Was beachten nach Entdrosselung


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fastMC


Was beachten nach Entdrosselung

#1

Beitrag von fastMC » 26.06.2009 19:35

Hi zusammen,

habe heute meine Maschine zur Werkstatt zwecks Entdrosselung gebracht.
98 auf 128 PS. Mittwoch hol ich se dann wieder ab...
Muss ich die Maschine dann wieder einfahren oder muss ich sonst noch was beachten?

Besten Dank im Voraus

danci1973


Re: Was beachten nach Entdrosselung

#2

Beitrag von danci1973 » 26.06.2009 23:33

fastMC hat geschrieben:Hi zusammen,

habe heute meine Maschine zur Werkstatt zwecks Entdrosselung gebracht.
98 auf 128 PS. Mittwoch hol ich se dann wieder ab...
Muss ich die Maschine dann wieder einfahren oder muss ich sonst noch was beachten?
Nicht zu viel Gas geben - das ist alles... Obwohl so viel unterschied zwischen 98 un 128 PS ist nicht zu erwarten das Mann deswegen Probleme bekommt.

Wenn die keine Kolbenringe erneuern und den Zylinder erneut honen gibt's da nichts einzufahren (und das gehört übrigens nicht zum Entdrosselung).

D.

fastMC


Re: Was beachten nach Entdrosselung

#3

Beitrag von fastMC » 06.07.2009 19:22

Nabend,
hab vorgestern erst die Maschine abholen können. Man war das ein Akt.
Der GÜV-Prüfer hat, aus einem mir unersichtlichen Grund, nicht die Leistung aus dem Brief abgelesen, sondern von der Rechnung der Werkstatt. Und dort stand leider 88 statt 91 KW.
- Das ganze nennt sich dann Gutachten und kostet 30€ -
Die Dame von der Zulasungsstelle hat mir die originalen 91 übrigens nicht eingetragen.

Der "Gutachter" hats mittlerweile korrigiert und morgen gehts dann nochmals zur Stadt.

fastMC


Re: Was beachten nach Entdrosselung

#4

Beitrag von fastMC » 07.07.2009 18:19

So,
jetzt ist's eingetragen.
Jetzt steht bei den Bemerkungen als Punkt 2: "Leistungsreduzierung durch Gaswegbegrenzer" und als Punkt 3: "Leistungssteigerung durch Ausbau Gaswegbegrenzer". :vogel:
Der Dame war nicht klar zu machen, dass das eine das andere aufhebt.

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Jonny
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Re: Was beachten nach Entdrosselung

#5

Beitrag von Jonny » 07.07.2009 20:10

Kann ja beim Wiederverkauf helfen, weil so der Eintrag entfällt!

Wie kommst du denn auf die 128PS?! °_°

MFG Jonny

fastMC


Re: Was beachten nach Entdrosselung

#6

Beitrag von fastMC » 07.07.2009 21:48

Hi,
ab Baujahr 2006 gabs ne kleine Modell Überarbeitung. Die hat also wirklich original 91KW = 128 PS.
Diese hab ich dann auf 98PS drosseln lassen und die Drossel ist jetzt wieder draußen.
Also entspreicht das Moped wieder dem original Zustand.

Laut Papiere: 91KW - 19KW + 19KW

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Re: Was beachten nach Entdrosselung

#7

Beitrag von Teo » 07.07.2009 22:00

fastMC hat geschrieben:Die hat also wirklich original 91KW = 128 PS.
Nicht ganz! :wink: Bei mir ergeben 91Kw = (knapp) 124PS. ;) bier
Bin dann mal wieder da! :-)

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Re: Was beachten nach Entdrosselung

#8

Beitrag von Jonny » 07.07.2009 23:37

Teo hat geschrieben:
fastMC hat geschrieben:Die hat also wirklich original 91KW = 128 PS.
Nicht ganz! :wink: Bei mir ergeben 91Kw = (knapp) 124PS. ;) bier
Hab ich mir doch auch gedacht ;)

91kW x 1,36 = 123,76PS

MFG Jonny

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Re: Was beachten nach Entdrosselung

#9

Beitrag von fastMC » 08.07.2009 7:33

Moin,
ähhh.... ich dachte immer die 1000er hätte ursprünglich 124 und es sind 4 dazu gekommen.
aber die hatte wohl doch nur 120.
und die überarbeitung wahr wohl auch schon 2005.

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