Wenn Du meinstheikchen007 hat geschrieben: FALSCH.
Da er keine Reifenfabrikatsbindung mehr hat, kann er im Rahmen der vorgeschriebenen Reifendimensionen ALLES fahren, auch Mischbereifung ! Er muss sich nur noch an die Reifendimensionen (also 120er / 160er) halten.
Auszug aus der Suzuki-Homepage http://www.suzuki.de :
Wichtige Hinweise zur Bereifung von SUZUKI Krafträdern
1. Hinweise zur Bereifungswahl
Wegfall der Reifenfabrikatsbindung für neue Modelle:
Neue Modelle sind keiner Reifenfabrikatsbindung unterworfen. Die SUZUKI INTERNATIONAL EUROPE GMBH erstellt seit Mai 2007 für alle Modelle keine neuen eigenen Reifenfreigaben. Die aktuellen Reifenbescheinigungen auf http://www.suzuki.de sind weiterhin gültig und geben Auskunft, für welche Modelle noch Reifenfabrikatsbindungen bestehen. Gemäß Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) ist bei Modellen ohne Reifenfabrikatsbindung in den Fz-Papieren grundsätzlich die Verwendung aller Bereifungen erlaubt, die den Reifenbezeichnungen gemäß Fahrzeugpapieren entsprechen.

Dann ließ mal, was Michelin schreibt!!