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RAINOSATOR


#31

Beitrag von RAINOSATOR » 10.04.2007 21:58

SV-Schnarchi hat geschrieben: zwecks meiner Nachtblindheit,
Und das erzählst du auch noch öffentlich :?: :?: :?:

naja, geht mich eigentlich nix an , aber ich würds mal löschen.............

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#32

Beitrag von svbomber » 10.04.2007 22:08

SV-Schnarchi hat geschrieben:Hey, meinst du dass das Suzuki Deutschland weiß?
Ich unterstelle mal "ja", meinte aber die Bekanntheit des Problems hier im Forum.

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#33

Beitrag von solidux » 11.04.2007 16:46

Wenn's auf Garantie geht, lässte den Kabelbaum tauschen,
wenn nicht kaufste dir einen Lötkolben oder entsprechende Klemmen.

Du willst doch wohl nicht wegen dem bißchen den ganzen Kabelbaum bezahlen!!!

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#34

Beitrag von nille » 11.04.2007 17:38

Ich hab das Thema mal schnell überflogen, aber hab ich das richtig mitbekommen!?

Ihr baut Glühlampen mit fast doppelter Wattzahl ein und wundert euch, warum der Stecker abfackelt!???
Gruß Nils

hootie


#35

Beitrag von hootie » 11.04.2007 19:41

Haste falsch verstanden. Bei mir ist das Kabel durchgebrannt, bevor ich die anderen Leuchtmittel verbaut habe.

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#36

Beitrag von SV-Schnarchi » 13.04.2007 12:22

SOdala, war grad nochmal beim Händler, da ich ja "Nur" eine 1-Jährige Gewährleistungsfrist habe machen die an meinem Möp gar nix, d.h. ich müsste alles selbst zahlen, das einzige was sie machen können dass sie mir nen guten Preis machen...

Der Leiter dieser Abteilung meinte ich müsse beweisen können dass dieser Fehler schon vor knapp einem Jahr da war damit dieser Gewährleistungsanspruch greift...

Ich weiß nicht, kennt sich einer da gut aus? Wie ist das? Stimmt das?

Ich werd jetzt ganz einfach quetschverbinder und schrumpfschläuche nehmen und das Zeug zusammen friemeln...
99.000km...und noch nicht Müde->>> SV

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#37

Beitrag von solidux » 16.04.2007 10:03

Ja, aber mein Tipp:
Nimm vollisolierte Rundstecker bzw. Rundhülsen.

Bernd
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#38

Beitrag von Bernd » 16.04.2007 13:56

SV-Schnarchi hat geschrieben: Der Leiter dieser Abteilung meinte ich müsse beweisen können dass dieser Fehler schon vor knapp einem Jahr da war damit dieser Gewährleistungsanspruch greift...

Ich weiß nicht, kennt sich einer da gut aus? Wie ist das? Stimmt das?
Ja. In den ersten 6 Monaten muß der Händler Dir beweisen, daß der Fehler nicht schon beim Kauf vorhanden war. Danach kehrt sich die Beweislast um.

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