[offtopic]fahren mit nur einem rückspiegel erlaubt??


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spaci76


[offtopic]fahren mit nur einem rückspiegel erlaubt??

#1

Beitrag von spaci76 » 16.08.2007 23:40

nabend,

ich hab derzeit nur den linken rückspiegel zur Verfügung, deshalb nun meine Frage, darf ich offiziell damit rum fahren oder benötige ich den rechten auch noch.. ist nur zeitlich bedingt bis ich einen neuen habe..

danke für die info..

cu spaci76

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Lion666
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#2

Beitrag von Lion666 » 17.08.2007 0:14

Bei älteren Fhrzeugen wie z.B. meine MZ TS 250 Bj.'80 ist es noch erlaubt. Ich glaube diese Regelung gilt bis Bj.'88, aber deine SV (sofern du eine hast :wink: ) darf so nicht rumfahren.
Gruß Lion666

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#3

Beitrag von Bernd » 17.08.2007 0:15

Ich glaube bei Erstzulassung ab 1989 sind zwei Spiegel vorgeschrieben.

Gruß
Bernd

spaci76


#4

Beitrag von spaci76 » 17.08.2007 11:12

kennt jemand einen guten kleber? für den spiegel, der schaft ist gebrochen.. aus welchem material ist den der.. sieht echt seltsam aus.. solang bis ich den neuen habe..

cu spaci76

Donut


#5

Beitrag von Donut » 17.08.2007 17:30

also ich glaube bei uns inner schweiz darfste mit dem linke alleine rumfahren.. sonst hätte mir der bulle von heute sicher was gesagt^^ ich hoffe mal ich irre mich ned:D

tm200014


#6

Beitrag von tm200014 » 18.08.2007 18:30

hier in D is es auf jeden fall verboten! bei gewissen rollern (bis 50 ccm oder sowas) gibt es ausnahme regelungen! aber alles oberhalb der 50 ccm grenze braucht 2 spiegel!

den original spiegel gibts ziemlich günstig beim louis! (naja... kommt drauf an was du als günstig bezeichnest... hat glaub 17 € gekostet)


Gruß

jens-assi
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#7

Beitrag von jens-assi » 23.08.2007 20:25

Hallo,

es gilt folgendes:
Für Krafträder die vor dem 1.1.1990 zugelassen wurden, genügt ein Rückspiegel links.
Alle Krafträder, die nach diesem Datum zugelassen wurden und eine bauartbedingte
Höchstgeschwindigkeit von mehr als 100km/h haben, brauchen je einen Rückspiegel auf der
linken und auf der rechten Seite.
Rückspiegelgröße: - nach StVZO: mind. 60cm² spiegelnde Fläche
- nach EU-Norm: runde Rückspiegel 10cm Mindestdurchmesser, ovale
Rückspiegel 15cm Mindestbreite, 10cm Mindesthöhe,
- nach ECE-Norm: mind. 69cm² spiegelnde Fläche.

Es grüßt der jens.

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