Mccoi - Erlaubt?
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~Idefix~
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Mccoi - Erlaubt?
Ich will mir 'nen Kettenöler zulegen und bin im Moment schwer am Mccoi am überlegen. Allerdings ist da ja die EMV Sache.
(Andere System gefallen mir nicht so gut und das CLS Ding ist einfach zu teuer)
Hat wer Erfahrung damit? Oder kennt sich aus? (nur der rechtliche Aspekt)
~Idefix~
(Andere System gefallen mir nicht so gut und das CLS Ding ist einfach zu teuer)
Hat wer Erfahrung damit? Oder kennt sich aus? (nur der rechtliche Aspekt)
~Idefix~
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Gruß zurückDieter hat geschrieben:Hallo Öcher,
soweit ich weiß sind Kettenöler nicht eintragungspflichtig -> also erlaubt!
Gruß aus dem Aachener Vorland (Aldenhoven, DN),
Dieter
Cool. Das sind ja nur 10 Minuten zu Dir.
Mir gehts speziell um die Elektromagnetische Verträglichkeit (wird bei anderen System angepriesen) und inwieweit diese Prüfung wirklich vorgeschrieben ist.
~Idefix~
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SVrider:
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WilheLM TL
Bin gegenteiliger Ansicht - kann aber im Moment nichts Offizielles finden. Kann das mal jemand final klären? Auch bitte, ob und wie Geschwindigkeits-/Temperatur-/Feuchtigkeits-abhängige Regelung eine Forderung nach ABE oder Gutachten beeinflussen.Dieter hat geschrieben: ....
soweit ich weiß sind Kettenöler nicht eintragungspflichtig -> also erlaubt !...
Offizielle, amtliche, nachvollziehbare Aussage!
Ev auch negativ, wenn jemand mal Ärger hatte bei Tüv&Dekra!
Ich bin mir zu 99% sicher, daß ABE/Gutachten erforderlich sind, kann aber nicht ausschließen, daß die Dokumente der gängigen Hersteller ein „Gäg” sind... zwecks Förderung des Verkaufs...
Werd mich auch bemühen, was zu finden...
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~Idefix~
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SVrider:
Ich hatte gehofft, jemand kennt sich aus und wollte keine falschen Fährten legen. Aber, falls ihr auch erst anfangt zu suchen hier mal meine bisherigen Ergebnisse.
Wieweit der mechanische Teil der Anbauten Genehmigungspflichtig ist weiß ich nicht. Über den elektrischen Teil wird mitunter gesagt, dass dafür eine Elektromagnetische Verträglichkeitsprüfung erforderlich sei. Diese soll durch EU-Recht (EU-Richtlinie 97/24/EWG) vorgeschrieben sein und ist meines - bisherigen - Wissenstandes nach durch §55a der STVZO in deutsches Recht eingeflossen.
Zunächst sei gesagt, dass es mir bisher nicht gelungen ist die Anforderungen des §55a wirklich zu finden. (Der Paragraph schweigt sich dummerweise über seine eigenen Anforderungen aus!!)
§55a Abs. 1 findet nach meiner Ansicht auf Zweiräder keine Anwendung. Abs. 2 tut es über den Umweg des §30a Abs. 3 schon.
Demnach ist die EMV für Zweiräder und "zum Einbau in diese Fahrzeuge bestimmte selbständige technische Einheiten" vorgeschrieben.
Übel, aber führt wohl kein Weg dran vorbei.
Aber §72 (Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen) sagt zum §55a Abs. 2:
"§ 55a Abs. 2 (Elektromagnetische Verträglichkeit bei Kraftfahrzeugen nach § 30a Abs. 3) ist spätestens ab dem 17. Juni 2003 auf von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommende Fahrzeuge anzuwenden."
Demnach hätte wiederum alle Bikes, die bis zm 16.6.2003 erstmals zugelassen wurden Glück.
Es lebe die Knubbel SV!!!
Soweit meine Recherchen. Jetzt sind die Juristen gefragt.
Ich werd die nächsten Tage mal beim TÜV in Aachen vorbeischauen. Da läuft der mit Abstand penibelste TÜV-Prüfer rum, den ich bisher gesehen habe. Mal schauen, was der meint.
gruß
~Idefix~
Wieweit der mechanische Teil der Anbauten Genehmigungspflichtig ist weiß ich nicht. Über den elektrischen Teil wird mitunter gesagt, dass dafür eine Elektromagnetische Verträglichkeitsprüfung erforderlich sei. Diese soll durch EU-Recht (EU-Richtlinie 97/24/EWG) vorgeschrieben sein und ist meines - bisherigen - Wissenstandes nach durch §55a der STVZO in deutsches Recht eingeflossen.
Zunächst sei gesagt, dass es mir bisher nicht gelungen ist die Anforderungen des §55a wirklich zu finden. (Der Paragraph schweigt sich dummerweise über seine eigenen Anforderungen aus!!)
§55a Abs. 1 findet nach meiner Ansicht auf Zweiräder keine Anwendung. Abs. 2 tut es über den Umweg des §30a Abs. 3 schon.
Demnach ist die EMV für Zweiräder und "zum Einbau in diese Fahrzeuge bestimmte selbständige technische Einheiten" vorgeschrieben.
Übel, aber führt wohl kein Weg dran vorbei.
Aber §72 (Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen) sagt zum §55a Abs. 2:
"§ 55a Abs. 2 (Elektromagnetische Verträglichkeit bei Kraftfahrzeugen nach § 30a Abs. 3) ist spätestens ab dem 17. Juni 2003 auf von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommende Fahrzeuge anzuwenden."
Demnach hätte wiederum alle Bikes, die bis zm 16.6.2003 erstmals zugelassen wurden Glück.
Es lebe die Knubbel SV!!!
Soweit meine Recherchen. Jetzt sind die Juristen gefragt.
Ich werd die nächsten Tage mal beim TÜV in Aachen vorbeischauen. Da läuft der mit Abstand penibelste TÜV-Prüfer rum, den ich bisher gesehen habe. Mal schauen, was der meint.
gruß
~Idefix~
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WilheLM TL
Na, das Problem EMV scheint mir ja ein geringes... kann ich durch einfachstes Kapseln des µP erledigen... beim schlichten Tropfenspender/Unterdrucksteuerer sowieso nicht relevant... gefährlich ist ein zu hoher Ölauftrag fürs Hinterrad und andere Fahrzeuge... daher bin ich wg Eintragepflicht schon mal nur gefühlsmäßig sehr sicher...
Link zu CLS: http://www.cls200.de/produkte/cls_200/index.php
Auszug bzw letzter Satz: „TÜV-geprüft, EU Typgenehmigung - keine Eintragung in die Fahrzeugpapiere notwendig ” Preis ca. 200€ - 250€
Link zum CLS-Gutachten/Erklärumg wg EMV: http://www.cls200.de/produkte/cls_200/t ... /index.php
Da ja am Kettenblatt geölt werden soll und nicht am Ritzel - und man die Ölleitung sieht, hätte ich das gerne „amtlich” ... werde morgen auch mal anrufen...
Link zu CLS: http://www.cls200.de/produkte/cls_200/index.php
Auszug bzw letzter Satz: „TÜV-geprüft, EU Typgenehmigung - keine Eintragung in die Fahrzeugpapiere notwendig ” Preis ca. 200€ - 250€
Link zum CLS-Gutachten/Erklärumg wg EMV: http://www.cls200.de/produkte/cls_200/t ... /index.php
Da ja am Kettenblatt geölt werden soll und nicht am Ritzel - und man die Ölleitung sieht, hätte ich das gerne „amtlich” ... werde morgen auch mal anrufen...
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WilheLM TL
Kapseln - - dachte weniger an die EMV-Prüfung, eine ABE kann ich mir eh' für ein Unikat nicht leisten... 
Nö, das Steuerteil liegt nur eine Handbreit neben der ECU, die wiederum ist sehr empfindlich gegen Streufelder... wegen EMV mach ich mir keinen Kopf, da könnt' ich speedohealer, Ganganzeige, Fahrradtacho usw ja glatt vergessen... soviel Freiheit muß sein!
Mir gehts darum, ob der ölhydraulische Teil der Kettenschmierung TÜV/ABE-pflichtig ist... weil man das Teil sieht! und eine Fehlfunktion gefährlich! ist...
EDIT: hab gegoogelt: http://forum.cbrforum.de/viewtopic.php? ... 8667f699f6 - viewtopic.php?t=9410&highlight=
HOBBIT ist der Hersteller der CLS-Systeme... und schreibt:
„Hallo,
die TÜV-Freigabe und die Freigabe vom KBA (für deutsche Produkte) ist seit Mitte des Jahres verbindlich für alle elektronischen Anbauteila an Motorrädern. Bei anderen KFZ war das schon eher der Fall.
Das darf man nicht mit der HU verwechseln. Bei allen Fahrzeugen die elektronische Anbauteile verbaut haben erlischt die Betriebserlaubnis wenn diese Teile keine Freigabe besitzen. Dieses Gutachten bezieht sich in erster Linie auf die EMV (elektromagnetische Verträglichkeit). Der Hersteller des Produkts ist für diese Dinge verantwortlich.
Da der Scotti nix elektronisches hat braucht er das auch nicht. Aus Versicherungsgründen hat aber auch er eine Freigabe vom TÜV.
Somit sind alle MAccoi User ohne ABE unterwegs.
Ich möchte nicht schon wieder eine Diskussion über den Sinn und Unsinn solcher Verfahren führen. Ich bin selbst kein Freund von Bürokratie, die Vorschriften sind aber in der EU so eingeführt worden, daran kann man nichts mehr ändern.
Mein Kettenöler heißt übrigens CLS 200µ nicht CLS 2000.
Für alle die es interessiert, der Name kommt daher das der Prototyp des Systems 200µA an Strom in Ruhe verbraucht hat, das neue System braucht etwa 150 µA, soviel zu Störstrahlungen.” Quelle: http://212.227.203.16/vb/showthread.php ... stid=53126
Er schreibt hier, daß eine ABE aus Sicht der Produkthaftung für ihn sinnvoll ist... http://www.super-blackbird.de/modules.p ... 7940aa42eb
Der Tag wirds bringen...
Nö, das Steuerteil liegt nur eine Handbreit neben der ECU, die wiederum ist sehr empfindlich gegen Streufelder... wegen EMV mach ich mir keinen Kopf, da könnt' ich speedohealer, Ganganzeige, Fahrradtacho usw ja glatt vergessen... soviel Freiheit muß sein!
Mir gehts darum, ob der ölhydraulische Teil der Kettenschmierung TÜV/ABE-pflichtig ist... weil man das Teil sieht! und eine Fehlfunktion gefährlich! ist...
EDIT: hab gegoogelt: http://forum.cbrforum.de/viewtopic.php? ... 8667f699f6 - viewtopic.php?t=9410&highlight=
„Hallo,
die TÜV-Freigabe und die Freigabe vom KBA (für deutsche Produkte) ist seit Mitte des Jahres verbindlich für alle elektronischen Anbauteila an Motorrädern. Bei anderen KFZ war das schon eher der Fall.
Das darf man nicht mit der HU verwechseln. Bei allen Fahrzeugen die elektronische Anbauteile verbaut haben erlischt die Betriebserlaubnis wenn diese Teile keine Freigabe besitzen. Dieses Gutachten bezieht sich in erster Linie auf die EMV (elektromagnetische Verträglichkeit). Der Hersteller des Produkts ist für diese Dinge verantwortlich.
Da der Scotti nix elektronisches hat braucht er das auch nicht. Aus Versicherungsgründen hat aber auch er eine Freigabe vom TÜV.
Somit sind alle MAccoi User ohne ABE unterwegs.
Ich möchte nicht schon wieder eine Diskussion über den Sinn und Unsinn solcher Verfahren führen. Ich bin selbst kein Freund von Bürokratie, die Vorschriften sind aber in der EU so eingeführt worden, daran kann man nichts mehr ändern.
Mein Kettenöler heißt übrigens CLS 200µ nicht CLS 2000.
Für alle die es interessiert, der Name kommt daher das der Prototyp des Systems 200µA an Strom in Ruhe verbraucht hat, das neue System braucht etwa 150 µA, soviel zu Störstrahlungen.” Quelle: http://212.227.203.16/vb/showthread.php ... stid=53126
Er schreibt hier, daß eine ABE aus Sicht der Produkthaftung für ihn sinnvoll ist... http://www.super-blackbird.de/modules.p ... 7940aa42eb
Der Tag wirds bringen...
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~Idefix~
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SVrider:
Dazu ein paar Anmerkungen von mir. Autor der Zitate ist Heiko Höbelt, Verkäufer des CLS 200.WilheLM TL hat geschrieben:„Hallo,
die TÜV-Freigabe und die Freigabe vom KBA (für deutsche Produkte) ist seit Mitte des Jahres verbindlich für alle elektronischen Anbauteila an Motorrädern.
Das Posting ist von 2003 und im Prinzip richtg.
Er verschweigt aber Ein paar Dinge
Stichtag ist der 17.6.2003 und bezieht sich auf das ERSTZULASSUNGSDATUM. Es ist kein Stichtag für alle Motorräder!
Und das ist glatt gelogen!!WilheLM TL hat geschrieben: Somit sind alle MAccoi User ohne ABE unterwegs.
Und wenn er sich wirklich damit beschäftigt hat und wirklich die 30.000 Euro für seine Prüfung ausgegeben hat (Zahl stammt aus irgendeinem Forum ebenfalls von Heiko), dann weiß er das auch!! Zweiräder, die vor dem 17.6.2003 zugelassen wurden, fallen nach meinem jetzigen Wissensstand nicht unter diese Regelung. (Falls ich mich irre und mich jemand davon überzeugen kann, dann entschuldige ich mich auch gerne in aller Öffentlichkeit für den Vorwurf!)
Was er schreibt (und was ich gelesen habe) hat stets einen wahren Kern gehabt, aber ihr solltest eins immer im Hinterkopf haben. Er verkauft ein Konkurrenzprodukt und hat hier ein finanzielles Interesse. Seine Aussagen sind meist richtig, ab und zu ein kleines bischen falsch, aber wenn er was davon hat durchaus mal unvollständig!
~Idefix~
KORREKTUR:
Natürlich haben MCCOI Nutzer keine ABE. Somit war es nicht gelogen! Woher sollten sie auch eine haben?. Es gibt ja keine!
Aber es ist mindestens fraglich, ob alle Mccoi Nutzer überhaupt eine brauchen. Zumindest was die EMV angeht ist sie wohl nicht für alle Zweiräder die rumfahren vorgeschrieben.
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Martin650
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McMurphy
guter Einwand - hab ich so noch nie drüber nachgedacht. 
auf der anderen Seite fliegt das Kettenfett natürlich auch auf die Straße. würde man nur an die Umwelt denken dürfte man aber so oder so kein Motorrad fahren weil das ja meist je nur aus Spass gemacht wird. dann müssten wir alle mit Bus und Bahn unterwegs sein.
auf der anderen Seite fliegt das Kettenfett natürlich auch auf die Straße. würde man nur an die Umwelt denken dürfte man aber so oder so kein Motorrad fahren weil das ja meist je nur aus Spass gemacht wird. dann müssten wir alle mit Bus und Bahn unterwegs sein.