Jonny hat geschrieben:Ob Vorsatz oder nicht is scheißegal. 50€ + Gebühren, also ca. 75€ und 1 Punkt ist der übliche Regelsatz - ohne weitere Folgen. Glaubt es mir einfach
Das stimmt einfach nicht!

Wenn du bei einer Dose den hinteren Pott verlierst, aus welchem Grund auch immer (z.B durchgerostet, gebrochen usw.) erlischt die BE nicht (Para. 19.3 Satz 2) weil eben ein Defekt vorliegt. Dementsprechend könnte aus befestigungstechnischen Gründen auch der Eater verloren gehen und dann ist es formaljuristisch ein Defekt. Allerdings kann man dir bei zu großem Lärmaufkommen die Weiterfahrt untersagen.
Die BE ist bei einem defekten Auspuff nicht tangiert. Und nur dann entstehen entsprechende Kosten.

Bei einer Kontrolle muss man entsprechend auch so argumentieren.
Wobei ich allerdings wenig Verständis dafür habe den Eater zu entfernen, da die meisten Zubehörtüten eh schon lauter sind.

Wenn es nach mir ginge, dürfte der Eater bautechnisch von außen überhaupt nicht entfernbar sein. Dann wäre ein Defekt und eine Manipulation leichter nachweisbar.
