Mischbereifung erlaubt???


Richtige Einstellungen am Fahrwerk und den für dich richtigen Reifen wählen.
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nille
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Re: Mischbereifung erlaubt???

#16

Beitrag von nille » 26.02.2009 14:05

heikchen007 hat geschrieben: FALSCH.

Da er keine Reifenfabrikatsbindung mehr hat, kann er im Rahmen der vorgeschriebenen Reifendimensionen ALLES fahren, auch Mischbereifung ! Er muss sich nur noch an die Reifendimensionen (also 120er / 160er) halten.

Auszug aus der Suzuki-Homepage http://www.suzuki.de :
Wichtige Hinweise zur Bereifung von SUZUKI Krafträdern

1. Hinweise zur Bereifungswahl

Wegfall der Reifenfabrikatsbindung für neue Modelle:

Neue Modelle sind keiner Reifenfabrikatsbindung unterworfen. Die SUZUKI INTERNATIONAL EUROPE GMBH erstellt seit Mai 2007 für alle Modelle keine neuen eigenen Reifenfreigaben. Die aktuellen Reifenbescheinigungen auf http://www.suzuki.de sind weiterhin gültig und geben Auskunft, für welche Modelle noch Reifenfabrikatsbindungen bestehen. Gemäß Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) ist bei Modellen ohne Reifenfabrikatsbindung in den Fz-Papieren grundsätzlich die Verwendung aller Bereifungen erlaubt, die den Reifenbezeichnungen gemäß Fahrzeugpapieren entsprechen.
Wenn Du meinst :wink:
Dann ließ mal, was Michelin schreibt!!
Gruß Nils

eh6


Re: Mischbereifung erlaubt???

#17

Beitrag von eh6 » 26.02.2009 18:09

danke jungs aber jetzt bin ich auch nicht schlauer.... :D
soviel ich verstanden hab darf ich mit meiner k3 nicht mischen und mit der k7 z.b. die keine reifenbindung mehr hat darf man mischen....???!!!

schade das wir nicht auf einen nenner kommen....hab jetzt mal nen satz Pilot road bestellt.....mal sehen was dabei raus kommt...

littleBigBike


Re: Mischbereifung erlaubt???

#18

Beitrag von littleBigBike » 26.02.2009 18:26

Hab mal folgendes an Michelin geschrieben:
"Guten Tag,
Es geht um ihre "Unbedenklichkeitsbescheinigung für Reifenumrüstung Nr.162/2008".
Meine Frage: dürfen die "alternativen Bereifungen"frei kombiniert werden, wie sie in dem Dokument angegeben sind, oder jeweils nur die beiden Reifen, die in der gleichen ZEILE stehen (vorne + hinten)??
Konkret geht es mir um die Kombination vorne Pilot Power, hinten Pilot Road 2 in der jeweiligen Dimension, wie in der Freigabe beschrieben.
Ich hoffe, mich somit dieses Jahr zum 1.Mal für den Pilot Road 2 entscheiden zu können.

Mit freundlichen Grüßen"

Mal sehen, was zurück kommt...

Das "Problem", dass die Freigabe (Anhang) angeblich nur für die "S" gilt, sehe ich nicht als Problem. Bei "Handelsbezeichnung" steht "SV 650 S", bei Fahrzeugtyp "AV", und bei "ABE Nr./EG-BE Nr." steht "K 329", diese drei stehen auch genauso in meinem Schein (Bei Handelsbezeichnung D.3 steht "SV 650 S, SV 650", meine is ne N). Also gehts nur noch darum, ob man Pipo vorne und MPR2 hinten darf....
Abwarten und Tee trinken :gaehn:
Dateianhänge
Pilot Road 2 Freigabe.pdf
(73.11 KiB) 73-mal heruntergeladen

eh6


Re: Mischbereifung erlaubt???

#19

Beitrag von eh6 » 27.02.2009 19:15

ok super....dann bin ich mal gespannt was dabei raus kommt.....und danke für dir mühe :wink:

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Re: Mischbereifung erlaubt???

#20

Beitrag von nille » 02.03.2009 11:36

So, mal zur Info:
Ich habe mit Michelin telefoniert und es ist so, wie ich es schon geschrieben habe!
DU liegst FALSCH heikchen007!

Auch wenn es für das entsprechende Motorrad keine Reifenfabrikatsbindung gibt,
sind nur die in der Reifenfreigabe aufgeführten Mischbereifungen zulässig!
Wenn man andere Kombinationen fahren will, die nicht in der Freigabe aufgeführt sind,
muss dies vom TÜV per Einzelabnahme in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden!
Gruß Nils

littleBigBike


Michelinfreigaben auf Knubbel

#21

Beitrag von littleBigBike » 04.03.2009 18:33

Dieter hat geschrieben:Bei der Knubbel darf in angegebenen "Mengen" gemischt werden:
http://www.michelin.de/de/PDFServlet?id=297.....
Das nur wie angegeben gemischt werden darf, dürfte ja nun geklärt sein. aber..
Michelin ist in meinen Augen irgendwie inkonsequent, jedenfalls verstehe ich die nicht... :mecker: :????: :mmh:

Für die Knubbel-SV gibt es zwei gültige Freigaben Nr. 163/2008 (Handelsbezeichnung: SV 650, SV 650 S)
und es gibt Nr. 162/2008 (Handelsbezeichnung SV 650 S), also scheint die 162 nur für die S zu gelten, alles andere in den Freigaben ist identisch (Fahrzeugtyp, ABE-Nr., Reifen-,Felgengrößen), aber es sind unterschiedliche Reifen freigegeben.
Also:
- Zwei unterschiedliche Freigaben für eigentlich ein und das selbe Motorrad... :) up :????:
(in meinem Schein steht bei Handelsbezeichnung "SV 650, SV 650 S", welche Freigabe gilt also für mich?)
Dateianhänge
Michelin_Freigabe_Knubbel_S.pdf
(73.11 KiB) 83-mal heruntergeladen
FreigabeMichelin_Freigabe_Knubbel_N_und_S.pdf
(72.63 KiB) 60-mal heruntergeladen

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