[offtopic]fahren mit nur einem rückspiegel erlaubt??
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spaci76
[offtopic]fahren mit nur einem rückspiegel erlaubt??
nabend,
ich hab derzeit nur den linken rückspiegel zur Verfügung, deshalb nun meine Frage, darf ich offiziell damit rum fahren oder benötige ich den rechten auch noch.. ist nur zeitlich bedingt bis ich einen neuen habe..
danke für die info..
cu spaci76
ich hab derzeit nur den linken rückspiegel zur Verfügung, deshalb nun meine Frage, darf ich offiziell damit rum fahren oder benötige ich den rechten auch noch.. ist nur zeitlich bedingt bis ich einen neuen habe..
danke für die info..
cu spaci76
- Lion666
- SV-Rider
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- Registriert: 25.11.2006 23:50
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SVrider:
Bei älteren Fhrzeugen wie z.B. meine MZ TS 250 Bj.'80 ist es noch erlaubt. Ich glaube diese Regelung gilt bis Bj.'88, aber deine SV (sofern du eine hast
) darf so nicht rumfahren.
Gruß Lion666
Black No. 1
"Sometimes I'm think I'm crazy, othertimes I know I'm not"
http://www.spektrum-coverband.de
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spaci76
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Donut
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tm200014
hier in D is es auf jeden fall verboten! bei gewissen rollern (bis 50 ccm oder sowas) gibt es ausnahme regelungen! aber alles oberhalb der 50 ccm grenze braucht 2 spiegel!
den original spiegel gibts ziemlich günstig beim louis! (naja... kommt drauf an was du als günstig bezeichnest... hat glaub 17 € gekostet)
Gruß
den original spiegel gibts ziemlich günstig beim louis! (naja... kommt drauf an was du als günstig bezeichnest... hat glaub 17 € gekostet)
Gruß
Hallo,
es gilt folgendes:
Für Krafträder die vor dem 1.1.1990 zugelassen wurden, genügt ein Rückspiegel links.
Alle Krafträder, die nach diesem Datum zugelassen wurden und eine bauartbedingte
Höchstgeschwindigkeit von mehr als 100km/h haben, brauchen je einen Rückspiegel auf der
linken und auf der rechten Seite.
Rückspiegelgröße: - nach StVZO: mind. 60cm² spiegelnde Fläche
- nach EU-Norm: runde Rückspiegel 10cm Mindestdurchmesser, ovale
Rückspiegel 15cm Mindestbreite, 10cm Mindesthöhe,
- nach ECE-Norm: mind. 69cm² spiegelnde Fläche.
Es grüßt der jens.
es gilt folgendes:
Für Krafträder die vor dem 1.1.1990 zugelassen wurden, genügt ein Rückspiegel links.
Alle Krafträder, die nach diesem Datum zugelassen wurden und eine bauartbedingte
Höchstgeschwindigkeit von mehr als 100km/h haben, brauchen je einen Rückspiegel auf der
linken und auf der rechten Seite.
Rückspiegelgröße: - nach StVZO: mind. 60cm² spiegelnde Fläche
- nach EU-Norm: runde Rückspiegel 10cm Mindestdurchmesser, ovale
Rückspiegel 15cm Mindestbreite, 10cm Mindesthöhe,
- nach ECE-Norm: mind. 69cm² spiegelnde Fläche.
Es grüßt der jens.