schon gesehen, steht halt leider nicht viel über den alten Führerschein drin.

Händler in Stuttgart? Tu ja nichts unüberlegtes und geh zum H*****!!RV 125 hat geschrieben:Jetzt ist es auch egal. Montag bin ich weg und am Di fahre ich sie zum Händler zwecks TÜV. [...] Irgendwas mit schnellen Treckern und langen/schweren Anhängern, oder so. Weiß davon jemand was?
Unfreundlich, inkompetent, teuer... und noch vieles mehr.RV 125 hat geschrieben:Was ist am H***** auszusetzen? Kenne ihn so gut wie nicht, aber ein wenig unfreundlich war er schon früher mal.
Andere Empfehlung?
Warum das? Bitte erklären!jensel hat geschrieben:Naja, rein rechtlich darfst Du mit dem beschränkten rosa Lappen auf keinen Fall fahren.
Unsinn.Demnach darfst Du nur gedrosselt fahren, und wenn´s 27 Jahre her ist. Wenn man schon die neue Karte hat, dann braucht man nicht extra hin, weil da steht ja auch unter A ab wann man offen fahren darf.
Ebenfalls absoluter Unsinn.Und zum Thema "verlieren" der Fahrerlaubnis:
Nach dem alten Führerscheinrecht darfst Du 7,5 Tonner mit Anhänger fahren, das ganze Gespann darf bis zu 14 Tonnen wiegen. Wenn die Dir den neuen normal ausstellen, darfst Du nur noch 7,5t fahren, und wenn die es ganz falsch machen sogar nur noch 3,5t.
nicht ganz... wenn du vor dem 1.1.99 beantragt hast aber nach dem 1.1.99 geburtstag hattest (nur 18terDeine genannte Einschränkung gilt nur für Leute, die ihren Führerschein schon nach dem neuen Recht gemacht haben. Für alle, die ihren Führerschein vor dem 1.1.1999 beantragt haben, gilt weiterhin die alte Regelung.
Wohl kaumPinky hat geschrieben:war es beim alten lappen nicht so das man zum amt musste, was unterschrieben hat und dann ein neues loch gemacht wurde????
NöPinky hat geschrieben: stellst du jetzt fest das du seit jahren "illegal" mopped fährst??
Mag ja alles sein, aber altes Führerscheinrecht juckt heute keinen mehr. Es gilt ausschließlich das derzeit gültige EU-Recht.jensel hat geschrieben:Tschuldigung Bombwurzel, aber ich weiß wovon ich rede.
In der alten Pappe steht nur das Ende der Probezeit drin, sonst nix.
Und bevor´s die Scheckkarten gab, musste der geändert werden. Vielleicht wird das mittlerweile lockerer gehandhabt, da muss man beim Amt nachfragen.
Aber Blödsinn habe ich keinen geschrieben.
DU hast gar nichts vergessen. Die Umstellung erfolgt automatisch - war bisher bei jedem so, den ich kenne.Desweiteren verlierst Du beim umschreiben sehr wohl ne Fahrerlaubnis, wenn Du sie nicht ausdrücklich eintragen lässt! Das weiß ich aus eigener Erfahrung, ich habs nämlich vergessen.