
Also bedeutet es genausowenig dass ich die Ausstattung für den Sozius dran haben muss. Dass das legal ist, sieht man in der Zulassung. Dort steht, siehe mein Zitat zwei Beiträge höher, dass für den Soziusbetrieb Fußrasten und Haltegriff angebaut sein müssen. Und wiederum umgekehrt schlußfolgern wir, dass im Einzelbetrieb selbige eben nicht angebaut sein müssen.
Und das Wichtige daran ist, dass man sie an- und abbauen kann, ohne zum TÜV zu müssen. Der An- und Abbau ist nämlich durch diesen Zusatz eingetragen.
