DerJimmy hat geschrieben:§19 StVZO (2):
(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Und ohne BE darfste halt nicht fahren Jup.

Leute, das ist nur die halbe Wahrheit. Solange der Puff ne E-Nr. hat und nicht manipuliert wurde, erlischrt auch die BE nicht.
Zitat aus Para. 19 Abs.3:
Abweichend von Absatz 2 Satz 2 erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs jedoch nicht, wenn bei Änderungen durch Ein- oder Anbau von Teilen
1.für diese Teile
a.eine Betriebserlaubnis nach § 22 oder eine Bauartgenehmigung nach § 22a erteilt worden ist oder
b.der nachträgliche Ein- oder Anbau im Rahmen einer Betriebserlaubnis oder eines Nachtrags dazu für das Fahrzeug nach § 20 oder § 21 genehmigt worden ist
und die Wirksamkeit der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung oder der Genehmigung nicht von der Abnahme des Ein- oder Anbaus abhängig gemacht worden ist oder
2.für diese Teile
a.eine EWG-Betriebserlaubnis, eine EWG-Bauartgenehmigung oder eine EG-Typgenehmigung nach Europäischem Gemeinschaftsrecht oder
b.eine Genehmigung nach Regelungen in der jeweiligen Fassung entsprechend dem Übereinkommen vom 20. März 1958 (BGBl. 1965 II S. 857) über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung, soweit diese von der Bundesrepublik Deutschland angewendet werden,
erteilt worden ist und eventuelle Einschränkungen oder Einbauanweisungen beachtet sind oder
Bemerkung: Das kann auch gar nicht anders sein, sonst würde jeder defekte Schalldämpfer (auch im PKW) zum Erlischen der BE führen.
x-stars hat geschrieben:Die Freigabe ist aber kein Freifahrtschein: Du hast die Lärmabgabe im Stand im Schein stehen, die darfst du um x (3? 5?) db überschreiten, dazu noch mal 3 db Messtoleranz. Wenn du drüber bist, kannst du noch soviele E-Nummern, Zulassungen, usw. haben, nützt dir nichts
Richtig, maximal ne Mängelkarte, mehr nicht
