alter Führerschein: Klasse 1a (gedr.) in 1 (unged) umtragen?


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RV 125


alter Führerschein: Klasse 1a (gedr.) in 1 (unged) umtragen?

#1

Beitrag von RV 125 » 03.08.2003 19:21

Hallo,

muss ich meinen alten rosa Lappen umtragen, um ein offenes Motorrad zu fahren.
Wäre interessant zu wissen, denn dann würde ich heute noch kurz losfahren. Ansonsten muss ich ein paar Tage warten.

Gruß RV 125

Gelöschter Benutzer 431


#2

Beitrag von Gelöschter Benutzer 431 » 03.08.2003 19:23

Heute ist Sonntag !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! :wink:

Oder bin ich völlig durch den Wind :lol:

Gruß

MO (vielleicht der Restalkohol)

RV 125


#3

Beitrag von RV 125 » 03.08.2003 19:41

MO hat geschrieben:Heute ist Sonntag !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! :wink:

Oder bin ich völlig durch den Wind :lol:

Gruß

MO (vielleicht der Restalkohol)
Ja richtig, aber ich habe gestern eine SV650 gekauft und müsste ansonsten noch ein paar Tage warten, bis die Führerscheinstelle offen hat.
Wenn ich mein offenes Motorrad ohne Führerscheinumtragung fahren dürfte, dann würde ich heute noch ne Runde Zweirad fahren gehen!

Danke schonmal vorweg für die schnellen Antworten, wird ja bald dunkel.
:o

The Butler


#4

Beitrag von The Butler » 03.08.2003 20:06

steht auf deinem alten lappen denn ein datum ab dem du ungedrosselt fahren darfst? dann müsste es ja eig gehen! oda? hab selber nur die karte udn meine ma hat noch den alten grauen. Ansonsten fahr einfach! :roll: aba sach nich das ich dir das so gesagt habe :?

RV 125


#5

Beitrag von RV 125 » 03.08.2003 20:11

@Butler:

Nein, es steht kein Datum drauf, nur das wann ich den Führerschein erstanden habe.
Leider, sonst wäre ich schon unterwegs ;-)
Wenn mir niemand was genaues sagen kann, dann lass ich es lieber. Fahren ohne Führerschein wegen 1-2h Spaß...? Jetzt kann ich auch noch 2 Tage warten. Es sei denn, es kennt sich jemand damit gut aus und kann mir bescheidgeben. ;-)

Fazerfahrer


#6

Beitrag von Fazerfahrer » 03.08.2003 20:20

Hi,

vielleicht findest Du hier noch eine klarere Antwort:

http://www.verkehrsportal.de/cgi-bin/vp ... ?msg-39208

Aus dieser Antwort geht meiner Meinung nach hervor, das es besser ist, den Führerschein umschreiben zu lassen, aber nicht zwingend notwendig.

RV 125


#7

Beitrag von RV 125 » 03.08.2003 20:25

@fazerfahrer:

ok, vielen Dank! Also werde ich trotzdem noch die kommende Woche zur Führerscheinstelle gehen, obwohl ich meinen rosa Lappen gern habe. Ist irgendwie nciht so anonym wie das Plastik. ;-)

Gast


#8

Beitrag von Gast » 03.08.2003 20:52

Nein, du musst ihn nicht umschreiben lassen.
Aus dem Datum des Führerscheinerwerbs lässt sich der Tag ableiten, ab dem du offen fahren darfst.
Den Kollegen von der Rennleitung wird demnach genügend Grips zugetraut, daß sie zum eingetragenen Datum 2 Jahre hinzuzählen können. Und die meisten von ihnen können das auch schon ganz gut. ;)

Probleme kannst du nur bekommen, wenn du versuchst, mit deinem Führerschein ins Ausland zu fahren. Nicht alle ausländischen Rennkommissare kennen die deutsche Regelung mit der automatischen Erweiterung nach 2 Jahren.

Also solltest du deinen Schein spätestens vor dem nächsten Mopped-Urlaub umschreiben lassen.

RV 125


#9

Beitrag von RV 125 » 03.08.2003 21:00

Ja, was ich nur nicht verstehe, Freunde von mir mussten damals (vor 3 Jahren, halt nach der Probezeit) irgendwoher ne Unterschrift organisieren, dass sie einige Tkm gafahren sind, dass sie ihern Führerschein umschreiben durften.
Und jetzt gehts ganz ohne umschreiben? komisch irgendwie, oder? Die haben doch den gleichen Fürhrerschein wie ich?

Gast


#10

Beitrag von Gast » 03.08.2003 21:17

Die Regelung, daß du eine bestimmte Anzahl von gefahrenen km angeben musst, gibt es schon seit einer Ewigkeit nicht mehr.

RV 125


#11

Beitrag von RV 125 » 03.08.2003 21:22

ok, dachte, aber wenn Du Dir sicher bist, dann sorry für die Aussage.

RV 125


#12

Beitrag von RV 125 » 03.08.2003 21:42

Hab gerade nochmal geschaut wann die Führerscheinstelle offen hat und habe dabei folgendes entdeckt:
http://www.stuttgart.de/sde/menu/frame/ ... F19648.htm
Da steht bei der alten Klasse noch was von 4Tkm Fahrpraxis. Naja, ich schau mal am Di/Mi vorbei und frag da mal nach, wobei ich das Gefühl habe die wissen auch nicht mehr. Man sollte halt einen Juristen kennen. ;-)

Gast


#13

Beitrag von Gast » 03.08.2003 21:58

Die alte Führerscheinregelung (imo 4 oder 5 Jahre alt) interessiert heute keine Sau mehr. ;)

Aber frag sicherheitshalber nochmal nach, kann ja nicht schaden.

RV 125


#14

Beitrag von RV 125 » 03.08.2003 22:48

ok, mach ich dann auch. Bin halt noch so ein alter Sack ;-)

Ich weiß ja nicht was bei Dir ne Ewigkeit ist. :P

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Gutso
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#15

Beitrag von Gutso » 03.08.2003 23:08

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Zuletzt geändert von Gutso am 25.10.2011 1:42, insgesamt 1-mal geändert.

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