Is des Erlaubt ??
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Schubser
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linus
das mit dem blaustich liegt meineswissens daran dass bei den weissen LEDs mittels uv/blauen wellenlängen ein leuchtmittel angeleuchtet wird was dann wiederum das gesamte spekrtum abstrahlt. das wird so gemacht weil weiss keine farbe ist und keine spezifische wellenlänge hat. je nach spannung bekommt man eine wellenlänge aber weiss geht halt nich. also haben theoretisch alle weissen LEDs diesen blauschimmer. kann auch sein dass es nicht stimmt aber das ist mein wissensstand 
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Sniper
Nicht alles was nach vorne Leuchtet muß weiss sein. Nebelscheinwerfer dürfen auch gelb sein 
Fehler in der Beleuchtung sind keine geringfügige Mängel mehr wie früher.
Die Betriebserlaubnis erlischt wenn die Beleuchtung nicht den Vorschriften entspricht.
Find ich auch richtig so. Wäre ja fatal wenn jeder in unterschiedlichen Farben leuchtet.
Gruß Sniper
Fehler in der Beleuchtung sind keine geringfügige Mängel mehr wie früher.
Die Betriebserlaubnis erlischt wenn die Beleuchtung nicht den Vorschriften entspricht.
Find ich auch richtig so. Wäre ja fatal wenn jeder in unterschiedlichen Farben leuchtet.
Gruß Sniper
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Schubser
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Sniper
Hö? Wenn dein Auspuff kaputt ist erlischt auch nicht die Betriebserlaubnis, aber bau dir doch mal einen anderen dran..somit kannst dir die Frage selbst beantworten.nenhmen wir mal einen PKW mit defektem Abblendlicht...dann Erlöschen der Betriebserlaubnis
Wenn etwas defekt ist oder ob man was verbaut was nicht erlaubt ist sind 2 ganz unterschiedliche Dinge.
Gruß Sniper
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Schubser
Das war nur ein Vergleich und zu Deinem Auspuff komme ich gleich 
Schaue doch mal in den § 19 STVZO, dort wirst Du die Bestimmungen zur Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis finden.
Diese Betriebserlaubnis erlischt, wenn
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird
Bei dem Standlicht kann ich keine konkrete Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer erkennen. Erlaubt ist es dennoch nicht und wird somit mit einem Bußgeld geahndet.
Deinen Auspuff findest Du dann unter Punkt 3 wieder.
Bis denne
Schaue doch mal in den § 19 STVZO, dort wirst Du die Bestimmungen zur Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis finden.
Diese Betriebserlaubnis erlischt, wenn
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird
Bei dem Standlicht kann ich keine konkrete Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer erkennen. Erlaubt ist es dennoch nicht und wird somit mit einem Bußgeld geahndet.
Deinen Auspuff findest Du dann unter Punkt 3 wieder.
Bis denne
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Sniper
Abnahmen nach § 19 STVZO und § 21 machen wir jeden Tag mehrmals in der Firma. Und sollte irgendwas nicht mit der Beleuchtung in Ordnung sein, auch wenn es nur ein rückstrahler ist, bekommt das Fahrzeug keine Abnahme von uns bis der Mangel behoben ist.
Es ist zwar kleinlich, aber auch Standlicht gehört zu deinem Punkt2. Dazu gehört die komplette Beleuchtung. Werden Lampen ohne EG-Genehmigung verbaut erlischt die Betriebserlaubnis.
Gruß Sniper
Es ist zwar kleinlich, aber auch Standlicht gehört zu deinem Punkt2. Dazu gehört die komplette Beleuchtung. Werden Lampen ohne EG-Genehmigung verbaut erlischt die Betriebserlaubnis.
Gruß Sniper
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Schubser
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Schubser
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Sniper
Hehe du läßt net locker, oder 
Aber ganz unrecht hast du eventuell gar nicht, bei uns ist das alles etwas anderes wie im "normalen" Straßenverkehr. Mal schauen was meine Kollegen morgen dazu meinen.
@Gutso
Hör auf zu lachen
Gruß Sniper
Nein, da wir Neufahrzeughersteller sind und sogar Fahrzeuge ohne ABE haben.Die Betriebserlaubnis hat das Fahrzeug schon lange
Aber ganz unrecht hast du eventuell gar nicht, bei uns ist das alles etwas anderes wie im "normalen" Straßenverkehr. Mal schauen was meine Kollegen morgen dazu meinen.
@Gutso
Hör auf zu lachen
Gruß Sniper
Zuletzt geändert von Sniper am 05.03.2006 22:43, insgesamt 1-mal geändert.
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Sniper
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Schubser
Neee..ich laß nicht locker 
Ein Fahrzeug, für das eine Betriebserlaubnis erteilt werden soll, muß natürlich in einem einwandfreien Zustand sein... wäre ja noch schöner, wenn die Dinger schon "nicht Vorschriftsmäßig" auf den Markt kommen würden.
Klassische Fälle für das Erlöschen der Betriebserlaunis wären z.B. das Verkleben von Folien im vorderen Bereich der Scheiben am PKW/LKW, kürzen der Federn um die Karre etwas tiefer zu bekommen oder zwei fette Nebelscheinwerfer als Bremslicht zu nutzen. Alle Punkte führen zu Gefahren für die Verkehrsteilnehmer (schlechte Sicht, etwaiges unkontrollierbares Fahrverhalten oder starke Blendwirkung). Der klassische K&N gehört schon wieder zu den Geräusch-/und Abgaswerten.
Veränderungen an lichtechnischen Anlagen kann wie oben beschrieben sehr wohl zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen...es muß halt nur eine konkrete Gefahr vorhanden sein und die sehe ich bei einem bläulich leuchtendem Standlicht nicht.
Bis denne und ich bin gespannt auf die Antwort.
Ein Fahrzeug, für das eine Betriebserlaubnis erteilt werden soll, muß natürlich in einem einwandfreien Zustand sein... wäre ja noch schöner, wenn die Dinger schon "nicht Vorschriftsmäßig" auf den Markt kommen würden.
Klassische Fälle für das Erlöschen der Betriebserlaunis wären z.B. das Verkleben von Folien im vorderen Bereich der Scheiben am PKW/LKW, kürzen der Federn um die Karre etwas tiefer zu bekommen oder zwei fette Nebelscheinwerfer als Bremslicht zu nutzen. Alle Punkte führen zu Gefahren für die Verkehrsteilnehmer (schlechte Sicht, etwaiges unkontrollierbares Fahrverhalten oder starke Blendwirkung). Der klassische K&N gehört schon wieder zu den Geräusch-/und Abgaswerten.
Veränderungen an lichtechnischen Anlagen kann wie oben beschrieben sehr wohl zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen...es muß halt nur eine konkrete Gefahr vorhanden sein und die sehe ich bei einem bläulich leuchtendem Standlicht nicht.
Bis denne und ich bin gespannt auf die Antwort.