Endtopf eintragen bei Zulassung?


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Saiien II


Endtopf eintragen bei Zulassung?

#1

Beitrag von Saiien II » 06.09.2010 20:11

Hallo, nur eine kurze Frage eines Zulassungsunerfahrenen. :)

Will Morgen meine SV zulassen und da ich nen Eagle-Endtopf mit EG Teilbetriebserlaubnis habe, wollte ich wissen, ob man den dann gleich in den neuen Fzg.-Schein mit eintragen lassen kann? Leg ich dann nur das Erlaubniskärtchen auf den Tisch und der Beamte schreibt das in den Schein und gut ists? Oder brauch ich da noch irgentwas anderes?!

Sorry, hab echt keine Ahnung. Ist das erste Fzg. was ich zulassen will... :roll:

Danke schonmal!

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x-stars
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Re: Endtopf eintragen bei Zulassung?

#2

Beitrag von x-stars » 06.09.2010 21:36

Was heißt Teilbetriebserlaubnis?
-Teilgutachten: Nein, das musst du erst von einem Prüfbetrieb (TÜV, Dekra, GTÜ) deiner Wahl abnehmen lassen, die dir dann eine Bescheinigung erstellen, die genau sagt das der Amtsschimmel in welches Feld auf dem Schein eintragen muss (ums krass zu sagen: Auf dem Amt denkt niemand, da wird stupide dem Abnahmeprotokoll gefolgt, daher steht in meinem Fahrzeugschein nun auch was von "Leistungsänderung durch Rückrüstung in den Originalzustand" statt das "Leistungsbeschränkung durch Drossel Typ..." wegzustreichen)
-wenns du eine Erlaubnis durch E-Nr. (EU-Homologation) meinst, die braucht nicht abgenommen/eingetragen werden. Kärtchen ist in dem Fall für einfachere Handhabe bei Kontrollen durch die Streckenposten, im Prinzip reicht aber die eingestanzte Nr. auf dem Pott (die nat. zu deinem Fahrzeugmodell passen muss, das sieht der Streckenpsoten aber auch erst durch nachgucken im Computer)

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Re: Endtopf eintragen bei Zulassung?

#3

Beitrag von K.haos-Prinz » 06.09.2010 21:44

Der Beamte wird sich das auch am Objekt selbst anschauen und erst dann eintragen. Der Spaß kostet ca. 40€ und ist nicht nötig, sofern die Anlage für deine SV eine Zulassung hat.

Tante Edith meint, dass da schon wieder einer schneller war. Jaja, man sollte nicht auf Antworten klicken und dann vom PC verschwinden :roll:
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Re: Endtopf eintragen bei Zulassung?

#4

Beitrag von Saiien II » 06.09.2010 22:14

Okay, dann behalt ich einfach die Karte... hat ja noch nie Probleme mit dem Teil gegeben. ;) Dachte das der das einfach in den Schein schreiben kann das ich die Karte nicht mehr mit rumschleppen muss, aber so schlimm ist das nun auch nicht...

Viele Grüße

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Re: Endtopf eintragen bei Zulassung?

#5

Beitrag von svfighter » 08.09.2010 23:54

Der Schalterbeamte trägt nur Sachen in den Fahrzeugschein ein, welche vorher von einer Prüforganisation abgenommen wurden
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Re: Endtopf eintragen bei Zulassung?

#6

Beitrag von jensel » 09.09.2010 8:39

svfighter hat geschrieben:Der Schalterbeamte trägt nur Sachen in den Fahrzeugschein ein, welche vorher von einer Prüforganisation abgenommen wurden
Jepp. "Eintragen" tuts der Sachverständige beim TÜV oder ner anderen Prüforganisation. Die Behörde stellt nur nen neuen Fzg- Schein nach der Vorlage vom TÜV aus.

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Re: Endtopf eintragen bei Zulassung?

#7

Beitrag von svfighter » 09.09.2010 9:50

Eintragungen macht die Zulassungsstelle.

Die Prüforganisation prüft "nur" und gibt die empfehlung mit einem Gutachten was eingetragen werden könnte. Die Zulassungsstelle muß das nicht eintragen.

Wir hatten den Fall mal mit einem Motorrad welches zwar geprüft war und alles abgenommen wurde, aber der Halter die Sachen dann nicht fristgemäß eintragen lassen hat. Bei der Kontrolle gabs mächtig Ärger obwohl er die Gutachten bei hatte aber dieses nicht unverzüglich im Schein eintragen ließ
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Re: Endtopf eintragen bei Zulassung?

#8

Beitrag von jensel » 09.09.2010 10:08

So meinte ich das ;)

Ich hab aber beim TÜV auch schon mal einen Wisch bekommen, den konnte ich mitführen. Hab ihn dann erst eintragen lassen, als ich sowieso´n neuen Schein brauchte. Sah aus wie´ne Seite aus dem Schein, wurde gestempelt und unterschrieben, und war OK.

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Re: Endtopf eintragen bei Zulassung?

#9

Beitrag von Ati » 09.09.2010 10:34

für die Eintragung von Änderungen gibt es seitens der Zulassungstelle Fristen zwischen Abnahme und Eintragung. Das Ärgerliche daran ist, dass diese Fristen kaum jemand kennt. Verläßt man sich also darauf, dass die Prüforganisation es ja abgenommen hat und läßt bewußt oder unbewußt diese Frist verstreichen, dann kann es zum einen Ärger bei Kontrollen geben und zum anderen muss die Zulassungstelle es dann nicht mehr eintragen und kann auf Neuprüfung bestehen.
Diese nette Thema hatte ich mit einem Auto einmal durch. Da bin ich wegen Felgeneintragung insgesamt 5 mal zur Zulassung hingefahren. Immer fehlte irgendwas oder die hatten aus irgendeinem Grund zu. Der Gipfel war schließlich, das ich die Abgagswerte vorlegen sollte (für eine Reifen-/Felgeneintragung). Da ich nach 5 Anläufen immer noch keinen Erfolg hatte, und die Sache dann schon einen zeitlichen Aufwand von einem ganzen Tag in Anspruch genommen hat, habe ich die Sache begraben. Fahre nun seit drei Jahren mit dem Prüfgutachten durch die Gegend und werde mich einen Teuel drum scheren. Den TÜV interessiert es nicht, da er ja die Sache nabgenommen hat. Der kennt dazu auch keine Fristen. Im Fall einer Kontrolle wird es vielleicht Ärger geben. Aber darauf bin ich eingestellt. :twisted:
Besonders delikat in meinem Fall ist, dass ich die Leiterin der Zulassungsstelle persönlich gut kenne. Sie hat mir angeraten die Eintragung vornehmen zu lassen. Angesichts der Fristen habe ich es jetzt aber abgelehnt, weil ich keinen Bock auf noch mehr Geldausgabe habe. Sie entschuldigte das Amt über die unmöglichen Vorschriften, an die sie sich halten müssten. Und das die Ausseinandersetzungen mit Antragstellern mitunter echt Nerven auf beiden Seiten kostet kann man sich ja ausmalen. Schon deshalb sind die Damen/Herren am Schalter oft mürrisch trotz spezieller Schulungen im Umgang mit schwierigen Bürgern :wink:
ich sage mit aller Entschiedenheit - vielleicht, eventuell, mal sehen ... und freue mich auch über eine Bewertung
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Re: Endtopf eintragen bei Zulassung?

#10

Beitrag von K.haos-Prinz » 10.09.2010 16:50

Jetzt muss ich da nochmal nachfragen.

Heißt das, dass der Wisch, den ich vom TÜV´er bekomme, wo drin steht, dass Teil X richtig eingebaut ist, etc., wo ich 37€ für bezahle, bei einer Kontrolle nichts zählt, wenn das ganze nicht im Schein steht?
Auf dem Prüfzettel steht doch auch die Fahrgestellnummer usw. Übertragbar ist das doch nicht.
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Re: Endtopf eintragen bei Zulassung?

#11

Beitrag von IMSword » 10.09.2010 18:54

Wenn du den Prüfzettel dabei hast, bei einer Kontrolle, zählt das genauso als ob es in den Papieren stehen würden. Du kannst es halt extra eintragen lassen oder nicht. das bleibt einem Selbst überlassen.
Das is gehoppt wie gesprungen.
Und das das wirklich so ist, ist Fakt !!
Tüv/Dekra/Polizei haben mir das schon mehrfach so bestätigt. Sei es am Auto, oder am Bike.
Kaum macht man's richtig, schon funktioniert's

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Re: Endtopf eintragen bei Zulassung?

#12

Beitrag von Hawkeye_III » 10.09.2010 20:12

Auf dem Prüfzettel steht immer drauf ob der Wisch allein gültig ist oder in die Papiere eingetragen werden muss. Wenn man sich den Kram mal komplett durchliest findet man da immer einen Satz in dem sinngemäß drin steht das man entweder eine Änderung der Fahrzeugpapiere unverzüglich durchführen lassen muss oder es steht drin das der Prüfzettel vorerst ausreicht und erst bei der nächsten Änderung der Fahrzeugpapiere eingetragen werden muss.
...hier ein kleiner Wheelie, Voderrad schnell wieder runter und dann sofort rechts, sonst ists vorbei...
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Re: Endtopf eintragen bei Zulassung?

#13

Beitrag von Roughneck-Alpha » 10.09.2010 21:33

Hab meinen LEO auch eintragen lassen.

Lass das am besten in deinem Fall von der GTÜ machen.Speziell bei Burn-Out in Marienfelde.Der ist sehr kulant der Typ, der da immer ein uns aus geht.Wenn du noch irgendwelche anderen Sachen ( Windschild, Bugspoiler, Sitzbankabdeckung etc ) hast, dann mach das gleich mit.Du zahlst nur einen Einmal-Betrag und das war's.
Dieser Post wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gueltig.




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Re: Endtopf eintragen bei Zulassung?

#14

Beitrag von svfighter » 12.09.2010 22:50

Hawkeye_III hat geschrieben:Auf dem Prüfzettel steht immer drauf ob der Wisch allein gültig ist oder in die Papiere eingetragen werden muss. Wenn man sich den Kram mal komplett durchliest findet man da immer einen Satz in dem sinngemäß drin steht das man entweder eine Änderung der Fahrzeugpapiere unverzüglich durchführen lassen muss oder es steht drin das der Prüfzettel vorerst ausreicht und erst bei der nächsten Änderung der Fahrzeugpapiere eingetragen werden muss.

so schauts :top:

"unverzüglich" is meistens bei Sonderabnahmen/Einzelabnahmen

vergisst man das "unverzüglich" dann erlischt die BE vom Fahrzeug und man hat Ärger an der Backe, so halt geschehen mit meinem Kumpel , hatt Punkte und richtig Schmatter gekostet
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