Und das erzählst du auch noch öffentlichSV-Schnarchi hat geschrieben: zwecks meiner Nachtblindheit,



naja, geht mich eigentlich nix an , aber ich würds mal löschen.............
Ja. In den ersten 6 Monaten muß der Händler Dir beweisen, daß der Fehler nicht schon beim Kauf vorhanden war. Danach kehrt sich die Beweislast um.SV-Schnarchi hat geschrieben: Der Leiter dieser Abteilung meinte ich müsse beweisen können dass dieser Fehler schon vor knapp einem Jahr da war damit dieser Gewährleistungsanspruch greift...
Ich weiß nicht, kennt sich einer da gut aus? Wie ist das? Stimmt das?