schon gesehen, steht halt leider nicht viel über den alten Führerschein drin.
alter Führerschein: Klasse 1a (gedr.) in 1 (unged) umtragen?
- streaker
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SVrider:
ALSO!
Ich habe immer noch kontakt mit meinem Fahrlehrer und der sagte mir schon vor langer zeit siet der umstellung auf das neue führerschein system
das die KASTRATION auf 34 PS automatisch nach den 2 jahren verfällt!
ich habe auch noch den eintrag für den 1a im rosa lappen und selbst die händler schauen sich ja vor ner probefahrt den lappen an und keiner hat bis heut was dazu gesagt! also kannst du die kleine ruhig abholen und fahre!
gruss streaker
Ich habe immer noch kontakt mit meinem Fahrlehrer und der sagte mir schon vor langer zeit siet der umstellung auf das neue führerschein system
das die KASTRATION auf 34 PS automatisch nach den 2 jahren verfällt!
ich habe auch noch den eintrag für den 1a im rosa lappen und selbst die händler schauen sich ja vor ner probefahrt den lappen an und keiner hat bis heut was dazu gesagt! also kannst du die kleine ruhig abholen und fahre!
gruss streaker
GRÜSSE VON STREAKER / STEPHAN / JÄGERMEISTERIN
Das leben ist zu kurz zum knausrig sein !!!!!
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RV 125
Abgeholt habe ich sie schon, bzw von der Vorbesitzerin herfahren lassen 
Jetzt ist es auch egal. Montag bin ich weg und am Di fahre ich sie zum Händler zwecks TÜV. Und zur Sicherheit werde ich mir dann beim Ummelden der SV auf mich gleich einen neuen Führerschein beantragen. Bis ich die SV dann wiederhabe wird der Führerschein neu sein.
Werde eh irgendwann mal ins Ausland gehen und dann braucht man ihn ja.
Andere Frage: Habe schonmal gehört, dass einem was weggenommen wird, wenn man die Plastikkarte hat. Sollen nur mickrige Sachen sein, aber immerhin. Irgendwas mit schnellen Treckern und langen/schweren Anhängern, oder so. Weiß davon jemand was?
Jetzt ist es auch egal. Montag bin ich weg und am Di fahre ich sie zum Händler zwecks TÜV. Und zur Sicherheit werde ich mir dann beim Ummelden der SV auf mich gleich einen neuen Führerschein beantragen. Bis ich die SV dann wiederhabe wird der Führerschein neu sein.
Werde eh irgendwann mal ins Ausland gehen und dann braucht man ihn ja.
Andere Frage: Habe schonmal gehört, dass einem was weggenommen wird, wenn man die Plastikkarte hat. Sollen nur mickrige Sachen sein, aber immerhin. Irgendwas mit schnellen Treckern und langen/schweren Anhängern, oder so. Weiß davon jemand was?
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SVS-Kyb
Händler in Stuttgart? Tu ja nichts unüberlegtes und geh zum H*****!!RV 125 hat geschrieben:Jetzt ist es auch egal. Montag bin ich weg und am Di fahre ich sie zum Händler zwecks TÜV. [...] Irgendwas mit schnellen Treckern und langen/schweren Anhängern, oder so. Weiß davon jemand was?
Und durch die vielen tollen neuen Klassen und Unterklassen auf Deiner Scheckkarte wird Dir bei den schnellen Treckern etc. nix weggenommen. Wird nur unübersichtlicher...
Aber rosa Lappen regelt.
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RV 125
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SVS-Kyb
Unfreundlich, inkompetent, teuer... und noch vieles mehr.RV 125 hat geschrieben:Was ist am H***** auszusetzen? Kenne ihn so gut wie nicht, aber ein wenig unfreundlich war er schon früher mal.
Andere Empfehlung?
Empfehlung: RU in Ludwigsburg
Thread zu diesem Thema
Naja, rein rechtlich darfst Du mit dem beschränkten rosa Lappen auf keinen Fall fahren. Demnach darfst Du nur gedrosselt fahren, und wenn´s 27 Jahre her ist. Wenn man schon die neue Karte hat, dann braucht man nicht extra hin, weil da steht ja auch unter A ab wann man offen fahren darf.
Und zum Thema "verlieren" der Fahrerlaubnis:
Nach dem alten Führerscheinrecht darfst Du 7,5 Tonner mit Anhänger fahren, das ganze Gespann darf bis zu 14 Tonnen wiegen. Wenn die Dir den neuen normal ausstellen, darfst Du nur noch 7,5t fahren, und wenn die es ganz falsch machen sogar nur noch 3,5t. Außerdem muss auch der Anhänger eingetragen sein, man darf ja neuerdings nur noch Anhänger bis zu ´nem bestimmten Gewicht fahren...
Frag doch einfach deutlich nach, dass du nix verlieren willst.
Und zum Thema "verlieren" der Fahrerlaubnis:
Nach dem alten Führerscheinrecht darfst Du 7,5 Tonner mit Anhänger fahren, das ganze Gespann darf bis zu 14 Tonnen wiegen. Wenn die Dir den neuen normal ausstellen, darfst Du nur noch 7,5t fahren, und wenn die es ganz falsch machen sogar nur noch 3,5t. Außerdem muss auch der Anhänger eingetragen sein, man darf ja neuerdings nur noch Anhänger bis zu ´nem bestimmten Gewicht fahren...
Frag doch einfach deutlich nach, dass du nix verlieren willst.
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Gast
Warum das? Bitte erklären!jensel hat geschrieben:Naja, rein rechtlich darfst Du mit dem beschränkten rosa Lappen auf keinen Fall fahren.
Unsinn.Demnach darfst Du nur gedrosselt fahren, und wenn´s 27 Jahre her ist. Wenn man schon die neue Karte hat, dann braucht man nicht extra hin, weil da steht ja auch unter A ab wann man offen fahren darf.
Nach 2 Jahren gedrosselt darf man automatisch ungedrosselt fahren - steht imo sogar in der Pappe drin.
Ebenfalls absoluter Unsinn.Und zum Thema "verlieren" der Fahrerlaubnis:
Nach dem alten Führerscheinrecht darfst Du 7,5 Tonner mit Anhänger fahren, das ganze Gespann darf bis zu 14 Tonnen wiegen. Wenn die Dir den neuen normal ausstellen, darfst Du nur noch 7,5t fahren, und wenn die es ganz falsch machen sogar nur noch 3,5t.
Als ich meinen Führerschein hab umtragen lassen, wurden mir automatisch die Klassen C1 und C1E anerkannt, was der alten Führerscheinregelung entspricht.
Deine genannte Einschränkung gilt nur für Leute, die ihren Führerschein schon nach dem neuen Recht gemacht haben. Für alle, die ihren Führerschein vor dem 1.1.1999 beantragt haben, gilt weiterhin die alte Regelung.
DURCH UMSCHREIBEN DES FÜHRERSCHEINS VERLIERST DU KEINE RECHTE!!
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Pinky
war es beim alten lappen nicht so das man zum amt musste, was unterschrieben hat und dann ein neues loch gemacht wurde???? jedenfalls gab es das feld für die offene klasse extra oder?!?! - das war doch auch einer der vielbeschworenen vorteile der chipkarte...
beim umtragen musst du nur darauf achten das sie dir alle klassen wieder geben die du mit dem alten führerschein hattest dadurch das die klassen anders aufgeteilt sind und andere bezeichnungen haben könnte da evtl was hinten runten fallen (irren ist menschlich
) - weg genommen wird dir gar nichts
- aber klassen die bei der umstellung "verloren" gehen sind weg und die kriegste nie wieder da du nicht nachweisen kannst das du sie hast (wie ist das wenn man den alten führerschein behalten darf
) kommt sowieso alles nur in betracht wenn du ne ganze liste an klassen hast - bei den normalen drei passiert wohl nix
) dann hat man den führerschein nach den alten regelungen und gesetzen gemacht aber trotzdem den neuen mit den neuen klassen bekommen...
mfg[/quote]
beim umtragen musst du nur darauf achten das sie dir alle klassen wieder geben die du mit dem alten führerschein hattest dadurch das die klassen anders aufgeteilt sind und andere bezeichnungen haben könnte da evtl was hinten runten fallen (irren ist menschlich
nicht ganz... wenn du vor dem 1.1.99 beantragt hast aber nach dem 1.1.99 geburtstag hattest (nur 18terDeine genannte Einschränkung gilt nur für Leute, die ihren Führerschein schon nach dem neuen Recht gemacht haben. Für alle, die ihren Führerschein vor dem 1.1.1999 beantragt haben, gilt weiterhin die alte Regelung.
mfg[/quote]
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Gast
Wohl kaumPinky hat geschrieben:war es beim alten lappen nicht so das man zum amt musste, was unterschrieben hat und dann ein neues loch gemacht wurde????
Ein ausgestanztes Loch (Sternchen) hiess nämlich, daß du die entsprechende Klasse nicht fahren darfst. Es wurde also bei einer Änderung ein komplett neuer Führerschein ausgestellt.
Ich hab eben mal in der alten Pappe geblättert:
Wenn in der alten Pappe die Klasse 1 ausgestanzt ist und nur die Klasse 1a erlaubt ist, dann muss man den Führerschein wohl umtragen lassen.
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Pinky
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Gast
NöPinky hat geschrieben: stellst du jetzt fest das du seit jahren "illegal" mopped fährst??
Ich hab meinen Moppedschein schon nach EU-Recht gemacht. Da ich 26 war durfte ich mich gleich auf's grosse Mopped setzen. Als ich fertig war, hab ich gleich das Plastikkärtchen bekommen.
Meine Klasse "3" wurde auch sofort ordnungsgemäß umgeschrieben (B, BE, C1, C1E, M und L)
Also für mich persönlich stellt sich die Frage nicht, da ich sofort offen fahren durfte. Aber ich hatte in meiner Fahrschulklasse ziemlich viele "Beschränkte"
Soweit ich mich erinnere, wurde bei Erteilung der Klasse 1 das Feld "Klasse 1" nicht ausgestanzt. Auch wenn in den ersten 2 Jahren die Beschränkung gemäß Klasse 1a galt.
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SVS-Kyb
Tschuldigung Bombwurzel, aber ich weiß wovon ich rede.
In der alten Pappe steht nur das Ende der Probezeit drin, sonst nix.
Und bevor´s die Scheckkarten gab, musste der geändert werden. Vielleicht wird das mittlerweile lockerer gehandhabt, da muss man beim Amt nachfragen.
Aber Blödsinn habe ich keinen geschrieben.
Desweiteren verlierst Du beim umschreiben sehr wohl ne Fahrerlaubnis, wenn Du sie nicht ausdrücklich eintragen lässt! Das weiß ich aus eigener Erfahrung, ich habs nämlich vergessen.
Und der C1E entspricht mitnichten dem alten Schein, der gilt nämlich nur bis 7,5t Gesamtgewicht. Und nach dem alten Führerscheinrecht durften wir Gespanne bis zu 14t fahren. Und bei meinen Kumpels steht das auch überal drin, die haben nämlich alle ihren rosa Lappen umschreiben lassen, und nicht den eingeschränkten CE vergessen, so wie ich.
Also, Du solltest nicht zu laut tönen, wenn Du nicht genau weißt wovon Du sprichst.
In der alten Pappe steht nur das Ende der Probezeit drin, sonst nix.
Und bevor´s die Scheckkarten gab, musste der geändert werden. Vielleicht wird das mittlerweile lockerer gehandhabt, da muss man beim Amt nachfragen.
Aber Blödsinn habe ich keinen geschrieben.
Desweiteren verlierst Du beim umschreiben sehr wohl ne Fahrerlaubnis, wenn Du sie nicht ausdrücklich eintragen lässt! Das weiß ich aus eigener Erfahrung, ich habs nämlich vergessen.
Und der C1E entspricht mitnichten dem alten Schein, der gilt nämlich nur bis 7,5t Gesamtgewicht. Und nach dem alten Führerscheinrecht durften wir Gespanne bis zu 14t fahren. Und bei meinen Kumpels steht das auch überal drin, die haben nämlich alle ihren rosa Lappen umschreiben lassen, und nicht den eingeschränkten CE vergessen, so wie ich.
Also, Du solltest nicht zu laut tönen, wenn Du nicht genau weißt wovon Du sprichst.
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Gast
Mag ja alles sein, aber altes Führerscheinrecht juckt heute keinen mehr. Es gilt ausschließlich das derzeit gültige EU-Recht.jensel hat geschrieben:Tschuldigung Bombwurzel, aber ich weiß wovon ich rede.
In der alten Pappe steht nur das Ende der Probezeit drin, sonst nix.
Und bevor´s die Scheckkarten gab, musste der geändert werden. Vielleicht wird das mittlerweile lockerer gehandhabt, da muss man beim Amt nachfragen.
Aber Blödsinn habe ich keinen geschrieben.
DU hast gar nichts vergessen. Die Umstellung erfolgt automatisch - war bisher bei jedem so, den ich kenne.Desweiteren verlierst Du beim umschreiben sehr wohl ne Fahrerlaubnis, wenn Du sie nicht ausdrücklich eintragen lässt! Das weiß ich aus eigener Erfahrung, ich habs nämlich vergessen.
Wenn die Damen vom Amt vergessen haben, dir eine Klasse einzutragen, dann ist das deren Schuld, nicht deine.