Is des Erlaubt ??


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Schubser


#31

Beitrag von Schubser » 05.03.2006 18:24

Mir ist das nun auch kack egal...hat E- Prüfzeichen und das bläuliche Licht sieht gar nicht mal so schlecht aus...also liebe SV Gemeinde...gewöhnt Euch daran eine bläuliche Kennzeichenbeleuchtung vor Euch zu haben :lol: :lol: :lol: :) moped :)wech(:

linus


#32

Beitrag von linus » 05.03.2006 18:40

das mit dem blaustich liegt meineswissens daran dass bei den weissen LEDs mittels uv/blauen wellenlängen ein leuchtmittel angeleuchtet wird was dann wiederum das gesamte spekrtum abstrahlt. das wird so gemacht weil weiss keine farbe ist und keine spezifische wellenlänge hat. je nach spannung bekommt man eine wellenlänge aber weiss geht halt nich. also haben theoretisch alle weissen LEDs diesen blauschimmer. kann auch sein dass es nicht stimmt aber das ist mein wissensstand ;)

Sniper


#33

Beitrag von Sniper » 05.03.2006 20:10

Nicht alles was nach vorne Leuchtet muß weiss sein. Nebelscheinwerfer dürfen auch gelb sein :wink:

Fehler in der Beleuchtung sind keine geringfügige Mängel mehr wie früher.
Die Betriebserlaubnis erlischt wenn die Beleuchtung nicht den Vorschriften entspricht.

Find ich auch richtig so. Wäre ja fatal wenn jeder in unterschiedlichen Farben leuchtet.

Gruß Sniper

Schubser


#34

Beitrag von Schubser » 05.03.2006 20:17

Nicht den Vorschriften ensprechen würde es ja auch, wenn ein Teil der Beleuchtung defekt wäre :wink: Nehmen wir mal einen PKW mit defektem Abblendlicht...dann Erlöschen der Betriebserlaubnis :?:... na da kann was nicht stimmen.... §§ bitte :wink:

Sniper


#35

Beitrag von Sniper » 05.03.2006 20:22

nenhmen wir mal einen PKW mit defektem Abblendlicht...dann Erlöschen der Betriebserlaubnis
Hö? Wenn dein Auspuff kaputt ist erlischt auch nicht die Betriebserlaubnis, aber bau dir doch mal einen anderen dran..somit kannst dir die Frage selbst beantworten.

Wenn etwas defekt ist oder ob man was verbaut was nicht erlaubt ist sind 2 ganz unterschiedliche Dinge.

Gruß Sniper

Schubser


#36

Beitrag von Schubser » 05.03.2006 22:02

Das war nur ein Vergleich und zu Deinem Auspuff komme ich gleich :wink:
Schaue doch mal in den § 19 STVZO, dort wirst Du die Bestimmungen zur Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis finden.
Diese Betriebserlaubnis erlischt, wenn

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird

Bei dem Standlicht kann ich keine konkrete Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer erkennen. Erlaubt ist es dennoch nicht und wird somit mit einem Bußgeld geahndet.
Deinen Auspuff findest Du dann unter Punkt 3 wieder.
Bis denne

Sniper


#37

Beitrag von Sniper » 05.03.2006 22:16

Abnahmen nach § 19 STVZO und § 21 machen wir jeden Tag mehrmals in der Firma. Und sollte irgendwas nicht mit der Beleuchtung in Ordnung sein, auch wenn es nur ein rückstrahler ist, bekommt das Fahrzeug keine Abnahme von uns bis der Mangel behoben ist.

Es ist zwar kleinlich, aber auch Standlicht gehört zu deinem Punkt2. Dazu gehört die komplette Beleuchtung. Werden Lampen ohne EG-Genehmigung verbaut erlischt die Betriebserlaubnis.


Gruß Sniper

Schubser


#38

Beitrag von Schubser » 05.03.2006 22:20

Dann wirst Du wissen, dass das was ihr macht eine Arbeit im Rahmen des Zulassungsverfahrens ist und auch geringfügige Mängel einer Zulassung im Wege stehen können. Die Betriebserlaubnis hat das Fahrzeug schon lange :wink:

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#39

Beitrag von Gutso » 05.03.2006 22:22

Das liest sich ja echt lustig, wie die Polizei mit dem TÜV diskutiert :rofl:

bswoolf
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#40

Beitrag von bswoolf » 05.03.2006 22:24

eeecht? ist ja geil! :fun1: :fun3:

Schubser


#41

Beitrag von Schubser » 05.03.2006 22:25

Gutso hat geschrieben:Das liest sich ja echt lustig, wie die Polizei mit dem TÜV diskutiert :rofl:
JaJa... wir können wenigstens vernünftig diskutieren :lol:

Sniper


#42

Beitrag von Sniper » 05.03.2006 22:34

Hehe du läßt net locker, oder :wink:
Die Betriebserlaubnis hat das Fahrzeug schon lange
Nein, da wir Neufahrzeughersteller sind und sogar Fahrzeuge ohne ABE haben.
Aber ganz unrecht hast du eventuell gar nicht, bei uns ist das alles etwas anderes wie im "normalen" Straßenverkehr. Mal schauen was meine Kollegen morgen dazu meinen.

@Gutso

Hör auf zu lachen :twisted:

Gruß Sniper
Zuletzt geändert von Sniper am 05.03.2006 22:43, insgesamt 1-mal geändert.

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#43

Beitrag von Gutso » 05.03.2006 22:39

Sniper hat geschrieben:@Gutso

Hör auf zu lachen :twisted:
Entschuldige aber ich kann einfach nicht aufhören, das ist einfach nur GEIL! *hahaha...*


Ich hoffe dass wir uns wieder im Sommer (ab April) sehen werden :D, du machst dich immer so rar :?

Sniper


#44

Beitrag von Sniper » 05.03.2006 22:42

Ja stimmt :oops:

Hab mir aber vorgenommen mich wieder mehr blicken zu lassen. Sind schon lange nicht mehr zusammen gefahren.


Gruß Sniper

Schubser


#45

Beitrag von Schubser » 05.03.2006 22:47

Neee..ich laß nicht locker :lol:

Ein Fahrzeug, für das eine Betriebserlaubnis erteilt werden soll, muß natürlich in einem einwandfreien Zustand sein... wäre ja noch schöner, wenn die Dinger schon "nicht Vorschriftsmäßig" auf den Markt kommen würden.

Klassische Fälle für das Erlöschen der Betriebserlaunis wären z.B. das Verkleben von Folien im vorderen Bereich der Scheiben am PKW/LKW, kürzen der Federn um die Karre etwas tiefer zu bekommen oder zwei fette Nebelscheinwerfer als Bremslicht zu nutzen. Alle Punkte führen zu Gefahren für die Verkehrsteilnehmer (schlechte Sicht, etwaiges unkontrollierbares Fahrverhalten oder starke Blendwirkung). Der klassische K&N gehört schon wieder zu den Geräusch-/und Abgaswerten.

Veränderungen an lichtechnischen Anlagen kann wie oben beschrieben sehr wohl zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen...es muß halt nur eine konkrete Gefahr vorhanden sein und die sehe ich bei einem bläulich leuchtendem Standlicht nicht.

Bis denne und ich bin gespannt auf die Antwort.

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