungen zu machen!!http://www.lti.uni-karlsruhe.de/
Soweit mein Wissensstand! (Wobei er(Tüv Typ) bei mir gesagt hat für den Fernscheinwerfen sei keine AWL und SWR nötig! Aber -> nicht bauartbedingt zugelassen!
gruß Adrian
Und das ist keiner!! Alle sind nur für übliche Halogenbirnen zugelassen!!
Wenn du Xenon eingetragen bekommen möchtest musst du also zum Lichtechnischen Instutut nach Karslruhe oder Berlin gehn, um eine Reihe von Messungen zu machen!!http://www.lti.uni-karlsruhe.de/
Soweit mein Wissensstand! (Wobei er(Tüv Typ) bei mir gesagt hat für den Fernscheinwerfen sei keine AWL und SWR nötig! Aber -> nicht bauartbedingt zugelassen!
gruß Adrian