Welche übersetzung?


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Re: Welche übersetzung?

#121

Beitrag von Roughneck-Alpha » 17.04.2012 19:20

Und ein Alternative zu dem Honk?
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Re: Welche übersetzung?

#122

Beitrag von d-a-f-f-y » 17.04.2012 19:46

Ja...das ist die Alternative. ;)

Ich hab hier zwei Prüfer durch (einen in Mönchengladbach, einen in Nettetal)...bei beiden das selbe Geseier. Daher die Frage, ob einer hier im Forum die entsprechenden Prüfungen hat machen lassen. Dann würde ich mir die Diskussion beim nächsten Prüfer sparen.

Ich wunder mich nur, dass so viele mit ner geänderten Übersetzung rumfahren und die ja anscheinend problemlos eingetragen bekommen haben. Daher hatte ich die Hoffnung, dass jemand auch die entsprechenden Gutachten erstellen lassen hat. ;)

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Re: Welche übersetzung?

#123

Beitrag von Roughneck-Alpha » 17.04.2012 20:00

Ein Gutachten ist ja nicht notwendig zumindest keines mit Abgaswerten etc.
Und viele die die Übersetzung geändert haben, haben das anschließend nicht eintragen lassen.
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Re: Welche übersetzung?

#124

Beitrag von d-a-f-f-y » 17.04.2012 20:36

Roughneck-Alpha hat geschrieben:Ein Gutachten ist ja nicht notwendig zumindest keines mit Abgaswerten etc.
Genau da liegt unsere Kontroverse. ;)

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Re: Welche übersetzung?

#125

Beitrag von Roughneck-Alpha » 17.04.2012 20:39

Dann fahr doch einfach nach Aachen, wo der Dieter es hat machen lassen und Ruhe ist ;-)
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Re: Welche übersetzung?

#126

Beitrag von d-a-f-f-y » 17.04.2012 20:42

Ich such mir hier jetzt auch nen kulanteren Prüfer.

Ich muss mich mal mit meinem Onkel hinsetzen und die Maschine dann in seine Haus- und Hofwerkstatt in Sachen Motorrad geben. Dann sollen die die Eintragung da machen. Ich hatte, wie gesagt, nur die Hoffnung es einfach so zu machen ohne Vitamin-B. :)

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Re: Welche übersetzung?

#127

Beitrag von ghato » 17.04.2012 20:44

d-a-f-f-y hat geschrieben:Ich such mir hier jetzt auch nen kulanteren Prüfer.

Ich muss mich mal mit meinem Onkel hinsetzen und die Maschine dann in seine Haus- und Hofwerkstatt in Sachen Motorrad geben. Dann sollen die die Eintragung da machen. Ich hatte, wie gesagt, nur die Hoffnung es einfach so zu machen ohne Vitamin-B. :)

Was hast du gegen Vitamin B ?? :mrgreen: :mrgreen:
Bestes Vitamin wo gibt...hilft immer :twisted:
Wer will, sucht Wege.
Wer nicht will, sucht Gründe.

Es geht im Leben nicht darum, zu warten, dass das Unwetter vorbeizieht. Es geht darum, zu lernen, im Regen zu tanzen

Alkoholfreies Bier ist so, wie ein BH auf der Wäscheleine: Das Beste ist raus!

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Re: Welche übersetzung?

#128

Beitrag von d-a-f-f-y » 17.04.2012 20:58

Eigentlich nix... :mrgreen: :mrgreen:

Hab es nur nicht für nötig gehalten für so ne Kleinigkeit hier. ;)

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Re: Welche übersetzung?

#129

Beitrag von Trobiker64 » 18.04.2012 10:48

d-a-f-f-y hat geschrieben:Ich war heute beim TÜV und wollte mir die 15/46 eintragen lassen. Der Prüfer hat das aber abgelehnt mit der Begründung, dass ich Gutachten über Geschwindigkeiten (Beschleunigung und max.), Abgasverhalten und Geräuschverhalten machen lassen müsste.
Da sieht man wieder, dass mancher TÜVler vom Tuten und Blasen keine Ahnung hat. :evil: Über die 97/24/EG Kap. 5 (Abgas) und 9 (Lärm) ist ein Toleranzbereich über die Sekundärübersetzung von 8% (Abgas) und 5% (Höchstleistung- und Geschwindigkeit) auf die Originalübersetzung schon berücksichtigt und ist somit ein Bestandteil der BE. Ich würde da gar nichst eintragen lassen, weil es in gewissen Grenzen legal ist und kein Schw.... interessiert. :) Für das rausgeschmissene Geld würde ich mir ne Tankfüllung gönnen. :D

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Re: Welche übersetzung?

#130

Beitrag von d-a-f-f-y » 18.04.2012 15:22

Trobiker64 hat geschrieben:
d-a-f-f-y hat geschrieben:Ich würde da gar nichst eintragen lassen, weil es in gewissen Grenzen legal ist
Ist dem so?

Ich dachte die 5 bzw 8% gelten eben genau für die Eintragung. Das bedeutet aber dann nicht, dass ich das einfach so fahren darf. Wenn die Änderung eintragungsfrei ist, dann spar ich mir doch tatsächlich das Geld. ;)

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Re: Welche übersetzung?

#131

Beitrag von Trobiker64 » 18.04.2012 15:52

d-a-f-f-y hat geschrieben:Ist dem so?

Ich dachte die 5 bzw 8% gelten eben genau für die Eintragung. Das bedeutet aber dann nicht, dass ich das einfach so fahren darf. Wenn die Änderung eintragungsfrei ist, dann spar ich mir doch tatsächlich das Geld.
Das ist über die BE abgedeckt. Natürlich kann man es eintragen lassen, aber warum denn? Wenn es eingetragen wird, dann wird auch nichts geprüft, weil es nichts zu prüfen gibt. :D
Es wird immer behauptet, dass eine Eintragung erfolgen muss, weil sich das Fahrzeug nicht mehr im originalen Zustand befindet. Aber genau dieser originale Zustand beinhaltet ja die 5 bzw. 8% Toleranzbereich über die 97/24/EG. Wenn man so kleinlich ist, dann müßten eigentlich auch Topcase-/Kofferträger (eventl. andere Fahrzeugmaße) oder Sturzbügel (eventl. Gefährdung) oder....... formal eingetragen werden müssen, da sie nicht zum Originalzustand gehören. 8O

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Re: Welche übersetzung?

#132

Beitrag von FunkingFreddy » 08.06.2012 13:08

Trobiker64 hat geschrieben: Es wird immer behauptet, dass eine Eintragung erfolgen muss, weil sich das Fahrzeug nicht mehr im originalen Zustand befindet. Aber genau dieser originale Zustand beinhaltet ja die 5 bzw. 8% Toleranzbereich über die 97/24/EG......
Wer kann belegen, dass die Abweichungen der div. Reifenkonturen nicht schon einen Großteil dieses Toleranzfeldes aufzehren?

Mit Gearing-Commander kann man seine Übersetzung annäherungsweise nachrechnen, wobei die Seite anscheinend die Zahlen-Werte stark rundet, so dass sich eine geringe Abweichung zur Realität einstellt. Am besten den exakten Hinterreifenumfang (nachmessen mit Bandmaß!!) oben eingeben, dann wirds halbwegs genau.

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Re: Welche übersetzung?

#133

Beitrag von Trobiker64 » 08.06.2012 14:13

FunkingFreddy hat geschrieben:Wer kann belegen, dass die Abweichungen der div. Reifenkonturen nicht schon einen Großteil dieses Toleranzfeldes aufzehren?
Das spielt keine Rolle, weil von Gesamtübersetzungen, also Primär und Secundärübersetzung, in der 97/24/EG die Rede ist.

Zitat aus der 97/24/EG Kap. 5
4.2. Fahrzeugtypen mit verschiedenen Gesamtübersetzungen
4.2.1. Die für einen Fahrzeugtyp erteilte Genehmigung darf unter den nachstehenden Bedingungen auf solche Fahrzeugtypen ausgedehnt werden, die sich von dem genehmigten Typ lediglich durch die Gesamtübersetzung unterschieden.
4.2.1.1. Für jede Übersetzung, die bei der Prüfung des Typs I benutzt wird, ist das Verhältnis
E = >NUM>V2 - V1 >DEN>V1
zu ermitteln;
hierbei bedeuten V1 und V2 die einer Motordrehzahl von 1 000 U/min zugeordnete Geschwindigkeit des genehmigten Fahrzeugtyps bzw. des Fahrzeugtyps, für den die Ausdehnung beantragt wird.
4.2.2. Falls für jede Übersetzung das Verhältnis E ≤; 8 % ist, so ist die Ausdehnung ohne Wiederholung der Prüfungen des Typs I zu genehmigen.
4.2.3. Ist für mindestens eine Übersetzung das Verhältnis E ≥; 8 % und für jede Übersetzung das Verhältnis E ≤; 13 %, so sind die Prüfungen des Typs I zu wiederholen; sie können jedoch in einem Laboratorium durchgeführt werden, das der Hersteller unter Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen Genehmigungsbehörde auswählen kann. Das Prüfprotokoll ist dem Technischen Dienst zu übergeben.

Die Übersetzungen beziehen sich immer auf die in der BE gelisteten Reifen.
Deren Toleranzen sind über die Größenbezeichnungen erfasst. ;) bier

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Re: Welche übersetzung?

#134

Beitrag von FunkingFreddy » 09.06.2012 16:19

Danke für den ausführlichen Post! ;) bier

Ich verstehe zwar nicht, was da mit E = >NUM>V2 - V1 >DEN>V1 gemeint ist, aber selbst die änderungen unter 8% sind zu genehmigen. Das heißt für mich, dass es eingetragen werden muss, oder?!

Was wäre Deutschland ohne seine Paragraphen! :?

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Re: Welche übersetzung?

#135

Beitrag von Trobiker64 » 11.06.2012 7:53

FunkingFreddy hat geschrieben:Das heißt für mich, dass es eingetragen werden muss, oder?!
Warum? Prüfungen müssen nicht erfolgen, ist also innerhalb der BE, begründet über den Para. 19.2 StVZO, da sich das Abgasverhalten nicht ändert. :D Eine Eintragung muss erst dann erfolgen, wenn sich Daten in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und / oder Fahrzeugschein) verändern, siehe Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV Para.13.1, letzter Absatz). Die Sekundärübersetzung ist aber kein Bestandteil in den Fahrzeugpapieren. :D Natürlich kann man es eintragen lassen, aber warum? Bei Rückrüstung müstest du dann wieder umtragen lassen, wegen FZV Para. 13.
Interessant ist dann immer was der Prüfer macht, denn zu prüfen gibt es nichts. :roll:
Letztlich gönne ich mir lieber für das rausgeschmissene Geld lieber ein paar Tankfüllungen. ;) bier

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