Wie weiter oben schon geschrieben hätte dem Händler der mangelhafte zustand der Kette auffallen müßen!
Falls der Ärger mit der Reparatur machen sollte kannst Ihn ja mal auf die Gewährleistung hinweisen.
Gilt aber nur wenn die nicht ausdrücklich im Vertrag ausgeschlossen wurde.
http://www.unfallrecht24.de/index1.html ... stung.html
Da Ihm der Mangel hätte bekannt sein müssen gilt eventuell auch der Paragraph für Arglistigetäuschung
Arglistige Täuschung durch den Verkäufer liegt nur dann vor, wenn dieser ihm bekannte Mängel oder Mängel, die er hätte erkennen müssen, bewusst verschweigt.Die Beweispflicht liegt hier allerdings bei Ihnen als Käufer. Das bedeutet, dass Sie dem Verkäufer nachweisen müssen, dass er die Mängel kannte oder hätte erkennen müssen. Die ist in der Praxis sehr oft nicht möglich, weshalb eine arglistige Täuschung des Verkäufers nur sehr selten der Grund für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist. Gerade bei älteren Fahrzeugen mit mehreren Vorbesitzern kann der Verkäufer das Fahrzeug ja bereits unwissend mit dem Schaden übernommen haben. Hier bleibt nur die Möglichkeit, sich diesbezüglich bei den Vorbesitzern zu erkundigen.