Hast du da nen Nachweis?Eifelschleicher hat geschrieben:Im Straßenverkehr darf man nicht filmen (logisch oder?)
Viedeo als Beweis vor Gericht zulässig?
- Topper
- SV-Rider
- Beiträge: 2215
- Registriert: 29.07.2002 20:35
- Wohnort: DLG/AIC
- Kontaktdaten:
-
SVrider:
Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom!
I´m from Bavaria. That´s near Germany.
http://www.riddari-leon.de
I´m from Bavaria. That´s near Germany.
http://www.riddari-leon.de
-
hans rdk
500% zutimungVyper23 hat geschrieben:Wer sich im Verkehr bei seiner Raserei filmt und dann noch jammert ist selber Schuld meiner Meinung nach!
und wer dann noch so blöd ist das teil nach 2 tagen noch rauszurücken ist noch dxxxxxxxx.
Denke das ist das beste um zu beweisen wie ihr die sau rausgelassend habt. und wenn der Autofahrer wirklich keine schuld hat.ist es eigendlich super das er es durch das vidio beweisen kann.
gruss
-
Eifelschleicher
Die Aussage meines Anwalts, eines Anwalts der mal im Fehrnsehen dazu etwas sagte und einen Polizisten der einma deswegen Strafgeld kassierte...Topper hat geschrieben:Hast du da nen Nachweis?Eifelschleicher hat geschrieben:Im Straßenverkehr darf man nicht filmen (logisch oder?)
Weiterhin stützt sich das ganze auf dieses Gesetz:
http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_ ... 50990.html
Was dir verbiete jegliches Bildmaterial, ohne das Einverständis derer die klar zu erkennen sind, sind verboten, ist natürlich im Straßenverkehr doppelt schwer das zu beachten ..
Aber ein genaues Gesetz gegen das Filmen hab ich bisher noch nicht, werd jezz ma ne E mail an ´s Straßenvekehrsamt schreiben, da ich das selber auch ma gern 100% wissen würde !
-
Orga-Team-Süd
Genau darum liebe ich dieses ForumEifelschleicher hat geschrieben:Was dir verbiete jegliches Bildmaterial, ohne das Einverständis derer die klar zu erkennen sind, sind verboten, ist natürlich im Straßenverkehr doppelt schwer das zu beachten ..
-
minimal
Orga-Team-Süd hat geschrieben:Genau darum liebe ich dieses ForumEifelschleicher hat geschrieben:Was dir verbiete jegliches Bildmaterial, ohne das Einverständis derer die klar zu erkennen sind, sind verboten, ist natürlich im Straßenverkehr doppelt schwer das zu beachten ..Gutes Hintergrundwissen absolut verständlich formuliert.